• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Niedersachsen3 > Strafrecht – April 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Redaktion

Strafrecht – April 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen
Wir bedanken uns bei einem unserer Leser für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der Klausur im Strafrecht im 1. Staatsexamen in Niedersachsen im April 2012.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

Sachverhalt
A und B sitzen in der JVA, A ist Drogendealer. B möchte von A Heroin erwerben, hat aber kein Bargeld in der JVA. B schlägt daher vor, dass seine Freundin F sich draußen an seinem gebunkerten Geld bedient, und das Geld der Ehefrau des A, der E, übergibt. Die E denkt, dass bei der Geldübergabe eine alte Forderung zwischen A und B beglichen werden soll, die aus einem früheren (legalen) Geschäft stammt. Nach erfolgreicher Geldübergabe übergibt der A dem B ein Päckchen mit weißem  Pulver, das sich später als Zimt-Zucker-Gemisch heraus stellt.
B sagt erzählt darauf hin seiner Freundin F von den Geschehnissen und weist sie an, sich das Geld von der E notfalls mit Gewalt wiederzuholen (Sachverhalts-Angabe!)
E und F treffen sich, wobei F äußert, dass sie das Geld zurückhaben wolle, sonst würde sie dem Anstaltsleiter der JVA über die Drogengeschäfte des A aufklären. E versichert, dass sie das Geld verbraucht habe. F glaubt ihr dies nicht, lässt aber von weiteren Äußerungen ab, um nicht noch den B in Schwierigkeiten zu bringen.
B ist daraufhin erbost und erzählt dem leicht reizbaren und gewaltbereiten C wahrheitswidrig, dass der A über den C erzählen würde, dass dieser nicht ganz dicht sei (Anm.: die Äußerung hatte noch einen zweiten Halbsatz, der genaue Wortlaut ist mit allerdings entfallen. Zumindest könnte hier mE. der § 187 StGB einschlägig sein)
Der C ist daraufhin aufgebracht. Der B schlägt dem C vor, den Angriff auf A im Kraftraum der JVA auszuführen. Im Kraftraum betritt der nichtsahnende A den Raum, wird vom C von hinten gepackt und brutal mit dem Kopf gegen eine Seitenwand des Kraftraumes geschlagen. Daraufhin schlägt der C auf den am Boden liegenden A mit mehreren Faustschlägen ein. Der A ist so überrascht, dass er in seiner Verteidigung eingeschränkt ist. Er erleidet durch die Schläge einen Kieferbruch und starke Prellungen im Gesicht.
Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB?

Print Friendly, PDF & Email
28.04.2012/7 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: April 2012, Examensreport, Niedersachsen, S, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-04-28 12:49:272012-04-28 12:49:27Strafrecht – April 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Das könnte Dich auch interessieren
Strafrecht SI – Oktober 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
OLG Karlsruhe zur Manipulation von Warenetiketten
Zivilrecht ZI – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Abgrenzung von Betrug und Diebstahl
OLG Celle zur Strafbarkeit der Vorlage eines gefälschten Impfpasses
Zivilrecht III – Juli 2020 – NRW – 1. Staatsexamen
7 Kommentare
  1. Klaus
    Klaus sagte:
    29.04.2012 um 14:45

    1. Teil
    A
    – § 263 zu Lasten B (S) Vermögensbegriff doppelt problematisch. Erstens aus rw Vortat, zweitens zum Kauf von BtM. (S) Dreiecksbetrug – VV durch F. u.U. Drittbereicherungsabsicht, weil zunächst E Gewahrsam erlangen soll!?
    – § 259 (S) Sich verschaffen? Nein, aber einem Dritten -> hier E
    (S) Auch durch Täuschung, h.M. wohl ja.
    E vorsatzlos, aber u.U § 261 (leichtfertigkeit?)
    F § 261
    2. Teil
    F
    – § 253, 22 (S) Vermögen (s.o.) und (S) Strafanzeige als Übel bzw. Verwerflichkeit fraglich. Evtl. Rücktritt, wenn nicht Fehlschlag. F glaubt der E nicht, also wohl Fehlschlag (-). Dann (S) Freiwilligkeit?
    B
    – u.U. Anstifter hierzu, § 25 II mMn eher fernliegend
    – §§ 30, 255, 253 bzw. 249
    3. Teil
    B
    – §§ 187, 185
    C
    – §§ 223, 224 (S) Wand als Werkzeug, ganz h.M.wohl (-)
    B
    – §§ 223, 25 I 2. Fall (-), bei C bloßer Motivirrtum d.h. keine hinreichend überlegene Stellung des B.
    – §§ 223, 26 (+)
    Meinungen?

    Antworten
  2. Columbo
    Columbo sagte:
    29.04.2012 um 15:56

    Hab ich mehr oder weniger genauso.
    Allerdings hab ich die mittelbare Täterschaft des B bzgl. der Körperverletzung durch C angenommen.
    §§ 187, 185 hab ich leider irgendwie übersehen.
    Den Rest ist bei mir aber im Prinzip, auch was die problematischen Bereiche betrifft, so wie bei dir.

    Antworten
  3. foihfsoif
    foihfsoif sagte:
    30.04.2012 um 11:07

    hab ich überwiegend genau so. auch ohne mittelbare täterschaft bezüglich c. schließlich handelt er vorsätzlich und schuldhaft.

    Antworten
  4. fzkonkl
    fzkonkl sagte:
    30.04.2012 um 20:17

    Habe auch die mittelbare Täterschaft bejaht, aber denke, wenn mans argumentiert ist beides vertretbar…
    Kurze Frage zum ersten TK wg der Hehlerei: Ist A nicht Vortäter und dann kein Täter der Hehlerei?
    Habe § 259 bei der Ehefrau angesprochen…(weil sie Geld angebl schon ausgegeben hat)

    Antworten
  5. Klaus
    Klaus sagte:
    01.05.2012 um 15:31

    Die Vortat, aus der die Sache (Geld) stammt ist ja nicht erst der Betrug de A, sondern die von B davor, an der A nicht Mittäter ist. Ich kenn jetzt nicht den original SV, hab nur aus dem Gedächtnisprotokoll geschlossen, dass das „gebunkerte“ Geld nicht ganz legal erworben wurde…
    A müsste insofern natürlich auch vorsätzlich gehandelt haben, sonst schiede § 259 natürlich aus.
    E kann ja nach obiger Schilderung nicht Hehlerin sein, da sie schon keinen Vorsatz bzgl. einer rw Vortat hat.
    § 25 I 2. Fall allein durch hervorrufen e. Motivirrtums/Irrtums über den sozialen Sinn der Handlung wird meine ich recht einhellig abgelehnt bzw. allenfalls bei Fällen von Selbstschädigung („Einwilligungslösung“) akzeptiert.

    Antworten
  6. fzkonkl
    fzkonkl sagte:
    01.05.2012 um 18:11

    Jetzt verstehe ich asuch, welche Vortat du meinst…Habe das allerdings ncht so gesehen, wusste nicht, ob dass dann Sachverhaltsquetsche ist, weil nur was von gebunkertem Geld da stand. Hatte nur den Betrug als Vortat des A und deswegen kann er ja nicht gleichzeitig der Hehler sein…
    Letztendlich habe ich die Hehlerei bei der E auch abgelehnt schon vorher und dann eine Begünstigung geprüft.
    Bzgl der mittelb Täterschaft geht die hM wohl nicht von einer mittelb Täterschaft aus. Würde das allerdings nicht als falsch ansehen, wenn mans diskutiert hat und zu einem Ergebnis gekommen ist. Der Weg dahin zählt ja und es wird schon irgendeine Mindermeinung dazu geben^^

    Antworten
  7. huhrgiegh
    huhrgiegh sagte:
    02.05.2012 um 9:41

    ach so. also ich habe gesagt, dass das geld aus dem betrug stammt und das die vortat ist. allerdings ist die frau ja durch die annahme des geldes am betrug beteiligt. es fehlt nur am vorsatz. genau wie bei der hehlerei. sie denkt ja, es ginge um eine legale forderung.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Neues zur falsa demonstratio beim Grundstückskauf
  • Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 2
  • Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 1

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Neues zur falsa demonstratio beim Grundstückskauf

BGB AT, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Marie-Lou Merhi veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften im siebten Semester an der Universität Bonn Examenskandidaten aufgepasst: Der BGH hat abermals zur […]

Weiterlesen
06.09.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-09-06 10:00:002023-09-06 15:16:09Neues zur falsa demonstratio beim Grundstückskauf
Alexandra Ritter

Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 2

Europarecht, Europarecht Klassiker, Examensvorbereitung, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Dies ist Teil 2 zu den verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH, in dem das Vorabentscheidungsverfahren und die Schadensersatzklage dargestellt werden. In Teil 1 erfolgten bereits Darstellungen […]

Weiterlesen
30.08.2023/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-08-30 08:17:102023-09-04 13:02:58Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 2
Alexandra Ritter

Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 1

Europarecht, Europarecht Klassiker, Examensvorbereitung, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Klagen vor den europäischen Gerichten in der Form, wie sie im ersten Examen oder in Vorlesungen zum Europarecht geprüft werden können. Das Europarecht […]

Weiterlesen
30.08.2023/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-08-30 08:17:022023-09-04 13:03:07Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 1

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen