• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > Setzen, Sechs!
Dr. Simon Kohm

Setzen, Sechs!

Öffentliches Recht, Zivilrecht

Schüler bewerten ihre Lehrer im Internet. Was zu unseren Zeiten selbst in der Abiturzeitung schon höchst umstritten war, wird nun auch in Zukunft online jederzeit möglich sein. Der BHG entschied vergangene Woche im Rahmen einer Revision (VI ZR 196/08), dass die Lehrerbewertung auf der Internetseite www.spickmich.de, jedenfalls für registrierte User, grundsätzlich möglich ist.
4,3 nicht gut genug
Geklagt hatte einer Lehrerin, die sich mit ihrem Unterlassungsanspruch vergeblich durch die Instanzen bis zum höchsten Zivilgericht gekämpft hatte und auch dort letztlich keinen Erfolg hatte. Sie wurde auf besagter Seite mit einer Zensur von 4,3 bewertet.
Meinungsfreiheit genießt Vorrang
Auf besagter Internetseite ist es möglich, Lehrerbewertungen nach Schulnoten abzugeben; ergänzt werden diese durch einfache Schlagwörter wie „cool“ oder „witzig“. Zusammengerechnet und geteilt ergibt sich dann eine Endnote für den Betroffenen. Der BGH sah zum einen die Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten als zulässig an, ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin (ua. in § 29 BDSG) hätte sich allenfalls aus ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, als besondere Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 I GG ivm. Art. 1 I GG ergeben können. Vorliegend stellt der BGH allerdings fest, dass die Meinungsfreiheit aus Art. 5 I 1 GG, im Rahmen einer umfassenden Abwägung, Vorrang genießt. Abgestellt werden kann in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Gegenstand der Bewertungen, nämlich die berufliche Tätigkeit, innerhalb derer sich der Betroffene wissentlich und willentlich in eine Sphäre des sozialen Kontakts aufhält und sich der „Außenwirkung“ seines Verhaltens bewusst sein muss. Die Privats- oder gar Intimsphäre sieht der BHG wohl nicht betroffen. Mit einer ähnlichen Abwägung kann auch die Übermittlung der Daten an die User der Seite als zulässig erachtet werden, auch hier ist der Kommunikationsfreiheit und dem Informationsinteresse der Vorrang einzuräumen.
Besondere Umstände, wie das Vorliegen von Schmähkritik oder Beleidigungen hat der BGH nicht erkannt, bzw. wurden nicht vorgetragen.
Relevanz
Ein Fall, wie er im Examen laufen könnte, im Zivilrecht, aber eher noch im Öffentlichen Recht als Verfassungsbeschwerde. Die Drittwirkung der Grundrechte, deren Bedeutung in zivilrechtlichen Abwehransprüchen, die umfangreiche Abwägung zwischen APR und Meinungsfreiheit sind absoluter Pflichtstoff für die Vorbereitung aufs Examen.

Print Friendly, PDF & Email
01.07.2009/0 Kommentare/von Dr. Simon Kohm
Schlagworte: allgmeines persönlichkeitsrecht, lehrerbewertung, spickmich, spickmich Entscheidung BGH, Spickmich-Fall, VI ZR 196/08
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Simon Kohm https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Simon Kohm2009-07-01 15:48:232009-07-01 15:48:23Setzen, Sechs!
Das könnte Dich auch interessieren
Nach Lehrer-Bewertungsplattform nun die Richter-Bewertungsplattform
BVerfG nimmt Spickmich-Fall nicht zur Entscheidung an
BayVGH: Verschärfter Verweis für Schüler wegen „Meinungsumfrage“ über Lehrer im Internet gerechtfertigt
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • EuGH zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal
  • BGH zur Halterhaftung nach dem StVG
  • Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

EuGH zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. In einem aufsehenerregenden Urteil […]

Weiterlesen
24.03.2023/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-03-24 12:00:362023-03-24 13:38:12EuGH zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal
Redaktion

BGH zur Halterhaftung nach dem StVG

Rechtsprechung, Startseite

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. In einer kürzlich veröffentlichten […]

Weiterlesen
16.03.2023/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2023-03-16 08:30:022023-03-16 08:33:08BGH zur Halterhaftung nach dem StVG
Alexandra Ritter

Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht

Viele Jahre bereitet man sich durch Studium und Repetitorium darauf vor und irgendwann ist es soweit: man schreibt das erste Staatsexamen. Sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung (so zumindest in […]

Weiterlesen
06.03.2023/2 Kommentare/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-03-06 09:00:002023-03-13 08:18:47Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen