• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Strafrecht3 > Schema: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, §§ 113f. StGB
Redaktion

Schema: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, §§ 113f. StGB

Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Verschiedenes

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, §§ 113f. StGB

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. Objektiver Tatbestand

a) Tatopfer

– Vollstreckungsbeamter, insb. ein zur Vollstreckung von Gesetzes berufener Amtsträger (§ 11 I Nr. 2 StGB).
– § 114 StGB erweitert den Kreis der geschützten Personen.

b)  Bei Vornahme einer Diensthandlung

– Der staatliche Vollstreckungswille muss schon derart konkretisiert sein, dass es es zu einer Vollstreckungshandlung genommen ist.
– Die Diensthandlung muss gegenwärtig stattfinden.

c) Tathandlungen

aa) Widerstand leisten
– Mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
– Die Tathandlung muss aus Sicht des Täters geeignet sein, die Vornahme der Diensthandlung jedenfalls zu erschweren.

bb) Tätlich angreifen

2. Subjektiver Tatbestand
Zumindest bedingter Vorsatz in Bezug auf alle Merkmale des objektiven Tatbestands.

3. Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung, § 113 III StGB

– Es gilt der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff; dabei gilt das Irrtumsprivileg des Amtsträgers. Ein Irrtum über tatsächliche Voraussetzungen auf Seiten des Amtsträgers lässt die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung unberührt.
– Objektive Bedingung der Strafbarkeit.
– Es genügt gem. § 113 III 2 StGB auch, dass der Täter nur irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

– Allgemeine Schuldprüfung
– Spezielle Irrtumsregel gem. § 113 IV StGB:

  • Wenn der Täter bei Begehung der Tat irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtswidrig und er diesen Irrtum vermeiden konnte, kann das Gericht die Strafe gem. § 49 II StGB mildern oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung absehen.
  • Wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtswidrig und er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nicht zumutbar war, sich mit Rechtsbehelfen zu wehren, ist der Täter straflos.
  • Wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtswidrig und er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte, es ihm aber zuzumuten, war, sich mit Rechtsbehelfen zu wehren, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 II StGB) oder von einer Bestrafung absehen.

VI. Strafzumessung: Besonders schwere Fälle, § 113 II (Regelbeispiele)
– Nr. 1: Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs durch den Täter oder einen anderen Beteiligten, in der Absicht diese zu verwenden.
– Nr. 2: Konkrete Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung auf Seiten des Amtsträgers.
 
Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de.

Print Friendly, PDF & Email
18.05.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: schema, Strafrecht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-05-18 10:00:142017-05-18 10:00:14Schema: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, §§ 113f. StGB
Das könnte Dich auch interessieren
BGH: Grundsatzurteile zur Sterbehilfe
Rezension: Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, 6. Auflage
VG Karlsruhe: Konkurrentenklage am BGH
Karteikarte Untersuchungshaft; §§ 112 ff. StPO
Diebstahl (§ 242 StGB)
BGH: Neues zur Anstiftung durch den agent provocateur
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Strafrecht April 2025 NRW

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Monika Krizic

Sittenwidrig günstige Miete?

BGB AT, Mietrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

§§ 138, 166, 242 BGB – all dies sind Normen, welche Jurastudierende bereits in den ersten Semestern kennenlernen. Umso bedeutender sind sie, wenn sich der BGH (BGH, Urt. v. 26.03.2025 […]

Weiterlesen
29.04.2025/0 Kommentare/von Monika Krizic
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Monika Krizic https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Monika Krizic2025-04-29 13:42:562025-04-29 15:13:04Sittenwidrig günstige Miete?
Marie-Lou Merhi

Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag

Aktuelles, Baurecht, Karteikarten, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Polizei- und Ordnungsrecht, Uncategorized, Verschiedenes

Die Fortsetzungsfeststellungsklage gehört zu den Klassikern im öffentlichen Recht. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht hat sie große Relevanz, da polizeiliche Maßnahmen ihrer Natur nach auf kurze Zeit angelegt sind und […]

Weiterlesen
28.03.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-03-28 08:01:442025-05-12 13:52:59Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag
Gastautor

„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Die Frage nach dem Verwendungsersatz beim „Hausbau auf fremdem Grund“ ist ein Klassiker des EBV in der juristischen Ausbildung und bildet gemeinsam mit der diesbezüglichen Rechtsprechungsänderung des BGH (Urt. v. […]

Weiterlesen
18.03.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-03-18 09:00:002025-03-19 11:19:39„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen