• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Handelsrecht4 > Schema: Rechtsschein des Handelsregisters, § 15 HGB – Teil 2
Redaktion

Schema: Rechtsschein des Handelsregisters, § 15 HGB – Teil 2

Handelsrecht, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht

Rechtsschein des Handelsregisters, § 15 HGB – Teil 2

A. § 15 III HGB

I. Voraussetzungen des § 15 III HGB
Eine einzutragende Tatsache ist unrichtig bekannt gemacht worden. Der Dritte kann sich auf die Bekanntmachung berufen, er hat insoweit ein Wahlrecht.

1. Eintragungspflichtige Tatsache im Sinne einer abstrakt eintragungspflichtigen Tatsache: d.h. einer solchen, die bei Unterstellung ihrer Richtigkeit eintragungspflichtig wäre.

2. Unrichtige Bekanntmachung dieser eintragungspflichtigen Tatsache

a) Unrichtigkeit der Bekanntmachung ist im Sinne einer Diskrepanz von wahrer und bekanntgemachter Tatsache zu verstehen.

b) Gilt insbesondere für die Fälle, in denen die Eintragung richtig ist, die Bekanntmachung jedoch unrichtig.

c) Wenn sowohl die Eintragung als auch die Bekanntmachung unrichtig sind,  ist die Anwendung des § 15 III HGB im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit des Dritten erst recht geboten.

d) § 15 III HGB erfasst nicht jene Fälle, in denen nur die Eintragung unrichtig ist, die Bekanntmachung aber noch aussteht oder richtig erfolgt ist.

– Eine M.M. will hier § 15 III HGB analog anwenden, die h.M. lehnt dies jedoch unter Verweis auf den eindeutigen Wortlaut der Norm ab, wonach nur eine unrichtige Bekanntmachung schadet.

– Der Schutz des Dritten erfolgt in diesen Fällen über die allgemeine Rechtsscheinhaftung.

3. Unkenntnis des Dritten von der wahren Rechtslage

4. Zurechenbare Veranlassung der unrichtigen Bekanntmachung

5. Abstrakte Kausalität 

6. Wirkung im Geschäftsverkehr

II. Rechtsfolgen des § 15 III HGB

– Die unrichtig bekanntgemachte Tatsache wird zum Nachteil des Betroffenen als (so) bestehend unterstellt.

– Der Dritte hat ein Wahlrecht zwischen der sich aus § 15 III HGB ergebenden scheinbaren und der ihm günstigeren wahren Rechtslage.

 
B. Rechtsschein außerhalb des Handelsregisters (Allgemeine Rechtsscheinhaftung)
Es besteht ein Rechtsschein bzgl. einer Tatsache, die in Wahrheit nicht überhaupt nicht besteht.

I. Voraussetzungen

1. Bestehen eines entsprechenden Rechtsscheines

2. Zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheines

3. Gutgläubigkeit des Dritten 

4. Konkrete Kausalität: Handlung im Vertrauen auf den Rechtsschein 

II. Rechtsfolge: Der von dem Handelnden gesetzte Rechtsschein wirkt grds. nur für, nicht gegen den gutgläubigen Dritten, er hat ein Wahlrecht, ob er sich auf den Rechtsschein beruft.

 

Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de.

Print Friendly, PDF & Email
09.12.2016/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Handelsrecht, Handelsregister, Rechtsschein, schema
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2016-12-09 10:00:432016-12-09 10:00:43Schema: Rechtsschein des Handelsregisters, § 15 HGB – Teil 2
Das könnte Dich auch interessieren
Schema: Kommunalverfassungsbeschwerde zum BVerfG
Schema: Folgenbeseitigungsanspruch
Eine Einführung in § 15 HGB und seine Probleme
Schema: Individualverfassungsbeschwerde
Schemata: §§ 116ff. BGB
Karteikarte Stellvertretung; §§ 164 ff. BGB
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Masernimpfpflicht verfassungsmäßig – Klausurlösung
  • Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten
  • BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Yannick Peisker

Masernimpfpflicht verfassungsmäßig – Klausurlösung

Fallbearbeitung und Methodik, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen, Verfassungsrecht

Mit Beschluss vom 21. Juli 2022 hat das BVerfG entschieden, dass die Masernimpfpflicht nach § 20 IfSG verfassungsmäßig ist. Angesichts der noch ausstehenden Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Corona-Impfpflicht besitzt die […]

Weiterlesen
18.08.2022/0 Kommentare/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-18 11:03:272022-08-18 11:43:28Masernimpfpflicht verfassungsmäßig – Klausurlösung
Philip Musiol

Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten

Kaufrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verbraucherschutzrecht, Zivilrecht

Entscheidungen rund um das Coronavirus beherrschen nach wie vor die Rechtsprechung. Besonders die letztinstanzlichen Entscheidungen sind dabei von besonderer Prüfungsrelevanz, so auch das Urteil des BGH vom 13.07.2022, Az. VII […]

Weiterlesen
15.08.2022/1 Kommentar/von Philip Musiol
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-08-15 08:03:462022-08-18 11:06:22Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten
Yannick Peisker

BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB

Klassiker des BGHSt und RGSt, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT

Mit Entscheidung v. 28.6.2022 (Az. 6 StR 68/21) hat der BGH die bereits aus der „Gisela-Entscheidung“ bekannten Grundsätze zur Abgrenzung der straflosen Beihilfe zur strafbaren Tötung nach § 216 StGB […]

Weiterlesen
12.08.2022/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-12 08:22:172022-08-12 08:27:44BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen