• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Sachenrecht4 > Schema: Erwerb der Vormerkung
Redaktion

Schema: Erwerb der Vormerkung

Rechtsgebiete, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht

Ersterwerb der Vormerkung, §§ 883, 885 BGB

I. Bestehen eines wirksamen schuldrechtlichen sicherungsfähigen Anspruchs, § 883 I BGB
– Gem. § 883 I 1 BGB kann eine Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf eine dingliche Rechtsänderung eingetragen werden.
– Gem. § 883 I 2 BGB kann die Vormerkung auch zur Sicherung künftiger oder bedingter Ansprüche eingetragen werden.
II. Bewilligung der Vormerkung

1. Einseitige Bewilligung, § 885 I BGB, § 29 GBO oder

2. Einstweilige Verfügung, § 885 I BGB, §§ 935 ff. ZPO oder

3. Urteil gem. § 895 ZPO

III. Berechtigung des Bewilligenden
IV. Eintragung in das Grundbuch, § 883 I BGB
V. Einigsein zur Zeit der Eintragung
 

Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung, §§ 892, 893 Fall 2 BGB

I. Bestehen eines sicherungsfähigen Anspruchs

II. Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäftes

III. Gutgläubigkeit des Erwerbers
Gutgläubigkeit muss sich auf die Berechtigung des Bewilligenden im Zeitpunkt des Eintragungsantrags beziehen (hM).

IV. Rechtsscheintatbestand
Unrichtigkeit des Grundbuchs und Legitimation des Verfügenden in Bezug auf die Berechtigung zur Bewilligung der Vormerkung

V. Keine Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch, § 899 BGB

 

Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung

I. Abtretungsvertrag
Zedent und Zessionar müssen sich über die Abtretung der durch die Vormerkung gesicherten Forderung geeinigt haben.

II. Kein Abtretungsausschluss
Insbesondere §§ 399, 400 BGB

III. Berechtigung des Zedenten

1. In Bezug auf die Forderung
Wenn der Zedent schon in Bezug auf die Forderung nicht berechtigt ist, dann scheidet ein gutgläubiger Zweiterwerb grundsätzlich aus, sofern nicht ausnahmsweise ein Fall von § 405 BGB vorliegt.

2. In Bezug auf die Vormerkung

In Bezug auf die Vormerkung kann die fehlende Berechtigung des Zedenten gem. § 892 BGB analog überwunden werden (hM).

a) Rechtsgeschäft im Seine eines Verkehrsgeschäftes
(P) Die Vormerkung selbst wird nicht durch Rechtsgeschäft erworben, sondern geht gem. § 401 BGB als akzessorische Sicherheit mit der Übertragung der Forderung über. Nach hM genügt jedoch, dass der Erwerb der Vormerkung jedenfalls mittelbar auf einem Rechtsgeschäft (der Abtretung der Forderung) basiert.

b) Rechtsscheintatbestand

c) Gutgläubigkeit des Erwerbers

d) Kein Widerspruch im Grundbuch eingetragen, § 899 BGB

 

Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de.

Print Friendly, PDF & Email
03.08.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: gutgläubiger Erwerb, Immobiliarsachenrecht, schema, Vormerkung, Vormerkungserwerb
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-08-03 10:00:562017-08-03 10:00:56Schema: Erwerb der Vormerkung
Das könnte Dich auch interessieren
Schemata: Beleidigung, §§ 185ff. StGB
Schema: Die Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO
Schema: IPR – Ermittlung des anwendbaren Sachrechts
Schema: Notwehr, § 32 StGB
Schema: Echte, unberechtigte GoA
BGH: Zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter die Vermieterin aus dem Haus trägt
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern
  • Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
  • Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern

Rechtsgebiete, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, ZPO

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Darf der FC Bayern […]

Weiterlesen
06.02.2023/1 Kommentar/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-06 14:08:362023-02-06 14:09:39BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern
Gastautor

Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Ist das Betäubungsmittelstrafrecht – zumindest als Lehrmaterie – im […]

Weiterlesen
01.02.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-01 10:00:002023-01-25 11:49:57Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
Gastautor

Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Ein nach §§ 823 […]

Weiterlesen
16.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-16 15:42:082023-01-25 11:42:19Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen