• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Berlin3 > Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Ber...
Redaktion

Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg, Niedersachsen, NRW

Berlin, Brandenburg, Examensreport, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

Wir danken Stephanie für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls von der 3. Zivilrecht Examensklausur im April 2011 im 1. Staatsexamen in Berlin / Brandenburg:

Die X-GmbH ist Bauunternehmerin und in Berlin ansässig. Sie ist als Eigentümerin mehrerer Grundstücke in Deutschland eingetragen. Der Geschäftsführer der X-GmbH schließt mit dem Geschäftsführer der Y-GmbH, welche in Potsdam ansässig ist, einen Vertrag über die Vermittlungsleistung von Grundstückskaufverträgen. Für jede erfolgreiche Grundstücksvermittlung erhält die Y-GmbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5%. Der Vertrag wird im Januar 2010 für das Jahr 2010 geschlossen. Die Parteien vereinbaren eine schriftliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Monats.
Der Geschäftsführer der Y-GmbH führt im Februar 2010 mit dem als sehr vermögend auftretenden K eine Besichtigung für ein Grundstück in Kleinmachnow durch. Nach der 3. Besichtigung wird man sich handelseinig und im März 2010 wird ein notarieller Grundstückskaufvertrag zum Kaufpreis von 200000 € im Beisein des Geschäftsführers der Y-GmbH zwischen dem Geschäftsführer der X-GmbH und dem K geschlossen. Noch vor Eintragung des K kommt heraus, dass dieser ein Hochstapler ist und das Grundstück nur gekauft hat, um seine Freundin zu beindrucken. Im April 2010 wird- um einer Anfechtung vorzubeugen – der Vertrag durch eine Aufhebungsvereinbarung formwirksam rückabgewickelt.
Der Geschäftsführer der Y-GmbH führt eine Besichtigung mit dem Investor I in einem Grundstück in Hamburg durch, welches mit einer Familienvilla bebaut ist. Die X-GmbH möchte hier 500.000 € Kaufpreis erzielen. Nach aussichtsreichen Gesprächen schlafen die Verhandlungen Ende Mai ein. Dies teilt die Y-GmbH der X-GmbH in einem Schreiben mit. I hat sich indessen in der Maklerszene umgehört und heraufgefunden, dass die X-GmbH Eigentümerin des Grundstücks ist. Sodann nimmt I mit dem Geschäftsführer der X-GmbH die Verhandlungen auf und schafft es, denn Kaufpreis um 5 % zu mindern. Am 30.08.2010 wir der Grundstückskaufvertrag zwischen dem Geschäftsführer der X-GmbH und der E, Ehefrau des I, unterzeichnet. E ist als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen und lebt mittlerweile samt I und ihren Kindern in der Villa.
In einem Schreiben vom 10.09.2010 per Telefax kündigt der P, eingetragener Prokurist der X-GmbH, den Vertrag zum 31.10.2010 auf. Der P unterschreibt diese Schreiben handschriftlich mit dem Zusatz ppa. Mit Schreiben vom 14.09.2010 wendet sich die Y-GmbH gegen die Kündigung und erklärt, dass diese allein deswegen schon keine Gültigkeit besitze, weil sich nicht über die Vollmacht des P informiert worden sei. Ebenfalls sei die Unterschrift des P unleserlich. Jedenfalls sei die Kündigung formunwirksam. Die X-GmbH reagiert hierauf nicht, weil sie davon ausgeht, dass die Y-GmbH sich selbst Kenntnis von der Eintragung des P verschaffen könne.
Am 30.10.2010 inseriert die Y-GmbH ein Grundstück in Berlin-Kladow. Am 04.11.2010 meldet sich darauf hin der K. Nach mehreren Verhandlungen sendet die Y-GmbH dem K ein Exposé zu, indem sich auch die Kontaktdaten der X-GmbH befanden. K nimmt daraufhin mit der X-GmbH Geschäfte auf ohne seinen Kontakt zur Y-GmbH zu erwähnen. Im Dezember 2010 wird ein Kaufvertrag geschlossen und der K als Eigentümer eingetragen.
Frage: Kann die Y-GmbH Zahlungsansprüche in Höhe von 5% wegen der Vermittlung der Grundstückskaufverträge in Kleinmachnow, Hamburg und Kladow verlangen? (Es ist davon auszugehen, dass alle Beträge stimmen)
Zusatzfrage (10%)
1. Bei welchem Gericht müsste die Y-GmbH ihre Klage einreichen? Sie hätte gern einen besonders günstigen Wirtschaftsstandort. Was hat sie hierbei zu beachten?
2. Die Y-GmbH geht davon aus, dass noch weitere Kaufverträge durch ihre Vermittlung geschlossen wurden. Die X-GmbH gibt hierzu jedoch keine Auskunft. Welche Klage müsste die Y-GmbH einreichen, um herauszufinden, ob es noch weitere Verträge gibt? (Es ist nicht die Zulässigkeit zu prüfen)

Print Friendly, PDF & Email
22.04.2011/3 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen April 2011 Berlin Brandenburg, Examensreport, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-04-22 13:30:382011-04-22 13:30:38Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg, Niedersachsen, NRW
Das könnte Dich auch interessieren
BGH: Neues zum Sachmangel beim Pferdekauf
Zivilrecht ZII – August 2013 – 1. Staatsexamen BaWü
Zivilrecht ZIII – März 2013 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg
ÖffRecht Ö I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Klausurlösung: ÖR II – April 2015 – Berlin/Brandenburg
Sachverhalt der 2. ÖffRecht Examensklausur – Dezember 2010 -1. Staatsexamen NRW
3 Kommentare
  1. Anja
    Anja sagte:
    22.04.2011 um 14:05

    Also die ZPO-Zusatzfragen waren etwas anders. Bei der 1. war der Hinweis, dass Y einen besonderen wirtschaftlichen Sachverstand des Gerichts haben wollte.
    Und bei der zweiten war nicht explizit nach einer Klage gefragt, sondern welche gerichtlichen Schritte Y vornehmen kann. Und es war nicht die Zulässigkeit, sondern die Zuständigkeit ausgeschlossen.

    Antworten
  2. Theo
    Theo sagte:
    22.04.2011 um 15:08

    Die gleiche Klausur lief – mit teils abgewandelten Ortsnamen – auch gestern in NRW, jedenfalls in Düsseldorf.

    Antworten
  3. Nico
    Nico sagte:
    23.04.2011 um 16:44

    Fast die gleiche Klausur lief auch in Niedersachsen (Hannover).

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • EuGH zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal
  • BGH zur Halterhaftung nach dem StVG
  • Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

EuGH zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. In einem aufsehenerregenden Urteil […]

Weiterlesen
24.03.2023/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-03-24 12:00:362023-03-24 13:38:12EuGH zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal
Redaktion

BGH zur Halterhaftung nach dem StVG

Rechtsprechung, Startseite

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. In einer kürzlich veröffentlichten […]

Weiterlesen
16.03.2023/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2023-03-16 08:30:022023-03-16 08:33:08BGH zur Halterhaftung nach dem StVG
Alexandra Ritter

Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht

Viele Jahre bereitet man sich durch Studium und Repetitorium darauf vor und irgendwann ist es soweit: man schreibt das erste Staatsexamen. Sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung (so zumindest in […]

Weiterlesen
06.03.2023/2 Kommentare/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-03-06 09:00:002023-03-13 08:18:47Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen