• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Berlin3 > Sachverhalt der 2. Strafrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Ber...
Redaktion

Sachverhalt der 2. Strafrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg

Berlin, Brandenburg, Examensreport

Vielen Dank an Nastassia für ein Gedächtnisprotokoll der 2.Strafrecht Examensklausur im April 2011 (geschrieben am 2.05.2011) in Berlin-Brandenburg.
F liebt das Feuer, er beschließt in seinem Ort eine Scheune anzuzünden. Neben der Scheune wohnt in einem kleinen Häuschen die M, F´s Exfreundin, die sich von ihm getrennt hat. F, der sich noch immer gedehmütigt fühlt, möchte sich an der M rächen und denkt sich, dass ihr eine „kleine Rauchvergiftung schon nicht schaden werde und das ganz recht geschiehe“. Dass eine Rauchvergiftung auch tödlich enden kann, weiß F nicht.
F macht sich nachts auf den Weg zur Scheune. Er hat einen „Molotowcocktail“ dabei. Er weiß, dass in der Scheune von Zeit zu Zeit Obdachlose übernachten, vertraut jedoch ernstlich darauf, dass sich schon niemand in der Scheune befinden werde.
Er zündet die Lunte des Molotowcocktail mit seinem Feuerzeug an und schmeißt ihn durch das Fenster in die Scheune.Im Innern der Scheune liegt der Obdachlose W, der dort zwischen den Strohballen schläft. Der Molotowcocktail trifft den W am Kopf, wodurch die Lunte ausgeht und das Benzin aus der Flasche ausläuft, ohne sich zu entzünden. Der W erleidet einen Schädelbasisbruch und Hirnblutungen, sieht äußerlich jedoch unverletzt aus.
F der sich wundert, warum die Scheune nicht zu brennen anfängt. und geht hinein, um zu schauen, was passiert ist . Schon jetzt ist er entschlossen, die Scheune notfalls mit seinem Feuerzeug zum Brennen zu bringen. Als er nachschaut, hört er Schritte. Es ist der B, dem die Scheune gehört. Er sagt zu F : “ Ach du bist es, ich dachte schon, ich müsste das alleine machen, nur zu, du kannst die Scheune ruhig abfackeln.“F, der glaubt nun eindeutig eine Erlaubnis zum Anzünden der Scheune zu haben, macht sich ans Werk.
Da sieht er den W auf dem Boden liegen, der bereits an seinen Verletzungen gestorben ist, F glaubt jedoch, er schlafe hier nur seinen Rausch aus. Dass W bei dem Brand der Scheune umkommen könnte, hält der F für möglich. Es ist ihm jedoch gleichgültig, da er Obdachlose sowieso nicht leiden kann.
Er zündet einen Strohballen mit seinem Feuerzeug an. Schnell verlässt er die Scheune, um sich die Entwicklung des Feuers von draussen anzusehen. Wie erwartet geht das Feuer schnell vom Strohballen auf die Scheune über.
F, der sich das Feuer ein wenig ansieht, überkommen mit einmal doch Zweifel und er ruft die Feuerwehr. Er sagt jedoch weder der M, deren Häuschen 15 m neben der Scheune steht, Bescheid, noch zieht er den W aus dem Feuer. M wird von der Helligkeit des Feuers wach und verlässt ihr Haus. Hätte sie weitergeschlafen, hätte sie in jedem Fall eine Rauchvergiftung erlitten, noch bevor die Feuerwehr eingetroffen wäre. Die Feuerwehr löscht schließlich den Brand.
M und C, die Ehefrau des B, die mit dem Abbrennen der Scheune nicht einverstanden war, haben Strafanträge gestellt. Bearbeitervermerk: § 305 StGB ist nicht zu prüfen
Strafbarkeit des F ?
 

Print Friendly, PDF & Email
05.05.2011/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Berlin Brandenburg April 2011, Examen, Examensreport, Sachverhalt
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-05-05 08:10:112011-05-05 08:10:11Sachverhalt der 2. Strafrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg
Das könnte Dich auch interessieren
3. Zivilrechtsklausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZII – Januar 2013 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Öffrecht Ö I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin
Zivilrecht III – April 2019 – NRW – 1. Staatsexamen
Examensreport: Zusammenfassung Februar 2012
Zivilrecht Z II (ZI) – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachen, Saarland, NRW (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern)
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien
  • Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen
  • BVerfG zur automatisierten Datenanalyse

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Ritter

Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Strafrecht, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht

Viele Jahre bereitet man sich durch Studium und Repetitorium darauf vor und irgendwann ist es soweit: man schreibt das erste Staatsexamen. Sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung (so zumindest in […]

Weiterlesen
06.03.2023/2 Kommentare/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-03-06 09:00:002023-03-03 14:16:44Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen
Gastautor

Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien

Rechtsgebiete, Strafrecht, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Kriminologie“? […]

Weiterlesen
06.03.2023/1 Kommentar/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-03-06 09:00:002023-03-04 22:16:59Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien
Gastautor

BVerfG zur automatisierten Datenanalyse

Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. In einem Urteil des […]

Weiterlesen
23.02.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-23 10:21:212023-03-04 22:16:40BVerfG zur automatisierten Datenanalyse

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen