Wir bedanken uns bei Juliane für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der Examensklausuren vom Oktober in NRW.
Falls jemand noch Informationen und Ergänzungen hinzufügen möchte, kann er sich gern bei uns melden.
Weiterhin wären wir euch dankbar, wenn ihr uns eure Sachverhalte aus dem Examen schicken könntet. Nur so können wir die Examensklausuren möglichst vollständig bereitstellen. Das Projekt lebt von eurer Mitarbeit!
Sachverhalt
M bietet in Münster in der von ihr angemieteten Wohnung zwei voll möblierte Zimmer für 400 €/Monat zur Untermiete an, wobei Küche und Bad gemeinsam genutzt werden sollen. Die Studentin U nimmt dieses Angebot an und zieht zu Semesterbeginn im Oktober 2010 als Untermieterin in die Wohnung ein. Sie unterschreibt einen Vertrag mit einer festen Mietzeit von 6 Monaten, damit nicht während des laufenden Semesters gekündigt werden kann.
Da U kein Geld hat um die Kaution zu zahlen, übergibt sie als Sicherheit einen Ring im Wert von 1000 € als Pfand an M.
Die lebenslustige M veranstaltet immer wieder – auch unter der Woche – Parties in der Wohnung. Obwohl die U, die sich in der Examensvorbereitung befindet, dies bei der M des Öfteren schriftlich beanstandet hat, lässt die M von diesen Gewohnheiten nicht ab. Am 17.12. feiert M ihren Geburtstag und veranstaltet dazu erneut eine Party in der Wohnung. Dabei beschädigt ein von der M eingeladener, angetrunkener Partygast fahrlässig eine der U gehörende Kaffeemaschine (Wert: 500€), die im Zuge der Beschädigung irreparabel zerstört wird.
Am folgenden Tag übergibt die U der M ein Schreiben, in dem sie das Mietverhältnis mit Verweis auf die etlichen Lärmbelästigungen fristlos kündigt. U zieht noch am selben Tag zu ihrem Freund.
Im März 2011 verlangt U von der M Herausgabe des Ringes. M ist der Ansicht, U solle erstmal die ausstehenden 3 Raten Mietzins (Januar-März) zahlen. Daraufhin verlangt U Schadensersatz für ihre zerstörte Kaffeemaschine (500 €). M meint, sie sei ganz sicher nicht verantwortlich für einen Schaden, den andere verursacht haben.
Nehmen Sie in einem Gutachten Stellung zu den Ansprüchen von M und U.
Fortsetzung: Nach ein paar Wochen erklärt die M sich doch einverstanden, den Ring an die U zurückzugeben. Als die U sodann zur M fährt, um den Ring abzuholen, kann die M diesen nicht finden. Es stellt sich heraus, dass die Putzfrau P den Ring bereits im November 2010 aus einer unverschlossenen Schublade der M entnommen und ihrer (gutgläubigen) Tochter T zum Geburtstag geschenkt hat. Die T weigert sich vehement, den Ring an die U zurückzugeben.
1. Kann die U von der T Herausgabe verlangen?
2. Stehen der U zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen P und/oder M in Höhe von 1000 € zu?

Kann vielleicht jemand was zut lsg anmerken.