Richter und Technik :-)
Die FAZ berichtet heute, dass der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Hamm der Klage eines Registerrichters Recht gegeben hat, dass er die Arbeit am Computer ablehnen und weiter auf Papier arbeiten darf. Selbst das eigenständige Drucken durch Betätigung des Druckbefehls sei unzumutbar. Dies stelle einen „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“ dar.
Ich glaube es nicht: nicht die Auffassung des Kollegen und auch nicht die des Dienstgerichts. Der Druckbefehl ist schon zu viel :-(. Wirklich?
Und wieder mal ein Fall, in dem Richter unsere Verfassung mißbrauchen. Es ist dringend an der Zeit, das Grundgesetz zu ändern.
Artikel 97 war geschaffen worden, um eine Wiederholung des nationasozialistischen Unrechts zu verhindern. Bisher haben alle Gerichte gezeigt, dass dieser Artikel dafür nicht notwendig war.