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Dr. Christoph Werkmeister

Rezension: Ziegler, Das Strafurteil, 4. Auflage 2012

Rezensionen, Verschiedenes

Ziegler, Das Strafurteil, 4. Auflage 2012, ISBN 978-3-8006-4275-5, Preis: 24,90 EUR
In NRW haben Kandidaten für das zweite Staatsexamen in einer der zwei Strafrechtsklausuren mit einer staatsanwaltlichen Aufgabenstellung zu rechnen. Die zweite Klausur in NRW ist in etwa 70 bis 80% der Fälle eine Revisionsklausur, bei der im Rahmen eines Gutachtens die Erfolgsaussichten des einzulegenden Rechtsmittels zu erörtern sind. Gleichwohl besteht in Ausnahmefällen die Chance, dass anstelle einer Revisionsbegutachtung ein Strafurteil anzufertigen ist. Das Werk von Ziegler dient der Vorbereitung auf diese Prüfungsform.
Inhalt
Der zu den Grundsätzen des Strafurteils einleitende Abschnitt zum Rubrum begrenzt sich von Beginn an pointiert auf die notwendigen Formulierungen und die zu beachtenden praktischen Vorgaben, wobei exotische (bzw. weniger examensrelevante) Konstellationen meist nur in einem Satz behandelt werden. Der später folgende Abschnitt zur Beweiswürdigung bietet – angesichts der kaum vorhanden rechtlichen Vorgaben – dagegen weniger inhaltlichen Umfang. Im Gegenzug wird dem Prüfling dafür eine ganze Reihe von Beispielsformulierungen an die Hand gegeben, um vor Augen geführt zu bekommen, wie eine saubere Beweiswürdigung auszusehen hat.
Besondere Beachtung findet im Übrigen der (im Verhältnis am ausführlichsten behandelte) Abschnitt zur Strafzumessung. Die hier dargestellten – im Vergleich zu den meisten Revisionslehrbüchern durchaus vertieften – Grundsätze sind nicht nur für das Abfassen eines Strafurteils relevant. Viele der in diesem Abschnitt dargestellten Konstellationen können genauso Eingang in eine Revisionsklausur finden. Allgemein Bekanntes wie etwa die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB wird hier m.E. besonders anschaulich dargestellt, so dass die Lektüre auch dann nicht schadet, wenn im Examen nun doch eine Revision Gegenstand der zweiten Strafrechtsklausur war. Positiv hervorzuheben sind in diesem Kontext überdies die verständlichen Ausführungen zur Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit, zur Strafmilderung nach der Kronzeugenregelung des § 46b StGB oder zum Härteausgleich.
Das Werk schließt mit denkbar knappen Ausführungen zum Strafurteil in Jungendsachen, zum Strafbefehl und zum Berufungsurteil. Zumindest die Lektüre des erstgenannten Abschnitts ist insofern lesenswert, da so in einem knappen Crashkurs die wichtigsten – und damit auch examensrelevanten – Besonderheiten des Jugendstrafrechts überflogen werden können.
Fazit
Das Werk präsentiert in übersichtlicher Art und Weise die für das Examen notwendigen Kenntnisse, um ein Strafurteil anzufertigen. Die Erörterungen sind knapp und schweifen nicht vom Wesentlichen ab. Das hier rezensierte Werk kann mit seinen 145 Seiten deshalb durchaus an einem Tag durchgearbeitet werden. Länger hätte ein Werk zur Erläuterung der klausurrelevanten Grundzüge des Strafurteils m.E. aber auch auf gar keinen Fall sein dürfen. Weitergehende Ausführungen würden der Examensrealität und der (statistisch) geringeren Bedeutung des Strafurteils zuwider laufen. Angesichts der geringeren Examensrelevanz erscheint es ausreichend, aber auch angemessen, das Werk ca. zweimal durchzuarbeiten. Ob man das Werk für diesen begrenzten Einsatzbereich für 24,90 EUR kauft oder stattdessen an einem Nachmittag in der Bibliothek durcharbeitet, bleibt dabei natürlich jedem selbst überlassen.

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07.09.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Strafe, Strafrecht, Strafzumessung
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