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Gastautor

Rezension: Leenen, BGB AT: Rechtsgeschäftslehre

Rezensionen

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Dominic Weber veröffentlichen zu können. Dominic studiert an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf im fünften Semester Jura. Neben dem Studium arbeitet er als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl.
Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Rezension zu dem Werk Detlef Leenen, BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre, Berlin/New York 2011, 39,95 €, ISBN: 978-3-89949-434-1, die im Zuge unserer Auslobung eines Rezensionsexemplars erstellt wurde.
Jedes juristische Studium beginnt im Zivilrecht mit dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser regelt im Wesentlichen die Rechtsgeschäftslehre. Mit dieser Materie beschäftigt sich das im Jahre 2011 erstmalig erschienene Lehrbuch „BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre“ von Detlef Leenen. Gerade im ersten Semester ist es  für „Anfänger“ schwierig, sich aus der Vielzahl an einschlägigen Lehrbüchern ein passendes Lehrbuch auszusuchen. Zudem gibt es viele Standardlehrbücher, so dass neue Lehrbücher überhaupt nicht in die nähere Auswahl einbezogen werden. Daher möchte diese Rezension einen dieser „Newcomer“ in diesem Rechtsgebiet vorstellen.

  1. Erscheinungsbild und Aufbau

 Das Lehrbuch ist in der Reihe De Gruyter Studium erschienen und mit seinen rund 460 Seiten vom Umfang her mit anderen Lehrbüchern vergleichbar.
Das Lehrbuch ist in zwei große Komplexe unterteilt. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Rechtsgeschäftslehre im Allgemeinen. Der Aufbau dieses Komplexes richtet sich im Wesentlichen nach der Prüfungsreihenfolge eines juristischen Gutachtens. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der Methodik der Fallbearbeitung und der Erstellung juristischer Gutachten.
Im Anhang hat der Autor eine Fallsammlung und sämtliche gängige Definitionen platziert. Auf ein Paragraphenregister hat Leenen verzichtet. Ein solches sollte ab der zweiten Auflage unbedingt in das Lehrbuch integriert werden, da es eine sinnvolle Ergänzung zu einem Stichwortverzeichnis ist und die Suche nach bestimmten Passagen enorm erleichtert.
Das Buch ist sehr klar strukturiert und in viele Kapitel unterteilt. Die Kapitel selbst sind in übersichtliche Unterkapitel gegliedert, welche wiederum bis teilweise in die siebte Ebene untergliedert sind. Randnummern in den jeweiligen Kapiteln erleichtern die Orientierung in dem Lehrbuch und das Auffinden bestimmter Passagen.
Das Lehrbuch ist schnörkellos gestaltet. Mit Graphiken und schematischen Darstellungen geht der Autor, wie bei juristischen Lehrbüchern üblich, sehr sparsam um. Wichtige Stichworte werden auch im Fließtext fett hervorgehoben. Definitionen, Hinweise zur Terminologie und andere wichtige Anmerkungen sind in grauen Kästchen abgedruckt. Vertiefende Ausführungen und Beispiele sind in kleinerer Schriftgröße geschrieben.

  1. Inhalt

 Der erste Teil des Lehrbuches trägt den Namen „Rechtsgeschäftslehre des BGB“ und behandelt sämtliche Probleme des Allgemeinen Teils des BGB. Dabei orientiert sich Leenen an der Prüfungsreihenfolge im juristischen Gutachten, das heißt er stellt zunächst die Rechtssubjekte des Zivilrechts vor. Anschließend erläutert er die tatbestandlichen Voraussetzungen und die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Willenserklärungen, um dann näher auf das Zustandekommen und die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Verträgen einzugehen.
Im Anschluss daran beschäftigt sich der Autor mit einseitigen Willenserklärungen (wie beispielsweise Anfechtung), Schadensersatzansprüchen aus rechtgeschäftlichem Handeln, der Verjährung von Ansprüchen und der AGB-Kontrolle.
Inhaltlich werden die Themen von dem Autor in aller Ausführlichkeit behandelt und decken den gesamten prüfungsrelevanten Stoff des Allgemeinen Teils ab. Insbesondere die Hauptprobleme: Willenserklärungen, Anfechtung, Stellvertretung und beschränkte Geschäftsfähigkeit werden gut und verständlich erklärt. Die ergänzenden Hinweise ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen.
Der ungewöhnliche Aufbau, der sich an der Prüfungsstruktur orientiert, führt leider dazu, dass einheitliche Themenkomplexe wie beispielsweise die Stellvertretung auf mehrere Stellen im Buch verteilt sind. So befinden sich die Ausführungen zur Vollmacht an einer anderen Stelle als die Ausführungen zur Anscheins- und Duldungsvollmacht. Wiederum an zwei anderen Stellen befinden sich die übrigen Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung und die Rechtfolgen eines Handelns ohne Vertretungsmacht. Dieser Aufbau hat Vor- und Nachteile. Nachteilig ist sicher, dass man zur Wiederholung eines Themenkomplexes ständig hin- und herblättern muss. Der Vorteil dieses Aufbaus liegt sicherlich darin, dass man sofort weiß, an welcher Stelle das soeben Gelesene in einem Gutachten relevant werden könnte. Ob die Vor- oder die Nachteile überwiegen, muss jeder Leser für sich selbst herausfinden.
Im zweiten Teil des Lehrbuches erläutert Leenen auf ca. 70 Seiten den Aufbau eines juristischen Gutachtens. Dabei stellt der Autor zunächst die allgemeine Methodik der Fallbearbeitung vor. Er erklärt die Auslegungsmethoden und gibt wertvolle  Hinweise zu Sprache und Aufbau eines Gutachtens. Diese Hinweise sind nicht nur für Erstsemester sinnvoll, sondern können auch fortgeschrittenen Studenten bei der Verbesserung des eigenen Stils helfen. Im Anschluss an diese allgemeinen Ausführungen zur Erstellung eines Gutachtens und der Methodenlehre erläutert der Autor sodann, konkret bezogen auf den Allgemeinen Teil des BGB, Aufbaumöglichkeiten und typische Probleme, die sich in der Fallbearbeitung stellen. Hierbei fällt besonders positiv auf, dass Leenen, sofern vorhanden, auch mehrere Aufbaumethoden vorstellt und dann Vor- und Nachteile der Aufbaumethoden darstellt. Auffällig ist, dass obwohl einer der Schwerpunkte dieses Lehrbuches in der Fallbearbeitung liegt, kein einziges ausformuliertes Gutachten in dem ganzen Lehrbuch zu finden ist. Aufgrund der ausführlichen Darstellung der einschlägigen Probleme, die sich jeweils im Prüfungsaufbau ergeben können, ist die Einfügung eines ausformulierten Gutachtens allerdings auch nicht erforderlich.
Im Anhang befindet sich eine Fallsammlung mit Übungsfällen, in der nahezu alle „Rechtsprechungs-Klassiker“ des Allgemeinen Teils, wie beispielsweise der „Trierer Weinversteigerungsfall“ oder „Toilettenpapier en gros“, vertreten sind. Zur Lösung der Fälle wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrbuch verwiesen. Dies führt dazu, dass man, um die Lösung eines Falles zu erfahren, häufig mehrere verschiedene Passagen aufschlagen muss. Sinnvoller wäre es diesbezüglich womöglich, die Übungsfälle, ähnlich wie in der „Schwerpunkte-Reihe“ von C.F. Müller, dem jeweiligen Kapitel voranzustellen und dann am Ende des jeweiligen Kapitels unter Verweis auf die Randnummer einen (selbstverständlich verkürzten) Lösungsvorschlag zu präsentieren.
Ferner befinden sich im Anhang gängige Definitionen und Begriffe. Dies ist praktisch, insbesondere um vor Klausuren noch einmal die wichtigsten Definitionen zu wiederholen und um bei der Erstellung von Haus- oder Seminararbeiten schnell prägnante Begriffbestimmungen zu finden.

  1. Sprache

Das Lehrbuch richtet sich, nach eignen Aussagen des Autors, an Anfänger. Dementsprechend einfach und ausführlich sind die Darstellungen in diesem Lehrbuch. Positiv fällt auf, dass Leenen sich häufig direkt am Wortlaut des Gesetzes orientiert und diesen, sofern erforderlich, erklärt und auslegt, so dass auch Anfängern der Sinn der jeweiligen Norm verständlich wird. Dies hat den Vorteil, dass man gleich zu Beginn des Studiums lernt, nah am Wortlaut des Gesetzes zu arbeiten.
Der Autor bedient sich einer klaren Sprache und gibt deutlich zu erkennen, wenn er mit seinen Darstellungen von der „herrschenden Meinung“ abweicht. Er vermeidet verschachtelte Sätze, so dass das Buch angenehm zu lesen und gut verständlich ist.

  1. Fazit

Das Lehrbuch ist mit seinen 39,95 € recht teuer (zum Vergleich: Brox/Walker in der aktuellen Auflage 21,90 €). Es überzeugt dafür durch eine ausführliche Darstellung des gesamten prüfungsrelevanten Stoffes und einer guten Einführung in die Methodenlehre und die Fallbearbeitung. Der Aufbau des Buches, der sich nach dem Prüfungsaufbau im juristischen Gutachten richtet, ist sicherlich gewöhnungsbedüftig. Durch die gute Gliederung und das Stichwortverzeichnis lassen sich gewünschte Passagen jedoch schnell finden. Wünschenswert wäre es, wie bereits erwähnt, wenn in dem Buch ein Paragraphenregister eingefügt würde.
Durch die ausführliche Einführung in die Fallbearbeitung, auf die in den „Standardlehrbüchern“ häufig gänzlich verzichtet wird, kann das Lehrbuch, trotz des gewöhnungsbedürftigen Aufbaus, an Studienanfänger empfohlen werden.
Das Lehrbuch ist recht ausführlich und deckt (soweit ersichtlich) den gesamten prüfungsrelevanten Stoff ab. Es kann daher sicherlich auch zur Examensvorbereitung verwendet werden. Hier könnte sich allerdings die oben erwähnte Problematik, dass einheitliche Themenkomplexe über das ganze Lehrbuch verteilt behandelt werden, auf Dauer als störend erweisen.

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15.09.2011/3 Kommentare/von Gastautor
Schlagworte: allgemeiner Teil, AT, BGB AT, Leenen, Rechtsgeschäftslehre
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2011-09-15 10:04:472011-09-15 10:04:47Rezension: Leenen, BGB AT: Rechtsgeschäftslehre
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3 Kommentare
  1. egal
    egal sagte:
    15.09.2011 um 15:02

    StandarD bitte 🙂

    Antworten
  2. Klaus123
    Klaus123 sagte:
    15.09.2011 um 16:52

    hmmm hört sich interessant an. Ich werde einfach abwarten bis ein Exemplar für die Bibliothek angeschafft wird und mir dann selbst ein Bild verschaffen.
    Danke für die ausführliche Besprechung!

    Antworten
  3. Niklas
    Niklas sagte:
    31.12.2011 um 18:07

    Interessant, aber umständlich ist, das Leenen zu allem eine eigene Meinung hat. Oft kann er diese überzeugend vertreten. So erklärt er den subjektiven Tatbestand bei Willenserklärungen für überflüssig, was mir sofort eingeleuchtet hat. Nur wie baut man dann eine Klausur auf? Mangels ausformuliertem Beispielgutachten werde ich wohl oder übel mit dem arbeiten müssen, was der Rest der Welt noch lehrt…

    Antworten

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