• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Rezensionen3 > Rezension, Kropholler, Studienkommentar BGB, 13. Auflage 2011
Gastautor

Rezension, Kropholler, Studienkommentar BGB, 13. Auflage 2011

Lerntipps, Rezensionen, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Rezension von Martin Wintermeier  zu Kropholler, Studienkommentar BGB, 13. Auflage, München (2011), 893 S., € 34,90

Der Autor ist Student der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum an der TU München, Prof. Dr. Christoph Ann LL.M. (Duke).
 
(Hand)Kommentare machen sich seit jeher besonders bei Praktikern verdient und sind ein unabdingbares Werkzeug zur Bewältigung juristischer Arbeitlast geworden. Mit der Reihe der Studienkommentare hat der Verlag C.H. Beck eine Handkommentar-Konzeption nach studentischen Bedürfnissen herausgebracht. Nachfolgend soll der „Kropholler“ Studienkommentar zum BGB näher betrachtet werden.
I. Allgemeines
Der Beck’sche Studienkommentar zum BGB wurde von Prof. Dr. Jan Kropholler begründet und befindet sich als gewachsenes Werk mit insgesamt 893 Seiten mittlerweile in der 13. Auflage. Seit Auflage elf wird das Buch Prof. Dr. Florian Jacoby und Dr. Michael von Hinden weitergeführt.
Für die letzten beiden Auflagen betonen die Autoren besonders die Einarbeitung aktuellster Rechtsprechung, sowie verbesserte Lesbarkeit. Der Verwendungsanspruch der Autoren schlägt sich in der ausführlichen Behandlung vor allem der ersten drei Bücher des BGB nieder. Aber auch die Bücher vier und fünf sind nicht außer Acht gelassen und enthalten an den wichtigsten Stellen examensrelevante Kommentierungen. Das Buch soll sich an Studierende der unteren und höheren Semester gleichermaßen richten. Die Autoren empfehlen ein Durcharbeiten der einzelnen Kapitel als optimale Ergänzung zur Prüfungsvorbereitung.
II. Aufbau
Wie bereits erwähnt, liegt der Schwerpunkt der Bearbeitung im Bereich der ersten drei Bücher des BGB. Hier findet der Nutzer eine Bandbreite an Kommentierungen, welche sich vor sonstiger Studienliteratur, aber auch den üblichen Handkommentaren nicht zu verstecken braucht. In die einzelnen Titel sowie wichtige Themenkomplexe wird der Student in bewährter Kommentarmanier mit Vorbemerkungen eingeführt. Die Normkommentierung selbst gliedert sich zumeist in einen einführenden und erklärenden Teil sowie konkrete Fallbeispiele, Hinweise zur gutachterlichen Prüfung sowie sonstigen Abwandlungen und Besonderheiten. Lediglich an den notwendigen Stellen wird der Nutzer mit weiterführenden Fundstellen versorgt.
III. Anwendbarkeit
Ebenso erfreulich wie banal ist die kompakte Aufmachung des Werks, welches dadurch bereits auf dem Weg in die Bibliothek ein angemessener und handlicher Begleiter ist. Dies wird auch nicht durch das neue, größere Format des „Kropholler“ behindert, welches sich schon bei anderen Studienkommentaren aus der Reihe bewährt hat. Sehr positiv fallen die Vorbemerkungen der einzelnen Titel ins Auge. Hierdurch bekommt man schnell einen Blick über die folgenden Normen. Dienen diese einführenden Darstellungen dem Studienanfänger zur Erlangung grundlegender Kenntnisse bezüglich einzelner Themengebiete, kann der Examenskandidat zeitsparend sein Grundlagenwissen auffrischen und sich die eine oder andere angesprochene Konstruktion erneut in das Gedächtnis rufen. Die Kommentierungen überzeugen durch eine klare und sachliche Sprache. Sie beschränken sich auf das für studentische Bedürfnisse Wesentliche. Obgleich man auch in komplexeren Gebieten einfache und leicht verständliche Darstellungen erhält, fühlt man sich auch im Rahmen der Examensvorbereitung nicht unterfordert. Was einen großen Vorteil gegenüber „normalen“ Kommentaren bietet, sind spezifische Hinweise zur Prüfungsverortung in der Klausur. Auf diese Weise sowie durch kleinere Fallbeispiele schwindet die Gefahr durch rein abstrakte Problembehandlung das Gelernte im Gutachten nicht verorten zu können. Positiv fallen die bereits erwähnten Fundstellenangaben auf. Diese setzen ohne den Lesefluss zu stören an ausgewählten Stellen notwendige Akzente und wirken insgesamt an studentische Bedürfnisse angepasst. Was ebenfalls einen für Studenten interessanten Unterschied zu den gängigen Kommentaren bietet, ist die teilweise Lehrbuchähnlichkeit des Studienkommentars. Es lassen sich also nicht nur einzelne Informationen, Fallvarianten, etc. finden. Vielmehr eignen sich die Darstellungen oftmals dazu, wie ein Lehrbuch durchgearbeitet zu werden. Nicht zuletzt darin ist ein echter Mehrwehrt gegenüber herkömmlichen Kommentaren zu sehen.
IV. Fazit
Den Autoren ist mit dem Studienkommentar ein hervorragendes Werk gelungen, welches den Spagat über die Semester schafft und dadurch seine Daseinsberechtigung in jeder studentischen Lehrbuchbibliothek erlangen sollte. Durch die Beschränkung auf wesentliche Inhalte und das gegenüber üblichen Handkommentaren angemessene Preisniveau, ist eine Anschaffung jedenfalls empfehlenswert.

Print Friendly, PDF & Email
28.04.2012/3 Kommentare/von Gastautor
Schlagworte: BGB, Kropholler, Rezension, Studienkommentar
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2012-04-28 17:55:232012-04-28 17:55:23Rezension, Kropholler, Studienkommentar BGB, 13. Auflage 2011
Das könnte Dich auch interessieren
BAG zur Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel – AGB-Kontrolle
Grundlagen BGB – Die wichtigsten Definitionen I
LAG Schleswig Holstein: Keine Kündigung am Sonntag
Gastbeitrag: Rezension – Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II für Examenskandidaten
Rezension: Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III, 3. Auflage, 2009
7500 Facebookfans und 1000 Beiträge – unser Geschenk für euch
3 Kommentare
  1. rzwodzwo
    rzwodzwo sagte:
    15.08.2012 um 22:21

    Vielleicht sollte man generell bei solchen Rezensionen dazuschreiben, dass die Autoren das Exemplar vom Verlag geschenkt bekommen haben. Finde ich wichtig.

    Antworten
  2. Gast
    Gast sagte:
    16.08.2012 um 9:08

    Es ist üblich, Rezensionsexemplare kostenlos zugesendet zu bekommen. Es handelt sich hierbei nicht um ein „Geschenk“ des Verlags, sondern um eine schlichte Werbemaßnahme, um den Bekanntheitsgrad des Werks zu steigern. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass unter Umständen eine negative Rezensions dabei heraus kommt.

    Antworten
  3. Nochngast
    Nochngast sagte:
    16.08.2012 um 10:11

    Außerdem ändert das doch nichts daran, dass die Autoren der Seite sich die Mühe machne, die Bücher zu rezensieren. Dass die Einnahmen der Seite gespendet werden, scheinen manche Leute hier nicht zu begreifen.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BGH zur Halterhaftung nach dem StVG
  • Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien
  • Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Redaktion

BGH zur Halterhaftung nach dem StVG

Rechtsprechung, Startseite

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. In einer kürzlich veröffentlichten […]

Weiterlesen
16.03.2023/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2023-03-16 08:30:022023-03-16 08:33:08BGH zur Halterhaftung nach dem StVG
Alexandra Ritter

Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht

Viele Jahre bereitet man sich durch Studium und Repetitorium darauf vor und irgendwann ist es soweit: man schreibt das erste Staatsexamen. Sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung (so zumindest in […]

Weiterlesen
06.03.2023/2 Kommentare/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-03-06 09:00:002023-03-13 08:18:47Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen
Gastautor

Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht AT, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Kriminologie“? […]

Weiterlesen
06.03.2023/1 Kommentar/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-03-06 09:00:002023-03-15 09:06:21Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen