Rezension: Kornol/Wahlmann Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Auflage 2012
Kornol/Wahlmann Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Auflage 2012, ISBN 978-3-8329-6390-3
Das Zwangsvollstreckungsrecht gehört zum absoluten Pflichtprogramm im zweiten Staatsexamen. Aus diesem Grund hatte ich mir zunächst das Werk von Lackmann zu Gemüte geführt (die Rezension zu diesem Werk gibt es hier). Das seinerzeit rezensierte Werk zum Zwangsvollstreckungsrecht hinterließ einen positiven Eindruck. Gleichwohl vermag auch das Konkurrenzprodukt von Kornol/Wahlmann zu überzeugen. Da sich beide Werke an die gleiche Zielgruppe – nämlich an Rechtsferendare – wenden, erfolgt die Rezension in Form einer Gegenüberstellung der Produkte.
1. Erscheinungsbild
Das Layout des Lehrbuchs wirkt im Gegensatz zum Werk von Lackmann etwas aufgeräumter und noch strukturierter. Komplizierte Abschnitte, wie etwa der Teil zur Pfändung von Forderungen, werden vielfach noch durch den Einsatz von Skizzen veranschaulicht.
2. Aufbau und Inhalt
Das Buch vermittelt auf den ersten 240 Seiten das absolute Standardwissen zum Zwangsvollstreckungsrecht. Dieses Wissen ist genauso – wenn auch in etwas anderer Reihenfolge – auch im Werk von Lackmann enthalten. Inhaltlich decken beide Bücher somit das Standardwissen ab, wobei beide Werke dabei durchaus sprachlich ansprechend wirken. Auch wenn sich das Werk von Kornol/Wahlmann noch in der ersten Auflage etablieren muss, sind mir beim Lesen keine inhaltlichen und auch nur äußerst wenige sprachliche Schnitzer aufgefallen.
Wenn ich in der Rezension zum Lackmann darauf hinwies, dass dieses Werk eine Vielzahl allgemeiner Grundsätze zum Thema Zwangsvollstreckung beinhaltet, so dass auch umfassendere Hintergrundinformationen geliefert werden, gilt das gleiche mindestens ebenso für das Werk von Kornol/Wahlmann. Insoweit muss man allerdings sagen, dass das hier besprochene Werk sogar über den Rahmen des Lackmann hinaus geht und noch deutlich mehr Facetten des Zwangsvollstreckungsrecht beleuchtet. Problemkreise wie die Vollstreckung von vertretbaren bzw. unvertretbaren Handlungen, das Verteilungsverfahren oder das Verfahren nach dem ZVG werden hier durchaus angesprochen. Auch wenn das in dem Werk vermittelte Wissen wohl in manchen Facetten über den examensrelevanten Stoff hinaus geht, so muss ich mir eingestehen, dass vielerlei Aspekte des Zwangsvollstreckungsrecht (das die meisten eher weniger aus der Praxisperspektive kennenlernen durften) nach der Lektüre des Werkes durchaus klarer wurden.
Der Umfang der rechtlichen Ausführungen des Buches umfasst 384 Seiten, womit es doch nochmal etwas umfangreicher als das Werk von Lackmann ausfällt. Meiner Meinung nach macht sich dieses Plus an Umfang jedoch in puncto Verständlichkeit bemerkbar. Viele Aspekte, die im Lackmann lediglich in einem Satz umschrieben werden, sind im Werk von Kornol/Wahlmann oftmals verständlich erläutert (dies sind z.B. Fragen der Zuständigkeit), so dass ich Neulingen in diesem Rechtsgebiet wohl eher zur Lektüre des hier besprochenen Werkes raten würde.
Positiv fällt im Vergleich zum Werk von Lackmann weiterhin auf, dass dem Leser deutlich mehr Erklärungen zu den in der Klausur zu beachtenden Formalia und Aufbaumuster an die Hand gegeben werden. Wenn ich zum Lackmann darauf hinwies, dass man wohl noch ergänzend mit Skripten oder ähnlichen Lernen sollte, so kann man beim Heranziehen des hier besprochenen Werkes wohl durchaus auf Zusatzmaterial verzichten.
Erwähnt ist des Weiteren, dass am Ende eines jeden Abschnitts eine sog. Checkliste aufgestellt wird. Diese Liste stellt im Prinzip eine Zusammenfassung des vorangegangenen Kapitels in Stichpunkten dar. Ein solcher Einschub ist zwar nett, bei manchen kürzeren Abschnitten (insbesondere denen, die nicht ganz so examensrelevant sind) hätten sich die Autoren die Einschübe jedoch sparen können (die Checkliste zum Insolvenzrecht umfasst z.B. immerhin 5 Seiten).
3. Fazit
Alles in allem kann man mit dem Kauf dieses Werkes – ebenso wie mit dem Werk von Lackmann – nicht viel falsch machen. Im Ergebnis sind beide Werke zu empfehlen. Wer sich ein Buch zum Zwangsvollstreckungsrecht kaufen möchte, dem sei geraten, sich die beiden besprochenen Werke kurz anzuschauen und dann dasjenige zu wählen, das eher dem sprachlichen Geschmack entspricht. Beide Werke sollte man sich aber nun wirklich nicht anschaffen.
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