Rezension: Jäckel, Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen, 2. Aufl. 2010
Von Claudia Lecking
Jäckel, „Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“, 2. Auflage 2010, ISBN 978-3-406-61437-8
Das Buch ist Teil der JuraKompakt-Reihe – Studium und Referendariat. Aus dieser Reihe gibt es außerdem noch Jäckel/Schneider, „Der strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ und Kerst, „Der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“. Es richtet sich an Referendare, die – so werden alle Verfasser der Ratgeber-Bücher nicht müde zu betonen – so früh wie möglich mit der Vorbereitung für den Aktenvortrag beginnen sollten.
1. Erscheinungsbild
Das äußere Erscheinungsbild überzeugt. Die Schriftgröße mag etwas klein geraten sein, durch sinnvolle und aussagekräftige Zwischenüberschriften und den maßvoll eingesetzten Fettdruck ist es aber sehr einfach, sich auch nach erfolgter Lektüre noch einmal schnell einen kurzen Überblick zu verschaffen. Die Formulierungsbeispiele, die sich über die ersten 57 der insgesamt 94 Seiten verteilen, sind grau unterlegt und kursiv gedruckt.
2. Aufbau und Inhalt
Die ersten vier Kapitel befassen sich mit eher allgemeinen Erläuterungen und Ratschlägen zu den Grundlagen, der Vorbereitung auf den Aktenvortrag, der äußeren Vorgehensweise und den typischen Hindernissen sowie der Bearbeitung der Prüfungsaufgabe. Diese circa ersten zwanzig Seiten finden sich beinahe wortgleich auch in den bereits erwähnten anderen beiden Büchern dieser Reihe, wobei sich die jeweiligen Verfasser durchaus die Mühe gemacht haben die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes zu berücksichtigen. Als besonders hilfreich hervorzuheben sind insofern die „Worst-Case-Exit-Strategien“ für den Fall, dass dem Prüfling die Zeiteinteilung während des Vortragens misslingt oder der rote Faden verloren geht.
Das fünfte Kapitel widmet sich detaillierter dem grundlegenden Aufbau speziell des zivilrechtlichen Aktenvortrags. Der Verfasser spart auch hier nicht mit einfach umzusetzenden Ratschlägen und Beispielformulierungen, u. a. für Pauschalisierungen und Verweisungen. Auch in diesem Teil sind die Formulierungsbeispiele besonders nützlich, die für fast jede Fragestellung eine Antwort parat haben. Insbesondere die Hinweise in Bezug auf die Darstellung des Sachberichts sind hilfreich.
In den folgenden zwei Kapiteln werden sodann die Besonderheiten von Aktenvorträgen aus richterlicher und anwaltlicher Sicht dargestellt. Aus der richterlichen Perspektive werden u. a. die besonderen Fallkonstellationen der einseitigen Erledigungserklärung, der Widerklage, des Berufungsverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes herausgegriffen. Hier wäre es durchaus hilfreich gewesen an passender Stelle den Aufbau kurz zusammenfassend darzustellen, z. B. durch die Abbildung eines Prüfungsschemas. Auch habe ich die besondere Konstellation des Prozesskostenhilfeantrags vermisst, bei dem sich insbesondere hinsichtlich der Bezeichnung der Beteiligten, der Sachverhaltsdarstellung und der Antragswiedergabe Besonderheiten ergeben. Aus der Sicht des Rechtsanwalts wird auf die unterschiedlichen Aufbaumöglichkeiten, je nachdem ob aus Klägerpersektive oder als Anwalt des Beklagten zu beraten ist, hingewiesen. Das Kapitel schließt mit einer komprimierten, aber sehr nützlichen Zusammenfassung denkbarer Zweckmäßigkeitserwägungen. Hierin liegt ein Vorzug des Werks gegenüber anderen Darstellungen.
Im achten und letzten Kapitel schließlich – nach immerhin 57 von 94 Seiten – sind vier Übungsfälle abgedruckt. Zwei der Fälle haben einen Vortrag aus Sicht des Gerichts, zwei einen Vortrag aus Sicht des beratenden Anwalts zum Gegenstand. Die Vorträge weisen – wie auch die Aktenvorträge im Examen – unterschiedliche Schwierigkeitsgrade auf. Nach Darstellung des Aktenstücks ist eine ausformulierte Lösung abgedruckt, also letztlich der Vortrag, so wie er vor der Prüfungskommission in der mündlichen Prüfung zu erfolgen hätte. Dies ist insbesondere deshalb hilfreich, weil in den, über die Internetauftritte einiger Landesjustizprüfungsämter aufzufindenden Lösungsskizzen zu den dort zu Übungszwecken angebotenen Aktenvorträgen, kein Wort über die Darstellung im Rahmen des Sachberichts zu finden ist. Teilweise finden sich bereits in den Fußnoten zur ausformulierten Lösung neben weiterführenden Hinweisen und Fundstellen auch Anmerkungen zu den gewählten Formulierungen, in jedem der vier Fälle schließt die Darstellung mit ergänzenden Bemerkungen, die dem Leser noch einmal kurz die jeweiligen Besonderheiten des Falles und vor allem die erforderliche Schwerpunktsetzung vor Augen führen.
Auf den letzten beiden Seiten – vor dem Stichwortverzeichnis – finden sich zwei Kurzübersichten über den Aufbau und die Zeiteinteilung sowie das „Wichtigste auf einen Blick“.
3. Fazit
Dieses Werk ist insgesamt – trotz einiger Verbesserungsmöglichkeiten – mit das Beste, das derzeit auf dem Markt erhältlich ist. Es eignet sich nicht nur für die bereits frühzeitige Vorbereitung im Rahmen des Referendariats sondern vor allem auch für die Zeit des Lernens unmittelbar vor der mündlichen Prüfung und enthält für viele denkbare Fallkonstellationen nützliche Hinweise und Lösungsmöglichkeiten. Insbesondere mit Blick auf die unterschiedlichen Anforderungen in den verschiedenen Bundesländern – allein die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag variiert zwischen 60 und bis zu 90 Minuten – kann und will es wohl das selbständige Einüben von Aktenvorträgen allerdings nicht ersetzen. Insofern sind auch die Übungsfälle nur bedingt zur – examensrealitätsnahen – Vorbereitung geeignet. Hier ist vor allem der Referendar selbst gefragt, sich über die entsprechenden Internetangebote der Justizprüfungsämter das notwendige Übungsmaterial zu beschaffen.
Die Autorin Claudia Lecking absolvierte ihr Studium und ihr Referendariat in Bonn. Sie ist derzeit wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf.
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