Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
Im Folgenden eine Übersicht über in letzter Zeit in Zeitschriften veröffentlichte interessante Entscheidungen von Obergerichten in Strafsachen (materielles Recht).
I. BGH, Beschl. v. 25.1.2012 – 1 StR 45/11 (= StV 2012, 597 ff = NZWiSt 2012, 340 ff)
– Betrug durch Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen durch einen privatliquidierenden Arzt –
1. Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen (Leitsatz des Gerichts).
2. Der privatliquidierende Arzt, der nicht eigenhändig erbrachte Leistungen (hier: Laborleistungen) als eigene abrechnet, obwohl die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) diese Leistungen nur dann als abrechnungsfähig ansieht, wenn sie durch den behandelten Arzt selbst erbracht werden (vgl. § 4 Abs. 2 GOÄ i.V.m. Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen zur Anlage M), täuscht den Patienten über das Vorliegen eines ihm zustehenden Anspruchs; ihm steht weder eine originäre Forderung nach der GOÄ zu noch ein durch den tatsächlich tätigen Laborarzt abgetretener, vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch, da letzterer allein für den privatliquidierenden Arzt tätig wird, so dass ihm ebenfalls keine Forderung gegenüber dem Patienten zustehen kann.
3. Ein Vermögensschaden liegt auch dann vor, wenn die Laborleistungen vom Patienten tatsächlich benötigt und fachlich korrekt erbracht wurden, sofern sie nach der GOÄ nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn sie eigenhändig erbracht worden sind. Wenn es an einer solchen Abrechenbarkeit fehlt, kann der Leistung kein für den tatbestandlichen Schaden i.S.v. § 263 StGB maßgeblicher wirtschaftlicher Wert zugesprochen werden (Leitsätze 2. und 3. von JEX).
II. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.3.2012 – III-3 RVs 31/12 (= StraFo 2012, 370 f. = wistra 2012, 357 ff)
– Betrug durch Unterlassen durch nach Todeseintritt des Berechtigten weiter bezogener Rente –
1. Wer unter Verstoß gegen die sich aus § 60 Abs. 1 S. 1 u. 2 SGB I ergebende Pflicht zur Mitteilung des Todes des Berechtigten Rentenzahlungen entgegen nimmt und für sich verbraucht, begeht einen Betrug durch Unterlassen.
2. Die Anzeigepflicht gegenüber dem Rentenversicherungsträger besteht auch, wenn damit der Zwang zur Offenbarung einer strafbaren Handlung verbunden ist (Leitsätze des Gerichts).
III. BGH, Urt. v. 23.5.2012 – 5 StR 54/12 (= NStZ 2012, 562 f.)
– Rücktritt bei mehreren tateinheitlich verwirklichten Tötungsdelikten –
1. Schießt ein Täter innerhalb weniger Sekunden ohne zeitliche Zäsur auf zwei Personen, so liegt die tateinheitliche Verwirklichung mehrerer versuchter Tötungsdelikte vor, wenn er in Kauf nimmt beide Personen zu treffen.
2. Bei der Aufgabe der Tat (hier: durch Wegfahren des Täters) sind daher die Voraussetzungen des Rücktritts für jeden Versuch einzeln zu bestimmen, so dass dann, wenn der Täter zwar nach Abgabe seiner Schüsse weiterhin auf eines der anvisierten Opfer eine freie Schussbahn hatte, das andere Opfer sich aber bereits vor oder kurz nach den ersten Schüssen im Eingangsbereich eines Hauses in Sicherheit gebracht hatte, insoweit ein fehlgeschlagener Versuch zu prüfen ist (Leitsätze von JEX).
IV. BGH, Beschl. v. 21.6.2012 – 5 StR 286/12 (= BGH bei Kudlich JA 2012, 792 ff = NStZ 2012, 571 f.)
– Schraubendreher als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB –
1. Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
2. Für die Feststellung der objektiven Gefährlichkeit ist hinsichtlich der Beschaffenheit des mitgeführten Werkzeugs eine nähere Beschreibung im Urteil des Tatgerichts erforderlich (Leitsätze von JEX).
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