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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > ÖffRecht ÖI – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

ÖffRecht ÖI – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW

Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Derya für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im April 2013 in NRW gelaufenen ersten Klausur im öffentlichen Recht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Der eingetragene Verein „Nationale Kameradschaft“ (NK), der nur aus deutschen Staatsangehörigen besteht, hat eine in seinem Eigentum befindliche Versammlungsstätte in der nordrhein-westfälischen Gemeinde G.
Beim letzten Verfassungsschutzbericht wurden – zutreffend – verfassungswidrige Aktivitäten des Vereins festgestellt. Ziel des Vereins ist unter anderem ausländerfreie Zonen in G zu erwirken, auch über die Gemeinde hinaus.
Als Reaktion darauf gründen Einwohner der Gemeinde G ein „Aktionsbündnis gegen Rechts“.
Am 20.04.2013 will die NK ihre Jahreshauptversammlung in ihrer Versammlungsstätte in G abhalten. Als Gegenveranstaltung ruft das Aktionsbündnis gegen Rechts zu einer friedlichen Demonstration auf.
In dem Gemeindeblatt – dessen Herausgeber der Bürgermeister ist – wird im Februar 2013 folgender Text in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde G“ veröffentlicht:
 
Liebe Bürgerinnen und Bürger.
Die NK verbreitet rechtsextremistisches Gedankengut und ist verfassungsfeindlich. Die Abhaltung der Hauptversammlung schadet dem Ansehen der Gemeinde G.
Daher fordere ich Sie auf, am 20.04.2013 zu der Versammlung des Aktionsbündnis gegen Rechts zu gehen und friedlich gemeinsam gegen NK zu demonstrieren.

G ist UNSERE Gemeinde!
 
Gemeinsam – Stark – Gegen Rechts
Ihr [Name]
Bürgermeister von G

 
Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert sind, wendet sich die NK an das Verwaltungsgericht, da sie Sorge hat, dass in neueren Gemeindeblättern diese Aussagen wiederholt werden könnten.
 
Aufgabe
Hat der Antrag der NK Aussicht auf Erfolg?
 
Bearbeitervermerk:
Es ist davon auszugehen, dass die Aussagen tatsächlich wiederholt werden können. Bei der Versammlung der NK ist absehbar, dass wieder verfassungsfeindliche Aussagen getätigt werden.
Bearbeitungszeitpunkt ist der 1.3.
 

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23.05.2013/3 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, April 2013, Examensreport, NRW, ÖffRecht, ÖII
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-05-23 16:47:422013-05-23 16:47:42ÖffRecht ÖI – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW
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3 Kommentare
  1. burundi
    burundi sagte:
    23.05.2013 um 17:41

    Unterlassungsanspruch aus 1004, 823 BGB o. Art. 2 I GG, iVm 20 III GG/ 40 I VwGO Öffentlich-rechtl. Äußerung?+/ Allg. Leistungsunterlassungsklage §§111, 113 IV, 43 II VwGO/ Klagebefugnis mit Rechtsschutzbedürfnis bei einmaliger Verwendung + Wid.Gefahr/ Subj.-öffentl. Recht. d. NK? Vllt. Art.9 GG (unmöglich gemacht o. wesentlich erschwer?)/ Verbot gm. §3 VereinsG?) / Duldungspflicht d. NK —> Schutzpflicht/Informationspflicht d. G; hier zutreffende Aussagen, vorliegend wohl Duldungspflicht +
    Bloß ne Skizze;
    Würde ich so machen; kann natürlich für nix garantieren.

    Antworten
  2. Gast
    Gast sagte:
    23.05.2013 um 21:55

    Das war hier auch schon online. Sehr interessanter Fall.
    https://red.ab7.dev/ovg-munster-blockadetraining-stellt-keine-gefahr-fur-die-offentliche-sicherheit-dar/

    Antworten
  3. Klaus
    Klaus sagte:
    27.05.2013 um 19:11

    meint ihr nicht, dass man hätte ins VerinsG schauen müssen?
    Ein Problemkreis war sicherlich die Eingriffsqualität der Äußerungen des BM.

    Antworten

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