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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > ÖffRecht Ö I – März 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
Redaktion

ÖffRecht Ö I – März 2012 – 1. Staatsexamen Hessen

Hessen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Feburuar 2012 gelaufenen ersten Klausur im Öffentlichen Recht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt

Aufgabe 1: Die X-Partei, die bei der letzten Bundestagswahl 6 % der Zweitstimmen errungen hat, beantragt beim Präsidenten des Bundestages frist- und ordnungsgemäß nach § 19 PartG die Festsetzung einer staatlichen Teilfinanzierung. Der Bundespräsident lehnt dies ab, da er die X-Partei für verfassungswidrig hält. Auch halte eine Mittelbewilligung einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof nicht Stand. Die von der X-Partei eingelegte Beschwerde bleibt ohne Erfolg, daher erhebt sie Klage vor dem Verwaltungsgericht, um den Anspruch durchzusetzen.

Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Bearbeitervermerk: Von der Einhaltung der Fristen ist auszugehen.
 

Aufgabe 2: Wegen o.g. gibt es eine heftige Debatte im Bundestag, dabei wirft ein Abgeordneter der X-Partei dem Bundespräsidenten verfassungswidriges Verhalten vor und er sei ein Büttel der regierenden Parteien  und produziere nur noch Willkür. Dafür wird er gem. § 38 GO-BT von der Sitzung ausgeschlossen.
Der Abgeordnete möchte die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme festgestellt wissen.
Falls jemand den genauen Wortlaut der Aussage des Abgeordneten noch weiß, bitte kommentieren! Danke!

 
Aufgabe 3: Wegen der Eurokrise droht die Regierungskoalition zu zerbrechen. Nach gescheiterter Vertrauensfrage löst der Bundespräsident den Bundestag nach § 68 I S. 1 GG auf und setzt nach Art. 39 I S. 4 GG Neuwahlen an.

Vier Wochen vor der Wahl finden einige Tausend wahlberechtigte Frauen Kunststoff-Schneidebrettchen in der Größe 21×27 cm in einem Umschlag mit der Aufschrift „eine kleine Aufmerksamkeit für die Frau des Hauses überreicht von ihrer Bundesregierung“. Auf der Rückseite steht „Mit Gottes Hilfe, Ihrer Hände Arbeit, eine bewährte Politik, in eine gerechte Zukunft mit der A-Partei, Deshalb: Wählen Sie die A-Partei“
Die A-Partei hat die größte Abgeordnetenzahl. Die X-Partei ist der Auffassung, dieses Vorgehen der A-Partei sei verfassungswidrig und undemokratisch. Die Bundesregierung stützt die Maßnahme auf ihre Öffentlichkeitsarbeit.Die X-Partei möchte gegen das Verhalten der Bundesregierung gerichtlich vorgehen.

 

Prüfen Sie die Zulässigkeit dieses Vorhabens.

 

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29.03.2012/1 Kommentar/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Hessen, März 2012, Ö I, ÖffRecht
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-29 10:00:392012-03-29 10:00:39ÖffRecht Ö I – März 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
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1 Kommentar
  1. Gast
    Gast sagte:
    17.09.2012 um 11:17

    Zu Frage 1:
    Der Bundespräsident lehnt dies ab […]
    Muss es nicht der Präsident des BT heißen?
    Verwirrte Grüße

    Antworten

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