• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hamburg3 > Sachverhalt der 2. ÖffRecht Examensklausur – August 2011 – ...
Redaktion

Sachverhalt der 2. ÖffRecht Examensklausur – August 2011 – 1. Staatsexamen NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein

Examensreport, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Wir danken Martin für die Zusendung des Sachverhalts der 2. Öffentliches Recht Examensklausur in NRW für den August 2011:

Der E, seines Zeichens britischer Staatsbürger, beantragt in Deutschland die Zulassung seiner Habilitation. Die Habilitationskommission spielt ihm richtig übel mit und begeht diverse Verfahrensfehler bei der Beurteilung. E’s Leistung wird als unzureichend abgetan.
E klagt daraufhin vor dem VG, die Klage wird abgewiesen. Das OVG lässt die Berufung nicht zu mit der Begründung, es bestünden schon deshalb keine Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, weil dem VG dahingehend zuzustimmen sei, dass allein die H.-kommission richtig beurteilen könnte, ob die Habilitationsschrift den Anforderungen entspricht. Eine gerichtliche Überprüfung sei daher schon gar nicht möglich.
E erhebt Verfassungsbeschwerde und rügt eine Verletzung seiner Rechte aus Art. 2 I, 5 III, 19 IV GG. Als britischer Staatsangehöriger dürfe er wegen Art. 18 AEUV nicht schlechter behandelt werden als ein Deutscher. Das ganze sei total ungerecht gewesen, weil die Verwaltungsgerichte die Verfahrensfehler der Habilitationskommission nicht beanstandet hätten usw.
Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde!
Bearbeitervermerk: Es ist davon auszugehen, dass E keine Rechte aus Art. 12 GG hat! Hochschulrecht ist nicht zu prüfen.
Zusatzaufgabe:
E fliegt zurück nach England und schreibt von dort die zuständige Bundesministerin für Bildung und Forschung an. Er bittet sie darum, den Rektor der Uni anzuweisen, eine neue Kommission zu bilden und die Arbeit erneut zu prüfen. S, der Mitarbeiter im Ministerium, meint, er müsse darauf nicht reagieren. Insbesondere deshalb nicht, weil E zurzeit in England ist und nicht erwarten könne, dass derartige Anfragen aus dem Ausland bearbeitet werden.
Hat E einen Anspruch auf Bearbeitung und Bescheidung seiner Petition?

Print Friendly, PDF & Email
05.09.2011/7 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen August 2011 NRW, Examensklausuren August 2011 NRW, Examensreport 2011, Jura Examen August 2011 NRW
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-09-05 16:49:532011-09-05 16:49:53Sachverhalt der 2. ÖffRecht Examensklausur – August 2011 – 1. Staatsexamen NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein
Das könnte Dich auch interessieren
Sachverhalte der 1. und 2. ÖffRecht Examensklausur – Juli 2011 – 1. Staatsexamen Hessen
Sachverhalte der 2. Zivilrecht Examensklausur – März 2011 – 1. Staatsexamen Bremen
Examen Hamburg, Thüringen Februar/März 2011
Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg
Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg, Niedersachsen
Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Juli 2011 – 1. Staatsexamen Hessen
7 Kommentare
  1. thojacko
    thojacko sagte:
    05.09.2011 um 18:48

    1:1 Nachbildung von 1 BvR 3389/08

    Antworten
  2. Katha
    Katha sagte:
    05.09.2011 um 18:50

    Hatten wir am 30.08.11 in HH auch.

    Antworten
  3. Paladin
    Paladin sagte:
    05.09.2011 um 21:04

    In SH waren neben den genannten Grundrechten auch noch Art. 12 GG zu prüfen. Einen Hinweis auf Art. 18 AEUV gab es nicht. Ansonsten seeehr ähnlich.

    Antworten
  4. maxta
    maxta sagte:
    06.09.2011 um 12:40

    rü 5/11

    Antworten
  5. Patrick
    Patrick sagte:
    10.09.2011 um 15:27

    RÜ 05/11… nur als Aufhänger. Lösungsweg gerade anders.

    Antworten
  6. Patrick
    Patrick sagte:
    12.09.2011 um 15:48

    @ Patrick: inwiefern siehst du mit Ausnahme der Zusatzfrage und der Anwendung von Art. 2 I GG Abweichungen zum RÜ-Fall?

    Antworten
  7. Joel
    Joel sagte:
    12.09.2011 um 15:48

    @ Patrick: inwiefern siehst du mit Ausnahme der Zusatzfrage und der Anwendung von Art. 2 I GG Abweichungen zum RÜ-Fall?
    sry falscher Name eingegeben

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Masernimpfpflicht verfassungsmäßig – Klausurlösung
  • Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten
  • BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Yannick Peisker

Masernimpfpflicht verfassungsmäßig – Klausurlösung

Fallbearbeitung und Methodik, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen, Verfassungsrecht

Mit Beschluss vom 21. Juli 2022 hat das BVerfG entschieden, dass die Masernimpfpflicht nach § 20 IfSG verfassungsmäßig ist. Angesichts der noch ausstehenden Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Corona-Impfpflicht besitzt die […]

Weiterlesen
18.08.2022/3 Kommentare/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-18 11:03:272022-08-18 15:18:28Masernimpfpflicht verfassungsmäßig – Klausurlösung
Philip Musiol

Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten

Kaufrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verbraucherschutzrecht, Zivilrecht

Entscheidungen rund um das Coronavirus beherrschen nach wie vor die Rechtsprechung. Besonders die letztinstanzlichen Entscheidungen sind dabei von besonderer Prüfungsrelevanz, so auch das Urteil des BGH vom 13.07.2022, Az. VII […]

Weiterlesen
15.08.2022/1 Kommentar/von Philip Musiol
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-08-15 08:03:462022-08-18 11:06:22Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten
Yannick Peisker

BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB

Klassiker des BGHSt und RGSt, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT

Mit Entscheidung v. 28.6.2022 (Az. 6 StR 68/21) hat der BGH die bereits aus der „Gisela-Entscheidung“ bekannten Grundsätze zur Abgrenzung der straflosen Beihilfe zur strafbaren Tötung nach § 216 StGB […]

Weiterlesen
12.08.2022/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-12 08:22:172022-08-12 08:27:44BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen