Öffentliches Recht ÖI und ÖII – Juli 2014 – 1. Staatsexamen Hessen
Vielen Dank an Valerie für das Zusenden der Gedächtnisprotokolle der ersten und zweiten gelaufenen Klausur des 1. Staatsexamens in Hessen im Juli 2014 im Öffentlichen Recht. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Öffentliches Recht I:
B will in einem Gewerbe oder Industriegebiet ein Gartencenter erbauen.
Es gibt keinen Bebauungsplan. C unmittelbarer Nachbar, möchte dies verhindern. C betreibt einen Schrott- und Metallhandel und sagt, in dieser Umgebung würde eh nichts wachsen und die Gefahr für die Besucher/Kunden des Gartencenters wäre zu groß.
B wird in kürze die Baugenehmigung erhalten und auch dann zügig mit den Arbeiten beginnen.
C will dagegen vorgehen.
1. Kann C verhindern, dass die Baugenehmigung erteilt wird.
2. Hat C einen Anspruch auf Erlass eines B Plans?
Öffentliches Recht II:
Das Land Hessen beschließt ein neues Gesetz.
Aus dem geht hervor, dass sich Journalisten nicht negativ gegen die EU (und …) äußern dürfen, bzw dies mit Sanktionen verhängt wird.
Der italienische Journalist A, welcher in Deutschland für ein Italienisches Blatt schreibt, fühlt sich dadurch in seien Grundrechten aus Art. 5, 2 und 12 GG verletzt.
Aufgabe 1: Ist das Land Hessen hier Gesetzgebungsbefugt?
Bearbeitervermerk: Verfassungsbeschwerde ist nicht einzugehen bzw. zu prüfen.
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