Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls . Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
1) Die X-Partei, die bei der letzten Bundestagswahl 6 % der Zweitstimmen errungen hat beantragt beim Präsidenten des Bundestages frist- und ordnungsgemäß nach § 19 PartG die Festsetzung einer staatlichen Teilfinanzierung. Der Bundespräsident lehnt dies ab, da der die X-Partei für verfassungswidrig hält. Auch halte eine Mittelbewilligung einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof nicht Stand.
Die von der X-Partei eingelegte Beschwerde bleibt ohne Erfolg, daher erhebt sie Klage vor dem Verwaltungsgericht um den Anspruch durchzusetzen.
Erfolgsaussichten der Klage? Von der Einhaltung der Fristen ist auszugehen!
2) Wegen 1) gibt es eine heftige Debatte im Bundestag, dabei wirft ein Abgeordneter der X-Partei dem Bundespräsidenten verfassungswidriges Verhalten vor und er sei ein Büttel der regierenden Parteien (vielleicht kann sich jemand an den Wortlaut erinnern?) und produziere nur noch Willkür.
Dafür wird er gem. § 38 GO-BT von der Sitzung ausgeschlossen.
Der Abgeordnete möchte die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme festgestellt wissen.
3) Wegen der Eurokrise droht Regierungskoalition zu zerbrechen. Nach gescheiterter Vertrauensfrage löst der Bundespräsident den Bundestag nach Art. 68 I S. 1 GG auf und setzt nach Art. 39 I S. 4 GG Neuwahlen an.
Vier Wochen vor der Wahl finden einige Tausend wahlberechtigte Frauen Kunststoff-Schneidebrettchen in der Größe 21×27 cm in einem Umschlag mit der Aufschrift „eine kleine Aufmerksamkeit für die Frau des Hauses überreicht von ihrer Bundesregierung“ Auf der Rückseite steht „Mit Gottes Hilfe, Ihrer Hände Arbeit, eine bewährte Politik, in eine gerechte Zukunft mit der A-Partei, Deshalb: Wählen Sie die A-Partei“
Die A-Partei hat die größte Abgeordnetenzahl
Die X-Partei ist der Auffassung dieses Vorgehen der A-Partei sei verfassungswidrig und undemokratisch. Die Bundesregierung stützt die Maßnahme auf ihre Öffentlichkeitsarbeit
Die X-Partei möchte gegen das Verhalten der Bundesregierung gerichtlich vorgehen.
Prüfen Sie die Zulässigkeit dieses Vorhabens.
Es heißt Artikel 68 GG und nicht § 68 GG 😉
Danke. Ist geändert.