Notiz: Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige werden verschärft
Aktuelles Reformvorhaben passiert Finanzausschuss des Bundestages
Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Weg zu Änderungen am System der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht frei gemacht. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BT-Drucks. 18/3018) sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen reformiert werden.
Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige würde zwar auch nach Inkrafttreten der Änderungen grundsätzlich erhalten bleiben; die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen werden aber deutlich verschärft: Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 EUR auf 25.000 EUR abgesenkt. Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden. Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.
Weiterführende Hinweise
Im Zusammenhang mit dem Fall Hoeneß hatten wir bereits einen Beitrag zu den Grundlagen der Selbstanzeige besprochen. Die Lektüre dieses Beitrags wird aus aktuellem Anlass daher noch einmal empfohlen.
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