Notiz: Massenschlägerei nach Bierbike-Unfall
Wie Spiegel-Online berichtet gab es aktuell einen Vorfall mit einem sog. Bier-Bike, einer Art „fahrenden Theke“ mit Bierfass. So schreibt „SPON“:
Die höchstwahrscheinlich angeheiterten Teilnehmer eines Junggesellenabschieds, mehrere Frauen und Männer, hatten die Dreijährige mit ihrem rollenden Partytresen angefahren, berichtete die Polizei am Sonntag.
Die rechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Bierbikes eignen sich natürlich hervorragend für eine mündliche Prüfung im öffentlichen Recht, zumal der Unfall in Erfurt wohl ein typisches Beispiel für die Gefährlichkeit dieses Gefährts sein dürfte.
Selbst das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28.08.2012 -Az. BVerwG 3 B 8.12) hat sich schon mit dem Bierbike auseinandersetzen müssen und entschieden, dass es sich dabei um eine „erlaubnispflichtige Sondernutzung“ öffentlicher Straßen handelt, die von der Behörde im Einzelfall auch untersagt werden kann.
Also: Zeit sich selbst auf’s Bierbike zu schwingen und unsere Beiträge zum Thema (hier) durchzuarbeiten!
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