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Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > BGH-Klassiker4 > Notiz: Fliesenfall ade?
Florian Wieg

Notiz: Fliesenfall ade?

BGH-Klassiker, Examensvorbereitung, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schuldrecht, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht

Bundesjustizminister Heiko Maas läuft zunehmend Gefahr, bei Prüfern und Klausurstellern im 1. und 2. Juristischen Staatsexamen in Ungnade zu fallen.
Nach seinem Angriff auf manches Strafrechtlers liebstes Kind, dem Mordparagraphen § 211 StGB (s. dazu bereits hier), plant der Minister nun, den Zivilrechtlern ihre Fliesen-, Parkettstäbe- und Dachziegelfälle im Zuge einer normativen Konkretisierung der Rechtsprechung von EuGH (s. dazu bereits hier und hier) und BGH (s. dazu bereits hier) zu § 439 BGB zu nehmen. Nicht minder spektakulär ist die beabsichtigte Erstreckung des Rechts der Mängelhaftung auf B2B-Geschäfte, die der BGH jüngst unter Zugrundelegung des geltenden Rechts abgelehnt hatte (s. dazu bereits hier und hier ).
Ein höchst examensrelevantes Vorhaben.
Den Referentenentwurf des BMJV gibt’s hier.

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06.11.2015/0 Kommentare/von Florian Wieg
Schlagworte: B2B, BGH, Dachziegelfall, EuGH, Fliesenfall, Gewährleistungsrechte, Kaufrecht, Mängelhaftung, Nacherfüllung, Parkettstäbefall, Reform, Verbraucherschutzrechte
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Florian Wieg https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Florian Wieg2015-11-06 09:00:312015-11-06 09:00:31Notiz: Fliesenfall ade?
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