Notiz: Erfolg für Referendare – VG Minden zur Falschberechnung der Unterhaltsbeihilfe
Wir haben bereits mehrfach über die Berechnung der Unterhaltsbeihilfe für Referendare berichtet (s. insb. hier).
Neben einem beim VG Köln geführten Verfahren, das letztlich zulasten der Referendare ausging (Urteil v. 22.01.2014 – 3 K 4933/11), gibt es einen weiteren Prozess beim VG Minden. Dieses Verfahren haben die Bielefelder Referendarkollegen als „Musterprozess“ im Januar diesen Jahres eingeleitet. Über diese Klage hat das VG Minden nun entschieden (Urteil v. 08.05.2014 – 4 K 96/14). Das Ergebnis wird alle Referendare freuen: Das VG Minden schloss sich überwiegend der Meinung des Klägers an und grenzt sich dabei ausdrücklich vom VG Köln ab.
Viele Referendare können mit Nachzahlungen von über 1.000 € rechnen, sofern diese Entscheidung bestätigt werden sollte. Das VG Minden hat allerdings gem. §§ 124a I 1 i.V.m. 124 II Nr. 3 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
Das Urteil des VG Minden kann hier eingesehen werden.
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