• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > AGB-Recht4 > Notiz: BGH zur Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am „Miles &...
Maria Lohse

Notiz: BGH zur Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am „Miles & More“-Programm der Lufthansa

AGB-Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Zivilrecht

Mit Urteil vom 28.10.2014 (X ZR 79/13) hat der BGH entschieden, dass die Teilnahmebedingungen in dem „Miles & More“-Programm der Lufthansa AG insoweit wirksam sind, als sie dem teilnehmenden Mitglied eine Weitergabe von Prämienchecks an Dritte, unabhängig davon ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, untersagt.
Der Kläger, dem im Juni 2010 von der Beklagten, der Lufthansa AG, der höchste Vielfliegerstatus innerhalb ihres „Miles & More“-Programms verliehen wurde, buchte im Januar 2011 zwei Flüge von Deutschland in die USA unter Einlösung von Meilen seines Vielfliegerkontos. Beide Flüge wurden auf den Namen eines Dritten gebucht, der – insoweit unstreitig – in keiner persönlichen Beziehung zu dem Kläger steht. Daraufhin kündigte die Beklagte den Teilnahmevertrag mit dem Kläger unter Hinweis auf ihre Teilnahmebedingungen, die jegliche Weitergabe von Prämienchecks aus dem Bonusprogramm an Dritte, die nicht in einer persönlichen Beziehung zu dem Teilnehmer stehen, untersagen.
Mit seiner Klage begehrte der Kläger Feststellung, dass der Teilnahmevertrag durch die Kündigung der Beklagten nicht erloschen sei und sein Status als Vielflieger der höchsten Kategorie fortbestehe. Weiter begehrt er die Feststellung, dass die Beklagte ihm zum Schadensersatz verpflichtet sei und er berechtigt sei, seine Prämienchecks auf Dritte zu übertragen.
Der BGH hat das Urteil des OLG Köln, das dem Kläger zunächst darin Recht gab, dass er zur Weitergabe von Prämiendokumenten berechtigt sei, aufgehoben. Er führte dazu aus, dass die in Frage stehende Teilnahmebedingung der Beklagten der Inhaltskontrolle schon per se nicht zugänglich sei, da es sich bei dem von ihr angebotenen Vielfliegerprogramm um ein Kundenbindungsprogramm handele, das gesetzlich nicht geregelt sei. In der Bestimmung, die die Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte verbiete, handele es sich daher um eine Leistungsbeschreibung, die nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht anhand der §§ 307, 308, 309 BGB kontrolliert werden könne. Daher sei die Kündigung des Teilnahmevertrages wirksam gewesen und dem Kläger stünden die geltend gemachten Ansprüche nicht zu.
Die vollständige Pressemitteilung findet sich hier.

Print Friendly, PDF & Email
03.11.2014/0 Kommentare/von Maria Lohse
Schlagworte: § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, Leistungsbeschreibung, Lufthansa AG, Miles & More-Programm, Teilnahmebedingungen
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Maria Lohse https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Maria Lohse2014-11-03 14:00:452014-11-03 14:00:45Notiz: BGH zur Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am „Miles & More“-Programm der Lufthansa
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB
  • VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?
  • Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Charlotte Schippers

OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, StPO, Strafrecht, Strafrecht BT, Uncategorized

Körperverletzungsdelikte, gerade auch die Qualifikationen des § 224 StGB sind ein Dauerbrenner im Examen, sodass ihre Beherrschung und die Kenntnis aktueller Rechtsprechung essentielle Voraussetzung für eine gute Bearbeitung der Strafrechtsklausur […]

Weiterlesen
10.08.2022/0 Kommentare/von Charlotte Schippers
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Charlotte Schippers https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Charlotte Schippers2022-08-10 06:51:242022-08-10 06:51:25OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB
Philip Musiol

VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?

Examensvorbereitung, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verwaltungsrecht

Das VG Berlin hatte am 01.08.2022 über einen Eilantrag von zwei Carsharing-Unternehmen zu entscheiden (Az. 1 L 193/22). Inhaltlich befasst sich die Entscheidung mit der Frage, ob es sich beim […]

Weiterlesen
08.08.2022/1 Kommentar/von Philip Musiol
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-08-08 07:02:162022-08-08 07:02:18VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?
Yannick Peisker

Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Das BVerwG (Az. 6 C 9.20) befasste sich erneut mit dem Umfang der prüfungsrelevanten Versammlungsfreiheit. Es hatte zu prüfen, ob auch die infrastrukturellen Einrichtungen eines Protestcamps dem Schutzgehalt des Art. […]

Weiterlesen
05.08.2022/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-05 06:26:052022-08-05 08:15:59Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen