• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Aktuelles3 > Pornos: Geistige Schöpfung oder primitiver Sex?
Tom Stiebert

Pornos: Geistige Schöpfung oder primitiver Sex?

Aktuelles, Schon gelesen?, Startseite

Ein Urteil, das Gesprächsstoff für jede Party (auch mit Nicht-Juristen) liefern kann, hat das LG München vor wenigen Tagen veröffentlicht (Beschluss v. 29.5.2013 – 7 O 22293/12).
Es hatte sich – im Rahmen eines Auskunftsanspruchs gegen Filesharingbetreiber – mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die beiden Pornofilme „Flexible Beauty“ und „Young Passion“ dem Urheberrecht unterliegen. Hierfür bedarf es nach § 2 UrhG einer sog. „persönlichen geistigen Schöpfung„. Diese liegt nur dann vor, wenn das Werk einem Denkprozess entstammt, es also als Resultat einer künstlerischen oder ähnlichen Betätigung anzusehen ist. Natürlich dürfen die Hürden hier – auch im Hinblick auf die weit auszulegende Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG – nicht sehr hoch gelegt werden. Es ist also lediglich ein Mindestmaß an geistiger Schöpfung und Individualität notwendig.
Im konkreten Fall wird aber selbst dies abgelehnt. Das Gericht begründet dies wie folgt.

Die Antragstellerin hat die Schutzfähigkeit des Films „Flexible Beauty“ lediglich pauschal behauptet. Auch auf den substantiierten Sachvortrag des Beteiligten … hat sie nicht erwidert. Die Kammer unterstellt daher, dass dessen Sachvortrag zutrifft und der 7 Minuten und 43 Sekunden lange Film lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigt (vgl. Schriftsatz vom 28.12.2012 S. 14 = Bl. 38; Fotostrecke gem. Anlage BF6; DVD gem. Anlage BF5). Hierfür kann kein Schutz als Filmwerk (§ 94 UrhG) beansprucht werden: Es fehlt offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG).

Dem Gericht fehlte also offensichtlich die Handlung des Films, die bekanntermaßen bei Pornofilmen gerade das tragende Element ist (man denke nur an den legendären Satz: „Warum liegt hier überhaupt Stroh?“). 😉
Letztlich läuft der Fall also – so kurios dies im konkreten Fall klingen mag – auf eine Einzelfallabwägung hinaus. Es muss also geprüft werden, ob der Film lediglich Geschlechtsverkehr in primitiver Weise darstellt, oder ob nicht zumindest ergänzend eine Handlung hinzutritt, die den Film gerade „einzigartig“ macht.
Fazit:
Richter haben also demnächst eine gute Ausrede, wenn sie beim Pornoschauen erwischt werden…
…und Pornoproduzenten kann nur geraten werden: Mehr Handlung und Text in Pornos, dann klappt’s auch mit dem Urheberrecht…
 
 

Print Friendly, PDF & Email
03.07.2013/6 Kommentare/von Tom Stiebert
Schlagworte: Flexible Beauty, München, Porno, Schutz, Urheberrecht, urteil
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2013-07-03 13:00:192013-07-03 13:00:19Pornos: Geistige Schöpfung oder primitiver Sex?
Das könnte Dich auch interessieren
Examensrelevante Probleme im Rahmen von Art. 20a GG
EuGH: Parodien mit diskriminierender Aussage sind unzulässig
Der Fall Edathy im Prüfungsgespräch
Die lustigsten Urteile: Zivilrecht (Teil 1)
Das Kooperationsverhältnis zwischen BVerfG und EuGH
Die lustigsten Urteile: Zivilrecht (Teil 2)
6 Kommentare
  1. Blinzler Loxley
    Blinzler Loxley sagte:
    03.07.2013 um 13:38

    Danke für den Beitrag, hat erheitern können! Allerdings: Die gefolgerten Schlüsse dürften dann doch fast schon zu viel des Guten sein. Aus den zitierten Passagen ergibt sich eher eine dürftige, da nicht ausreichende anwaltliche Vertretung… Das Gericht beruft sich ja nur darauf, dass von der Klägerseite nichts vorgetragen wurde, was als persönliche geistige Schöpfung taugen könnte, nicht, dass die Klagegegenstände solche Merkmale nicht beinhalten würden…

    Antworten
  2. Seb
    Seb sagte:
    03.07.2013 um 15:16

    Mit Verlaub: Bei dem hier vorliegenden BESCHLUSS (nicht Urteil) ging es überhaupt nicht um die Schöpfungshöhe überhaupt, sondern nur um die Darlegungslast. Die Entscheidung wird in ihrer Aussagekraft zur Zeit von einem Großteil der Kommentatoren völlig fehlgewertet bzw. überbewertet.
    Inhaltlich hat sich das Gericht nämlich überhaupt nicht mit der Frage auseinander setzen müssen, ob die hinreichende Schöpfungshöhe vorlag. Jeder, der Rechte als Urheber oder sonstwie nach dem dem Urheberrecht ihm möglicherweise zustehende Rechte geltend macht, muss die Voraussetzungen hierfür auch darlegen und beweisen. Das haben die hier Abmahnenden aber nicht gemacht, sondern nur pauschal auf die Schutzfähigkeit verwiesen. Die Gegenseite hat dies bestritten, weshalb das Gericht nicht anders konnte, als im Wege der prozessualen Wahrheit davon auszugehen, dass keine Schutzfähigkeit vorlag.
    https://irights.info/nicht-kreativ-genug-eine-porno-ente-erobert-die-schlagzeilen

    Antworten
  3. Gast
    Gast sagte:
    03.07.2013 um 15:45

    „Richter haben also demnächst eine gute Ausrede, wenn sie beim Pornoschauen erwischt werden“.
    Falls es wirklich einen Zusammenhang zwischen Humor und Intelligenz geben sollte, hätten Sie Herr Stiebert wohl wenig zu lachen.

    Antworten
  4. Berke
    Berke sagte:
    04.07.2013 um 15:29

    Pornofilme sind trotzdem als Laufbilder schutzfähig. Im vorliegenden Fall scheiterte dies nur daran, dass die Filme nie in Deutschland erschienen sind. Außerdem konnte der Kläger seine Aktivlegitimation nicht ausreichend belegen. Die fehlende schöpferische Qualität von Pornofilmen war weder Knackpunkt in diesem Fall, noch ist es von der Materie etwas Neues.

    Antworten
    • Gast
      Gast sagte:
      04.07.2013 um 17:07

      Anscheinend war der Autor so sehr auf den Aufhänger des Falls fixiert, dass inhaltliche Elemente nebensächlich wurden.

      Antworten
  5. stud-iur
    stud-iur sagte:
    11.07.2013 um 14:36

    Ein Hoch auf die Kommentarfunktion!

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Strafrecht April 2025 NRW

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Monika Krizic

Sittenwidrig günstige Miete?

BGB AT, Mietrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

§§ 138, 166, 242 BGB – all dies sind Normen, welche Jurastudierende bereits in den ersten Semestern kennenlernen. Umso bedeutender sind sie, wenn sich der BGH (BGH, Urt. v. 26.03.2025 […]

Weiterlesen
29.04.2025/0 Kommentare/von Monika Krizic
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Monika Krizic https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Monika Krizic2025-04-29 13:42:562025-04-29 15:13:04Sittenwidrig günstige Miete?
Marie-Lou Merhi

Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag

Aktuelles, Baurecht, Karteikarten, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Polizei- und Ordnungsrecht, Uncategorized, Verschiedenes

Die Fortsetzungsfeststellungsklage gehört zu den Klassikern im öffentlichen Recht. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht hat sie große Relevanz, da polizeiliche Maßnahmen ihrer Natur nach auf kurze Zeit angelegt sind und […]

Weiterlesen
28.03.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-03-28 08:01:442025-05-12 13:52:59Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag
Gastautor

„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Die Frage nach dem Verwendungsersatz beim „Hausbau auf fremdem Grund“ ist ein Klassiker des EBV in der juristischen Ausbildung und bildet gemeinsam mit der diesbezüglichen Rechtsprechungsänderung des BGH (Urt. v. […]

Weiterlesen
18.03.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-03-18 09:00:002025-03-19 11:19:39„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen