LG Chemnitz zu Piratenflaggen im Fenster einer Mietwohnung
Beck-aktuell berichtet über einen Fall, bei dem es um das Schmücken des Fensters eines Mietshauses mit einer Kinderpiratenflagge ging:
Das Aufhängen einer derartigen Fahne überschreite das Gebrauchsrecht des Mieters noch nicht und sprenge auch den sozialüblichen Rahmen nicht.
Keine allzu weltbewegende Entscheidung; da aber über diesen Fall u.a. auch in der SZ berichtet wurde, hat das Urteil eine gewisse mediale Wirkung erlangt, so dass bestimmt in einigen mündlichen Prüfungen auf einmal verstärkt die Grundsätze des Mietrechts Eingang finden.
Ich hätte schwören können, dass diesen Artikel jemand anderes als Christoph geschrieben hat…
*AkteX-Melodie*