Justizminister Maas plant Einführung bundeseinheitlicher Staatsexamina
Aus dem Justizministerium ist eine Sensation durchgesickert: Dem Vernehmen nach plant Heiko Maas eine grundlegende Reform der Juristenausbildung. Die Staatsexamina sollen künftig nur noch teilweise von den Ländern reguliert werden. Es ist geplant, einheitliche Vorgaben für die Zahl der Klausuren, den Pflichtstoff und die mündliche Prüfung zu erarbeiten. Die Korrektur der Klausuren soll über einen bundesweiten Topf erfolgen, um eine länderübergreifende Notengerechtigkeit zu erzielen.
Auf Anfrage von juraexamen.info teilte uns der persönliche Referent der zuständigen Staatssekretärin Dr. Hubig mit, dass man mit dieser Reform im Wesentlichen das Ziel verfolge, die allgemein als zu einfach empfundenen Prüfungen in Bayern auf ein Niveau mit den anderen Bundesländern zu bringen. Dies hätte langfristig den Effekt, dass weniger CSU-nahe Juristen Verfassungsrichter würden. Außerdem würde damit das „kleine bayerische Prädikat“, mit dem noch Herr zu Guttenberg ausgezeichnet wurde, endlich der Vergangenheit angehören.
Flickenteppich adé
Diese durchgreifende Reform würde den aktuellen Flickenteppich an Ausbildungsgesetzen beseitigen. In der Vergangenheit haben wir bereits über die unterschiedlichen Anforderungen berichtet (s. hier). Für den gewieften Studenten empfiehlt es sich, noch schnell die Vorteile der jetzigen regulativen Unterschiede auszunutzen.
Schöner Aprilscherz (-;
schöner Aprilscherz, aber die Sache mit den „zu einfach empfundenen Prüfungen in Bayern“ hat die Geschichte zu schnell als Scherz entlarvt. :-))
Dass das Staatsexamen in Bayern so einfach sein soll, hat auch mich gewundert. Habe deshalb mal bei Wikipedia nachgeguckt. Dort steht: “In Bayern erreichten beispielsweise in der Ersten Staatsprüfung 2008 10,7 % der Bewerber ein großes Prädikatsexamen (Note vollbefriedigend), in Nordrhein-Westfalen hingegen 14,3 %.“
(Diese Zahlen stammen richtigerweise aus der Statistik des Bundesjustizministeriums für das Jahr 2006.)