Zwischenprüfung und jetzt?
Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, auf Anregung eines Kommilitonen entstand der folgende Grundsatzartikel, der Gedanken aufgreift, mit denen wir uns bereits in der Vergangenheit überblicksartig beschäftigt haben. Ich möchte mir jedoch noch eine Vorbemerkung erlauben: Die Studienordnungen der einzelnen Universitäten sind im Fluss, genau wie die Prüfungsordnungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte habt Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, alle möglichen Konstellationen und Möglichkeiten im Blick zu behalten; ich möchte mich daher auf meine persönlichen Erfahrungen in Bonn/NRW beschränken. Der Artikel soll Denkanstoß für 3.-5. Semester und Freischussinteressierte sein, ein Besuch bei der Fachstudienberatung sollte in jedem Fall stattfinden.
Zwischenprüfung! Die ZP ist im Fach Jura ja eher notwendiges Übel, eine selbständige Bedeutung kommt ihr in den seltensten Fällen zu, sie wird eben „mitgemacht“ und man hat sie irgendwann, im Idealfall nach dem 3. oder 4. Semester. Will man sich jetzt schon mit dem Examen beschäftigen? Sicher nicht….so ging es mir jedenfalls. Und eher mit Glück, als Verstand hat in Sachen Planung am Ende doch alles so geklappt, wie ich es mir vorgestellt habe. Im Folgenden werden erst einmal die Alternativen aufgezählt, dann ein Vorschlag für einen Studienplan gemacht.
Hauptstudium. Je nach Universität besteht das Hauptstudium noch aus „Übungen“, in denen Klausuren geschrieben werden und die Zulassungsvoraussetzung für den Schwerpunktbereich sind. Diese Übungen würde ich in jedem Fall vor dem „Examen“ erledigen, da sie erstens den Stoff der Anfangssemester nochmals aufgreifen und zweitens Klausurpraxis geben; drittens muss man sich dann nach dem Examen nicht noch mit den Fortgeschrittenenklausuren beschäftigen.
Schwerpunkt. Je nach Universität umfasst der Schwerpunkt einige Klausuren, eine wissenschaftliche Arbeit, evtl. sogar eine mündliche Prüfung. Er umfasst ca. 2-3 Semester. IN machen Bundesländern ist es möglich, die Staatsprüfungen vorzuziehen, was es einem erleichtert die Freischussfrist einzuhalten („angemeldet bis zum Ende des 8. Semesters“).
Staatsprüfungen. Zum Thema „Examen ohne Rep.“ haben wir bereits einen ausführlichen Artikel gepostet ( https://red.ab7.dev/examen-ohne-repetitor-2/ ). Da ich annehme, dass die meisten jedoch den Besuch eines Reps. bevorzugen werden und auch ich nur von dieser Warte aus berichten kann, beschränke ich mich auf dies Lösung (bei der Vorbereitung ohne Rep. ist man ohnehin zeitlich viel flexibler). Das Rep. veranschlagt in seiner „klassischen“ Länge ein volles Jahr. In dieser Zeit wird der ganze Stoff durchgepaukt, dazu werden Klausuren geschrieben und wiederholt. Dass hier einiges auf der Strecke bleibt (ZPO, StPO, MietR,…) ist fast unausweichlich, daher sollte man einen guten Puffer zum Wiederholen haben, mMn am besten 3-5 Monate, je nach Wissensstand. Ich würde auf jeden Fall für den Freischuss planen, allein schon auf Grund der psychischen Entlastung. Wenn man das nicht vor hat, kann man sich sicher ein oder zwei Semester mehr Zeit lassen für die Examensvorbereitung.
Praktika und Hausarbeiten. Hier sollte man konsequent sein, auch wenn dadurch alle Semesterferien flöten gehen. Alle Pflichtpraktika und Hausarbeiten sollten bis zum Anfang des Repetitoriums erledigt sein. Zudem sollte man sichergehen, dass die absolvierten Praktika auch vom JPA anerkannt werden!
Das sind die Fakten und Möglichkeiten, die einem offen stehen nach dem 3.-4. Semester. An dieser Stellen kann man die Situation noch nicht wirklich überblicken, aber eine gute Planung ist hier absolut entscheidend, zumindest sollte man sich eigene Gedanken machen und einen für sich vertretbaren Weg finden. Im Folgenden mal ein Vorschlag, der alle Möglichkeiten beinhaltet. Wie bereits erwähnt, nur ein Denkanstoß und ein „Roter Faden“ für eure eigene Planung.
- 3. Semester : Zwischenprüfung
- 4.-5. Semester : Übungen und restliche Vorlesungen
- Semesterferien: Restliche HA oder Praktika erledigen!
- 6.-7. Semester: Repetitorium. Beginn schon meist während der Semesterferien. Ende des Reps. ist damit regelmäßig September oder März, so dass einem Studenten, der sich bereits anmelden musste, nur noch 6 Wochen zur Wiederholung bleiben. Dies erscheint jedenfalls grundsätzlich als knappes Zeitfenster.
- Vor Ende des 8. Semesters erfolgt die Anmeldung zum Examen, also unter Umständen noch während oder am Ende des Reps. Daher würde ich persönlich mein Studium so planen, dass ich am Ende des Reps. noch am Ende meines 7- Semesters bin, sodass ich keinen Anmeldungsdruck zum Freischuss verspüre und mir noch 3-5 Monate für die Wiederholung Zeit lassen kann. Eine Anmeldung kann dann erfolgen für den Januar oder Juli/August (je nach Rep.-Beginn).
- 9. Semester: Vorbereitung für die mündliche Prüfung und evtl. Klausuren für den Schwerpunkt, also Besuch von Vorlesungen nebenher. Wenn man ganz perfekt planen will, kann man die Anmeldung zum Examen und damit den Mündlichen Prüfungstermin (in NRW 5 Monate später) so legen, dass hier einem Mündliche Prüfung und Abschlussklausuren nicht in die Quere kommen….ist aber nicht wirklich notwendig.
- Semesterferien: Evtl. Seminararbeit
- 10. Semester: Klausuren für den Schwerpunkt; Mein Tipp geht im Ergebnis dahin, den Schwerpunkt nicht zu splitten, aber das ist natürlich keine allgemeingültige Lösung. Man kann natürlich auch alles in 6 Semestern machen 😉 .
Ich wollte hier mal kurz meinen Studienverlauf schildern, da ich mit ihm gut gefahren bin, und anrate ähnlich zu verfahren. Bzgl. des Studienortes sei angemerkt, dass ich in Göttingen/Nds. studiert habe.
Nach 2 Semestern hatte ich die Zwischenprüfung, die aus einigen Klausuren und zwei Hausarbeiten bestand. Dann habe ich im 3 Semester keine relevanten Scheine gemacht, sondern Vorlesungen aus Interesse besucht.
Im 4. Semester habe ich die beiden großen Scheine in BGB und StrafR gemacht, die in Nds. zusammen mit dem gr. ÖffR-Schein auch Vorauss. für die Examensmeldung sind. Danach habe ich dann ein Auslandssemester (Urlaubssemester, zählt nicht für den Freischuss gemacht) Im 5. Semester habe ich dann den großen Öffrecht-Schein gemacht und bin zu Beginn des 6. Semester ins Rep gegangen. Parallel zum Rep (1 Jahr Dauer) habe ich dann im 6. Semester zwei Schwerpunktklausuren geschrieben und auch im 7. Semester zwei. Damit hatte ich schon alle Klausuren, die man in Göttingen braucht.
Im 8ten Semester habe ich dann Examen geschrieben. (Abgeschichtet, erst drei ZivilR und dann 2 ÖR und 1 StrafR). Nach den letzten Klausuren habe ich dann zwei Wochen Pause gemacht und dann die Seminarbeit geschrieben, bevor ich dann mit der Vorbereitung auf die mdl. Prüfung begonnen habe. Die habe ich dann zum Ende des 9ten Semesters gemacht.
Besonders die Seminarbeit nach den Examensklausuren kann ich empfehlen, weil man da eh erstmal genug Zeit hat. Außerdem war es ganz angenehm, wirklich mit der mdl. Prüfung fertig zu sein, und dann keinen lästigen Schwerpunkt mehr machen zu müssen.
SPB nach dem Examen scheint echt ne Typfrage zu sein. Einerseits seh ich die Leute, die unterfordert in der Uni rumeiern und vom „lästigen“ SPB genervt sind…
… andererseits ist es nochmal ne ganz entspannte Zeit und man erspart sich vor/während der Examensvorbereitung einiges (in Bonn sind es v.a. 7 Klausuren + Seminararbeit – also kein Pappenstiel).
Ich persönlich fands wie Niklas irgendwie doof, nach der mündlichen noch nicht fertig zu sein, weswegen ich den SPB dann lieber auf Sparflamme neben der Examensvorbereitung zu Ende gebracht hab.