Jura ist leicht schwer! – Eine völlig fehlgeleitete Debatte
Wir freuen uns Euch heute einen Gastbeitrag von Stephan Dittrich vorzustellen. Stephan ist akademischer Mitarbeiter an der Universität Mannheim am Fachbereich für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre. In seinem Beitrag nimmt er zur kürzlich erschienenen Zeit-Themenwoche über mögliche Reformbestrebungen des juristischen Staatsexamens Stellung, zu der sich auch schon unser Autor Tom Stiebert hier geäußert hat.
Jura ist leicht schwer! – Eine völlig fehlgeleitete Debatte
Thomas Fischer provozierte mit dem Titel: „Jura ist leicht„. Zeit online widmet eine ganze Serie dem Thema mit Stimmen von „Schafft das Examen ab“ bis „Jura ist etwas für Auswendiglerner und für die ist es leicht„. Dass das Thema endlich auch in der Öffentlichkeit ausdiskutiert wird, ist begrüßenswert, aber derart geführt ungefähr so erfolgversprechend wie die Trainerwechsel beim HSV. Die Stimmen polarisieren zu sehr.
Auf die Frage, ob Jura leicht oder schwer ist, gibt es nicht die eine oder wahrhaftige Antwort. Deswegen führt man bereits dann eine völlig fehlgeleitete Debatte, wenn man danach fragt.
Die bisherigen Kommentare sind entweder weiß oder schwarz, manchmal bewusst provokant und manchmal unbewusst ignorant. Wie so oft liegt die Antwort wohl irgendwo in der Mitte der beiden Extreme. Auch der begnadetste „Versteher“ wird nicht drum herum kommen, das ein oder andere von der Rechtsprechung entwickelte Tatbestandsmerkmal zumindest kennengelernt zu haben. Nicht alles lässt sich ausschließlich aus dem Gesetz ableiten. Aber genauso wird der beste Auswendiglerner eine Transferleistung erbringen müssen, auch wenn nur erkannt werden muss, dass der A aus dem Fallskript in der Examensklausur der Antragsteller zu Erstens ist.
Außerdem ist die Antwort auf die Frage, ob Jura nun leicht oder schwer ist, so individuell wie die Person, die die Frage stellt. Viel eher müsste sie nämlich lauten: Wem fällt Jura leicht (oder schwer)? Und das ist nun kaum eine Debatte, die in einem gesellschaftlichen Rahmen stattzufinden hat, sondern wohl eher im Kämmerlein der noch so kompetenten Studienberatungen.
Wer ein Talent für ein Fach hat, dem wird es leicht fallen, derjenigen, der keins hat, wird vieles, nicht alles und manchmal eben auch nicht ausreichend, durch Fleiß kompensieren können – das gilt auch für Jura. Wer weder ein Talent hat noch eine Leiden(sbereit)schaft für das Fach mitbringt, für den ist es wahrscheinlich wirklich nichts. Macht nichts, so lange man das nicht zu spät erkennt. Es braucht auch Ingenieure, Kaufleute, Physiker und auch Lehrer – wofür wahrscheinlich die meisten Juristen nicht geeignet sind. Jemanden nach fünf Jahren vergebenen Studiums damit zu trösten, dass ein gescheitertes Jurastudium kein gescheitertes Leben sei, ist aber auch kaum hilfreich. Weder für die Debatte, noch für den Betroffenen.
Worum sollte es denn gehen?
Es muss darum gehen gute Juristen auszubilden und dabei möglichst wenig „Verschnitt“ zu haben. Hier muss man zugeben, dass das so schlecht nicht funktioniert. Deutsche Juristen gelten weltweit zu den am besten ausgebildeten. Das Staatsexamen wird man nicht abschaffen können und das braucht man auch nicht. Und man muss auch mal mit dem suggerierten Horrorszenario aufräumen. Die Durchfallquote muss nämlich auf das endgültige Durchfallen reduziert werden und das sind deutlich weniger als 45%. Die Zahlen liegen konservativ geschätzt eher bei 10% und damit liegt man in ähnlichen Bereichen wie andere Studienfächer. Optimierungsbedürftig scheint also der etwas passendere Ausdruck zu sein. Aber man sollte nicht über Begrifflichkeiten streiten.
Das Problem ist doch, dass die Erkenntnis, ob man bestehen wird oder nicht, oft zu spät kommt und das mit folgenschweren Konsequenzen. Das hat Gründe im System, ja, aber nicht nur. Da muss sich der ein oder andere Kandidat auch mal ehrlich selber an die Nase fassen. Aber – und hier sollte man ansetzen – systemischer Fehler lassen sich beheben. Beispielsweise kann ein Zwischenabschluss eingeführt werden, der eine Umorientierung möglich macht. Hier muss man das Mannheimer Modell hervorheben: Berufsqualifizierender Abschluss nach drei Jahren, weiterstudieren bis zum Staatsexamen, zum Master in BWL oder Wirtschaftsrecht oder andere Schnittstellenfächer – viele Sorgen wären behoben. Und wenn jetzt wieder die Alarmsirenen losgehen, was man mit einem Bachelor oder sogar Master in Wirtschaftsrecht will/soll? Das kann sicher der ein oder andere Unternehmensjurist aus Mannheim beantworten. Es gibt einen Markt dafür und sogar Großkanzleien stellen die ein.
Was die Ausbildung zum Volljuristen angeht
Hier darf man nicht vergessen, dass es zwei Ausbildungsabschnitte gibt. Konzeptionell soll einem das Studium die Rechtswissenschaft als Handwerkszeug vermitteln, das Referendariat die Rechtspraxis. Ob man das 2. Staatsexamen nun „Zugang zum Richteramt“ nennt, ist nur Wortklauberei. Die Anwaltsstationen nehmen nicht ohne Grund den größten Teil der praktischen Ausbildung ein, außerdem kann es nicht schaden, mal überall seine Nase reingesteckt zu haben. Natürlich kann nicht die Lösung sein den Ruf nach mehr Praxisbezug in der Ausbildung dadurch zu erwidern, dass eine Kautelarklausur eingeführt wird. Aber das ist ein anderes Thema.
Für das Studium kann man gerne darüber streiten, was Gegenstand der Prüfung und damit auch des Studiums sein soll. Aber dass man im Studium zumindest mal alle Fachgebiete grundlegend streift, ist sicherlich nicht verkehrt. Außerdem zeigt sich in Mannheim ja eine ausdifferenzierte Ausbildungsmethode für die Leute, die Probleme mit der einheitsjuristischen Ausbildung haben. Zivilrecht für den Unternehmensjuristen, zusätzlich Öffentliches Recht und Strafrecht für den Volljuristen. Auch hier wären viele Sorgen und Ängste behoben.
Die Stofffülle ist auch hier für den einen viel, für den anderen wenig. Aber wird sie wirklich größer über die Jahre? Wir haben heute „Probleme“, die ältere Generationen vor uns nicht hatten. Dafür hatten die welche, die wir nicht mehr haben – juristische und auch reale. Wer also meint, durchs Europarecht sei faktisch ein Rechtsgebiet dazugekommen, der irrt. Das Europarecht legt sich eher wie ein Schatten über unsere Rechtsordnung und beeinflusst diese. Damit muss man nicht nur aus dogmatisch-rechtswissenschaftlichen Gründen umgehen können, sondern weil die Wirklichkeit nun mal so ist. Dafür verschwinden ausdiskutierte Probleme auch aus den Lehrbüchern und dem Examenskanon.
Repetitorien
Auch die große Kritik an Repetitorien geht fehl in dieser Debatte. Zum einen haben Alpmann, Hemmer und Co., so lange sich einige Studenten durch die Unis nicht ordentlich auf die Prüfung vorbereitet fühlen, immer noch ihren Platz in der Juristenausbildung. Zum anderen ist ein Rep alleine noch nie ein Garant für das Bestehen oder ein Prädikat gewesen. Es geht, oft bewiesen, auch ohne. Die Lehre hat glücklicherweise längst erkannt, dass sie etwas ändern muss. Vermehrt werden auch an den juristischen Fakultäten universitäre Repetitorien angeboten und das völlig kostenfrei. Das kommerzielle Angebot wird aber nie völlig verdrängt werden.
Das Staatsexamen selbst kann ebenfalls optimiert werden. Aber auch hier darf man die Wirklichkeit nicht einfach ignorieren und muss erkennen, dass nur in der idealisierenden Theorie alles perfekt wäre.
Was gibt es wirklich für Problemfelder?
Es muss ein einheitlicher Standard gewährleisteten werden, wenn Examina bewertet werden. Korrekturen sind leider nicht objektiv, auch wenn man unterstellt, dass alle Korrektoren versuchen, sich so objektiv wie möglich zu verhalten. Es gibt Lösungsskizzen, die aber nur – wenn überhaupt – den Lösungsweg aufzeigen, wie er vom Klausursteller gedacht ist. Dass der aber nicht der einzig Richtige ist, ist kein Geheimnis. Damit soll nicht die Diskussion eröffnet werden, ob es in Jura kein richtig und kein falsch gibt – das gibt es nämlich –, sondern angemerkt werden, dass man an Stellschrauben auch durchaus eine andere vertretbare Lösung verfolgen darf. Auf diese alternativen Lösungswege weisen aber nur wenige gute Korrekturhinweise hin, keine Lösungsskizze führt diese in aller Konsequenz bis zum Ende mindestens auch nur stichwortartig aus. Klar kann man sagen, dass ja ein erfahrener Korrektor das erkennt und auch entsprechend bewerten kann und auch selbst weiß, wie man einen Fall zu lösen hat und wie nicht. Aber es reicht schon, wenn es auch nur ein einziger Korrektor in einer Kampagne nicht kann oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht tut und damit den Gleichheitsmaßstab über den Haufen wirft. Und das, die Vergleichbarkeit, ist die einzige Daseinsberechtigung des Staatsexamens. Vergleichbarkeit ist aber ein hohes und wichtiges Gut, gerade bei einer so zukunftsweisenden Determinante wie der Note im Staatsexamen.
Man sollte klare Bewertungskriterien verlangen, die auch im Nachhinein von einem Dritten überprüfbar sind: Hier muss X, Y, Z erkannt und so dargestellt werden, alternativ A, B, C mit folgender Konsequenz. Wird das nicht erkannt, ist ein Erreichen von 12 Punkten nicht mehr möglich. Ebenso muss es eine ausführliche Begründungspflicht der Bewertung geben. Ja, auch Korrektoren sollen sich inhaltlich angreifbar machen! Dass sogar das BVerwG das Wort „einverstanden“ als ausreichende Begründung ansieht, ist ein schlechter Scherz. Dass die Bundesverwaltungsrichter oft auch selbst Zweitgutachter in Examina sind und damit quasi in eigener Sache entscheiden, scheint juristisch wohl kein Problem zu sein.
Besser wäre es, wenn der Zweitgutachter die Bewertung des Erstgutachters gar nicht kennt – im Abi ist das auch nicht anders.
Vergleichbares in diese Richtung wird es wohl nicht geben. Aber wer soll es einem verübeln? Für Professoren, die Vorschläge einreichen, ist es ein leidiges Übel, das mit einem sonst sehr privilegierten Beruf zusammenhängt; für manchen Korrektor nur eine undankbare, kaum adäquat entlohnte Zusatzbelastung. Ich will hier niemanden schlecht machen, aber es gibt Professoren und Staatsdiener, die das so sehen. Dank gilt denen, die auch unter den jetzigen Umständen die Ideale hoch halten. Gefühlt sind das nicht viele. Aber hier lässt sich, sofern denn Geld da wäre, tatsächlich etwas erreichen. Was die Juristenausbildung kosten soll und darf und generell wie viel Geld der Justizapparat der Gesellschaft Wert ist, sein soll oder darf, ist aber eine ganz andere Debatte. Meiner Meinung nach zu wenig.
Wenn man schon bei der Vergleichbarkeit ist, darf man auch gerne mal die Frage aufwerfen, ob es nicht sinnvoll wäre, ein bundesweites Examen einzuführen. Die Diskussion orientiert sich dann am Abitur, wozu wahrscheinlich schon alles gesagt ist. Genauso kann man über eine zeitliche Streckung des Examens reden, wie es als sog. Abschichten in einigen Bundesländern bereits möglich ist. Wenn man wirklich Qualität abprüfen will, braucht man nicht künstlich mehr Stress durch Zeitknappheit hinzuzufügen. Ja, das Examen soll auf den Beruf vorbereiten und der ist auch sehr stressig. Examensstress ist aber anders als Berufsstress. Künstlich erhöhten Examensstress braucht kein Mensch.
Glück muss man haben
Achja und das noch so beliebte Argument: Glück muss man haben. Klar, muss man! Egal, wo man hingeht und was man macht, muss man Glück haben. Denn hat man keins und kommt auch noch Pech dazu, hat man verloren.
Glück spielt in marginalen Grenzen eine Rolle, aber keine ausschlaggebende, nicht im Schriftlichen. Zum einen lässt sich der Glücksfaktor durchaus reduzieren: Wer mehr lernt –Thema Fleiß –, deckt auch mehr Stoff ab, den man „zufällig“ treffen kann. Außerdem wird bei der Glücksdebatte häufig vergessen, dass man oft nur sein Pech sieht, aber sein Glück gerne unter den Tisch fallen lässt. Bei sechs Klausuren kann keiner erzählen, dass man nur aufgrund von Pech durchgefallen ist, genauso wie keiner behaupten kann, allein durch Glück bestanden zu haben. Man hat mal Pech mit einer Klausur, aber genauso Glück mit einer anderen. Das gleicht sich aus, bei sechs Klausuren und zwölf Korrektoren. Und falls doch mal Murphy’s Law zuschlägt, hat man immer noch den Zweitversuch, sei es in Form der Notenverbesserung oder der Wiederholung, was wohl bemerkt auch ein bereits etablierter Mechanismus ist, um Zufall als irgendein Bewertungskriterium zu verringern. In zwölf Klausuren Pech zu haben ist deutlich unwahrscheinlicher als in sechs – das ist eine objektive, mathematische Wahrheit. Manche schreiben sogar 18.
Mündliche Prüfung
Mit der Mündlichen kann man Glück oder Pech haben. Aber abschaffen will das Mündliche doch auch nicht wirklich jemand. Die Wenigsten verschlechtern sich, kaum einer fällt ihretwegen durch und die Meisten holen noch was raus. Also eigentlich ein Vorteil für den Rechtskandidaten. Was aber durchaus ein Problem ist, ist die Vergleichbarkeit und eine echte Chance sich zu verbessern.
In einer idealen Welt würde der Prüfer gut ausgeschlafen und top vorbereitet das Prüfungsgespräch unvoreingenommen etwa da ansetzen, wo der Kandidat sich vom Niveau her von der Einreichnote befindet und dann, wenn die Antworten soweit alle richtig sind, das Niveau anheben und den Kandidaten hochprüfen. Danach würde er ein objektives Urteil fällen, frei von Vorurteilen und Neigungen und persönlichen Ansichten oder Launen. Alle Prüfer hätten den gleichen Maßstab.
Schön wär’s.
Ohne eingehendere Mathematikkenntnisse über den Daumen nach dem Bauchgefühl:
Bei zunehmender Klausurenanzahl, welche man jeweils tendenziell eher kritisch niedrig bewertet, müsste sich u.U. statistisch die Mehrzahl an Prüfungsergebnissen im unteren Mittelfeld einpendeln. So scheint es in der Realität in Jura beobachtbar zu sein.
Wenn man von einer Normalverteilung für Talent / Fleiss etc. ausginge, müssten sich dagegen Ergebnisse u.U. eher noch gleichmäßiger verteilen.
Das könnte dafür sprechen, dass in der gegenwärtigen juristischen Prüfungspraxis schon „Glück / statistische Wahrscheinlichkeit / Zufall“ von erheblicherer Bedeutung sein könnte im Verhältnis zu „Ausbildungsqualität“, welche man anstreben möchte.
Eine Notwendigkeit von juristischen Staatsexamen in der jetztigen Form ausgerechnet maßgeblich mit Vergleichbarkeit rechtfertigen zu wollen, erscheint „als mit Comedy-/Kabarettpreisen auszeichnungswürdig zynisch-komisch“.
Es fehlt an brauchbaren Statistiken. Man müsste eigentlich eine Verteilungskurve aufstellen, die zeigt bei welcher Note jeder Kandidat endgültig stehen bleibt, sei es, weil kein weiterer Versuch vorhanden ist, oder aber er nicht wahrgenommen wird. Ohne das zu wissen vermute ich aber, dass sich dann eine Normalverteilung einstellen wird, da die endgültigen Druchfallquoten in ähnlichen Bereichen wie andere Studienfächer liegen. Meine Quelle dafür war eine statistische Auswertung aus Baden-Württemberg aus dem Jahr 2002 – zugegeben sehr alt, aber was besseres hatte ich nicht. Dort kommt man auf eine Quote von 6,36% für das Jahr 2002 und 7,47 % im Jahr 2001. Ich habe, um die Fehlertoleranz auszugleichen, auf 10% geschätzt. Außerdem beziehe ich den Glücksfaktors ja nur nicht so sehr auf den schriftlichen Teil. Bei der mündlichen gebe ich ja durchaus zu, dass Glück eine tragende Rolle spielt, was der Grund für einen Abweichung der Normalverteilung sein kann. Auch das würde sich durch eine Statistik zeigen lassen. Das beantwortet dann aber immer noch nicht die Frage nach dem Sinn einer mündlichen Prüfung, die von ihrer ursprünglichen Intention, ebenfalls nicht verkehrt ist.
Außerdem denke ich nicht dass die absolute Note der Maßstab ist, sondern der relative. Dass kein oder kaum einer „sehr gut“ oder „gut“ fällt, ist für sich genommen kein Problem. Und da selbst innerhalb der Notenstufe durch Zehntel differenziert wird, bleibt es auch bei einer differenzierten Benotung, die ja durchaus seinen Sinn hat. Ob man dann an diesen oberen Notenstufen festhalten soll, kann man gerne in Frage stellen, hat aber kaum praktische Auswirkungen.
Im Übrigen versuche ich nicht an der gegebenen Form des Staatsexamens festzuhalten und das auch noch mit Vergleichbarkeit zu rechtfertigen. Letzteres ist und muss der Zweck der StEx sein. Ich möchte Veränderungen, die die Vergleichbarkeit erhöhen und die den Zufall als Bewertungskriterium weiter reduzieren. Ich glaube nur, dass der Aspekt Glück im schriftlichen Teil auch jetzt schon überbewertet wird. Deswegen halte ich es auch für sinnvoll, dass der Staat zentral die Prüfung abnimmt gerne auch bundeseinheitlich.
Zuletzt sind das ja nur Vorschläge. Es geht darum die Diskussion auf eine Ebene zu bringen, die das Thema mit umsetzbaren Lösungsvorschlägen bereichert. Bessere Vorschläge, weil leichter umsetzbar, billiger oder praktischer, sind herzlich willkommen. Die polarisierenden Beiträge haben den Sinn darin gehabt, die Diskussion anzustoßen. Das haben sie auch erreicht. Nur jetzt, wo man die Aufmerksamkeit hat, muss man, um auch ernst genommen zu werden, eine sachliche Debatte fortführen. Diesen Zeitpunkt hat Zeit online, meines Erachtens nach, verpasst. Daher mein Beitrag. Ich möchte ja gar nicht, dass die Debatte endet, sondern Früchte trägt, was sie nur haben kann, wenn man sich diesem Thema gedankenvoll, differenziert und umfassend widmet.
Deswegen auch danke für die Kritik! Dieses kritische Hinterfragen, ist das was gewollt ist.
Worauf sich eine sichere Vorstellung, dass Glück / Zufall in gegenwärtigen Juraprüfungen nur bei mündlichen Prüfunsgsbestandteilen eine größere Rolle spielen könne, aber keinesfalls bei schriftlichen, erscheint etwas schleierhaft.
Die Annahme, dass bei mehreren Prüfungsleistungen ein bestimmtes Ergebnis nicht einfach nur etwas mit Glück / Zufall zu tun haben könne, scheint etwa ähnlich überzeugend, wie eine Argumentation, dass die Ziehung der Lottozahlen eine Qualitätsauslese sein müsse, weil nämlich eine Übereinstimmung bei derart vielen gezogenenen Zahlen und einer Zusatzahl nicht einfach nur Glück / Zufall o.ä. sein könne.
Jura hängt von zu vielen Faktoren ab, die der Prüfling selbst nicht beeinflussen kann. Dies ist gerade bei einem so lernintensiven Studium mit langer Vorbereitungszeit besonders ärgerlich. Aufgrunddessen wird die Diskussion über eine Reform geführt und nicht etwa, weil Jura interlektuell zu anspruchsvoll wäre. Die Umstände, die das Jurastudium „schwer“ erscheinen lassen sind subjektive Bewertungskriterien der Prüfer vorallem sind hier aufzuführen:
– Schrift
– Ausdruck
– Relatives Niveau
Die Lösung dieses Problems sind einzig verobjektivierte Prüfungen!c
Kein besonders guter Beitrag, sorry.
Danke, der Artikel hat mich irgendwie sehr aufgebaut. Weil die ganze öffentliche Debatte zu sehr auf Angst vorm Examen ausgelegt wird, und man sich als Kandidat am Ende noch für gänzlich unzulänglich hält.