In der deutschen Bundeshauptstadt
Wir freuen uns im Monat Juni wieder einen Beitrag eines Mitglieds des Phi Delta Phi – Michael Hoffmann-Becking Inn Frankfurt am Main veröffentlichen zu können. Der Beitrag stammt diesmal von Fritz Grosch. Er ist Gründungsmitglied von Phi Delta Phi in Frankfurt am Main und neben seinem Studium politisch engagiert. In seinem Beitrag berichtet Fritz von seinem Praktikum im Deutschen Bundestag.
Berlin ist durch den Hauptstadtbeschluss seit 1999 wieder deutsche Hauptstadt und Sitz der Bundesregierung. Seitdem steht die gesamte Stadt und Metropolregion unter einem ständigen Wandel und dass in vielerlei Hinsicht. Im März konnte ich das Tempo der Hauptstadt selbst erfahren, als ich mein Praktikum im Deutschen Bundestag in einem Abgeordnetenbüro absolvierte. Als politisch Interessierter versuche ich neben dem Studium mein eigenes politisches Engagement aufrechtzuerhalten und mit dem Studium zu verknüpfen. Durch mein politisches Engagement konnte ich bereits ein breites Erfahrungsspektrum hinsichtlich Wahlkampf und Vorstandsarbeit in einer politischen Partei sammeln. Ein Praktikum im Deutschen Bundestag war besonders reizvoll, da – wie allseits bekannt – die Juristendichte in politischen Tätigkeitsfeldern besonders hoch ist und viele Juristen eine politische Laufbahn einschlagen. Ich konnte dabei erleben, inwieweit und wie genau die eigentliche politische Arbeit „an der Quelle“ abläuft und inwieweit sich meine bisher gesammelten Erfahrungen und Fähigkeiten damit verbinden ließen.
Ich konnte im Laufe meines Praktikums den Alltag eines Bundestagsabgeordneten kennenlernen und dabei besonders das Gesetzgebungsverfahren und den Prozess der politischen Willensbildung verfolgen.
Das deutsche Parlamentswesen und die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten
Im Folgenden möchte ich anhand ausgewählter Aufgabenfelder eines Bundestagsabgeordneten und meiner persönlichen Erfahrungen verdeutlichen wie der Arbeitsalltag im deutschen Parlament abläuft:
Die Ausschussarbeit
Eines der Haupttätigkeitsfelder eines Bundestagsabgeordneten ist die Ausschussarbeit. Jeder Abgeordnete ist Teil eines Ausschusses. Die Bundestagsausschüsse bereiten die Entscheidungen des Bundestages vor. Aufgrund der Größe des Plenums, welches regulär aus 598 Bundestagsabgeordneten und den Überhangmandaten sowie – seit 2013 – Ausgleichsmandaten besteht, können nicht alle Beschlüsse und Gesetzesentwürfe den Bundestag in seiner Gesamtheit durchlaufen. In den Bundestagsausschüssen werden die Gesetzesentwürfe deshalb „abstimmungsreif“ vorbereitet. So werden Gesetze im Vorfeld von den betreffenden Ausschüssen entworfen und ausgestaltet. In gemeinsamen (normalerweise nicht öffentlichen) Ausschusssitzungen, die von einem Obmann geleitet werden, beraten die Ausschussmitglieder die Gesetze und hören ggf. Experten an. Die Vorladung und Vernehmung von Zeugen sowie das Veranlassen sonstiger Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist Privileg der Untersuchungsausschüsse. Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt.
Ich durfte im Zuge meines Praktikums bei einem Abgeordneten die Arbeit des Ausschusses für Gesundheit näher kennenlernen. Im Rahmen einer von mir besuchten Ausschusssitzung wurden Gesetze zu gesundheitspolitischen Themen besprochen. Im Zuge der Sitzung konnte ich die Diskussionskultur sowie die anschließenden Entscheidungsprozesse miterleben. Insbesondere konnte ich verfolgen, auf welchem Weg eine Gesetzesvorlage konkretisiert und im weiteren Prozess an den Bundestag weitergeleitet wird. Der einzelne Abgeordnete bringt sich dabei mit eigenem Engagement in die Diskussion ein und versucht den Gesetzgebungsprozess auch entsprechend seiner Parteilinie zu beeinflussen.
Das Plenum
Diese Vorarbeiten kommen im Anschluss zur Abstimmung in den Bundestag. Leider konnte ich während meines Praktikums keinen vollständigen Gesetzgebungsprozess erleben. Da ein Gesetzgebungsverfahren im Durchschnitt mehrere Jahre (von dem Zeitpunkt, an dem es vorgeschlagen wurde bis zum Inkrafttreten) andauert, ist dies im Rahmen eines Praktikums aber auch kaum möglich. Die Gesetze, die zur Abstimmung in den Bundestag gelangen, werden im Vorfeld der Abstimmung noch einmal diskutiert um der politischen Diskussionskultur Rechnung zu tragen.
Während meines Praktikums besuchte ich mehrere Plenarsitzungen des Bundestags. In einer dieser Sitzungen ging es um die Abstimmung über weitere Hilfszahlungen für Griechenland. Vor der eigentlichen Abstimmung wurde das Thema diskutiert. Anhand solcher Abstimmungen lässt sich der Arbeitsalltag des Bundestages sehr gut verdeutlichen. Der Bundestag ist eines der wichtigen Verfassungsorgane, welche den politischen Willensbildungsprozess maßgeblich beeinflussen. Die Bedeutung eines gut funktionierenden und vor allem ausgeglichen besetzten Parlaments zeigt sich an der Zusammensetzung des momentanen 18. Deutschen Bundestages. Nach Bildung der Großen Koalition aus den regierenden Parteien CDU und SPD vereinigt die Regierungskoalition im Plenum über 75 Prozent der Mandate. Im Gegensatz dazu ist die Opposition aus den Parteien DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN entsprechend klein. Im parlamentarischen Alltag besteht die Möglichkeit des „Durchregierens“ der Regierungskoalition. Ich konnte bei meinen Besuchen des Plenums so auch feststellen, dass eine relativ geringe Diskussionskultur im Vergleich zu anderen Legislaturperioden herrscht. Die Opposition kommt zwar zu Wort, eine ausschlaggebende Kraft ist sie jedoch nicht und hat in dieser Mandatsaufteilung keine sonderlich große Einflussmöglichkeit, da ihr die Stimmen fehlen. Bei der genannten Griechenland-Debatte wurden – wie bei jeder Parlamentsdebatte – Redebeiträge aller Parteien zugelassen. Eine wirkliche Debatte wird jedoch nur auf Seiten der Opposition geführt, da sich CDU und SPD als Koalitionspartner natürlich nicht widersprechen, wenn es um ein gemeinsames Anliegen geht. Zwar kritisiert die Opposition ganz nach ihrer bestimmungsgemäßen Aufgabe die Arbeit der Regierungskoalition, jedoch scheint diese mehr oder minder durch das ungleichmäßige Stimmgewicht zwischen Regierungskoalition und Opposition zu verblassen. So wurde im Nachgang zur Bundestagswahl selbstverständlich kritisiert, dass eine Regierungskoalition, die mit einer solchen Parlamentsmehrheit ausgestattet ist, auf lange Sicht die Minderheitsrechte aushöhlt. Beispielsweise kann die Opposition eigeständig keinen Untersuchungsausschuss einleiten, weil ihr die notwendigen 25 Prozent Stimmanteil fehlen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Erlass einer Sonderregelung (§ 126a GOBT), um den notwendigen Stimmenanteil zu senken und der Opposition so die Kontrolle der Regierungskoalition zu ermöglichen.
Als Jurist ist man angesichts einer solchen Entwicklung im ersten Moment natürlich beunruhigt. Es gehört zu den wesentlichen Elementen einer Demokratie, dass sich das Parlament aus einer ausgeglichenen Mandatsverteilung zusammensetzt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Regierung nicht ausreichend genug kontrolliert wird und unsere verfassungsmäßigen Prinzipien unterlaufen werden. Jedoch zeigt die genannte Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, dass auf jeden Fall ein gesundes verfassungsmäßiges Demokratieverständnis vorherrscht.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ein Bundestagsabgeordneter wird in erster Linie gewählt, um seinen Wahlkreis in der Hauptstadt zu vertreten und dessen Interessen entsprechend durchzusetzen. Durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bildet sich daher die eigentliche politische Arbeit des Abgeordneten heraus. Dabei versucht er stets auch die Bedürfnisse einzelner Bürger in seine politische Arbeit mitaufzunehmen. So besteht für jeden Bürger die Möglichkeit im Berliner Büro oder im Wahlkreisbüro seine Interessen darzulegen.
Ich arbeitete somit vor allem während des Praktikums an Rechercheaufgaben für öffentliche Veranstaltungen und Diskussionen. Vor allem das Thema der Organspende hat mich beschäftigt. Seit dem Organspendeskandal im Jahr 2010 ist das Vertrauen in den Organspendeprozess in der Bevölkerung erheblich gesunken. Ärzte in ganz Deutschland hatten Richtlinienverstöße begangen, um die Wahrscheinlichkeit der Leber-Organvergabe an Patienten des eigenen Transplantationszentrums zu erhöhen. So versucht die Politik momentan dieses Vertrauen wieder zu stärken, indem vor allem die neue Gesetzgebung weiter modifiziert und verbessert wird. Das Transplantationsgesetz (TPG) wurde im Zuge des Organspendeskandals in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Im Vorfeld der Gesetzesreform hatten sich Befürworter der Organspende, wie die Bundesärztekammer oder der Nationale Ethikrat, für eine Änderung ausgesprochen, um dem Mangel an Spenderorganen in Deutschland abzuhelfen. So sollte ihrer Meinung nach eine Kombination von Entscheidungs- und Widerspruchsregelung Eingang in die Gesetzgebung finden. Von Februar bis April 2011 wurden 1165 Schüler von Mainzer Gymnasien im Alter zwischen 14 und 20 Jahren per Fragebogen zu den Themen Hirntod und Organspende befragt. Auffällig ist, dass 63 Prozent der Befragten die postmortale Organspende befürworten, jedoch nur 11,3 Prozent einen Organspendeausweis besitzen. Unter denen, die die Organspende ablehnen, gaben 72,4 Prozent ein Informationsdefizit als Grund für die Ablehnung an. Wissensfragen zum Hirntod wurden teilweise von über der Hälfte der Befragten falsch beantwortet, was belegt, dass dieses Defizit nicht vollständig subjektiv ist.
Am 25. Mai 2012 beschloss der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit eine umfassende Reform der Organspende. Künftig sollen alle Krankenversicherten ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig befragt werden, ob sie nach ihrem Tod zur Organspende bereit sind. Diese Entscheidungslösung soll im Transplantationsgesetz verankert werden. Am 15. Juni 2012 stimmte auch der Bundesrat der Entscheidungslösung und den Änderungen im Transplantationsgesetz zu.
Zudem ist in Zukunft auch ein bundesweites Transplantationsregister geplant, um eine kontrollierbares Verzeichnis zu schaffen, dass weiteren Missbräuchen vorbeugen soll.
Anhand solcher Aufgaben konnte ich mir meine im Studium erlernte juristische Recherchefähigkeit und Arbeitsweise zunutze machen. Juristen müssen dazu fähig sein, eine bestimmte Prioritätensetzung vornehmen zu können. In seiner Ausbildung erlernt der Jurist die so oft erwähnten analytischen Fähigkeiten zur Differenzierung. Bei Recherchearbeiten wie der oben genannten ist dies von besonderem Vorteil. Bei einer solchen Recherchearbeit ist es oft nicht anders als bei der Erstellung eines juristischen Gutachtens. Man beschäftigt sich zu allererst mit dem betreffenden Sachverhalt, versucht entscheidende Fragen voranzustellen und diese mit entsprechenden Informationen zu beantworten. Eine von Anfang an gut organisierte Arbeitsverwaltung ist daher von erheblichem zeitlichem Vorteil, weil so effektives Arbeiten möglich ist. Allgemein sind Juristen durch ihre Fähigkeit zu Prioritätensetzung ein nicht zu vernachlässigender Teil der Legislative.
Fazit
Durch das Praktikum erhielt ich einen fundierten Einblick in das deutsche Parlamentswesen. Ich konnte erleben wie der Arbeitsalltag eines Bundestagsabgeordneten abläuft und inwieweit er in das eigentliche politische Geschehen eingeflochten ist. Der einzelne Bundestagsabgeordnete ist zwar nur ein einzelner Abgeordneter unter 598 anderen, jedoch kann er oder sie selbst durch genügend Engagement einen erheblichen Einfluss nehmen. Ich konnte bei diesem Praktikum vor allem erfahren, welcher Bedeutungsgehalt einem solchen Mandat inne wohnt. Man muss sich verdeutlichen, dass man als Teil des Parlaments zwar einen kleinen aber trotzdem einen spürbaren Einfluss auf das politische Tagesgeschehen hat und somit eine direkte Einflussnahmemöglichkeit wahrnimmt. Es war sehr aufregend, diese Arbeitsatmosphäre zu erfahren, dabei aktiv beteiligt zu werden und mitzuarbeiten. Für einen Juristen, der sich in der Regel der Bedeutung der verfassungsmäßigen Ordnung bewusst ist, wird deutlich, wie wichtig die Funktionsfähigkeit eines Parlaments ist. Und eine solche Funktionsfähigkeit kann sich schließlich nur aus den einzelnen Abgeordneten ergeben. Mir wurde nach Abschluss des Praktikums daher vor allem eines klar: Die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten ist vor allem auch ein Dienst an unserem Land, damit dessen verfassungsmäßige und demokratische Grundordnung aufrechterhalten erhalten wird. Dieser Geist ist vor allem durch den Arbeitseifer und die Moraldisziplin im Bundestag zu spüren. Schlussendlich habe ich durch dieses Praktikum Erfahrungen gesammelt, die ich keinem Fall eintauschen will. Das sind in erster Linie Erlebnisse, die mir sicherlich in meinem politischen Engagement aber natürlich auch für meinen beruflichen Werdegang einen nicht zu vernachlässigenden Erfahrungsschatz garantieren.
Wenn „die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten vor allem ein Dienst an unserem Land“ sein soll, „damit die verfassungsmäßige und demokratische Grundordnung aufrechterhalten wird“, wie kann dann etwa das BVerfG in Karlsruhe nachträglich verhältnismäßig viele Bundestagsgesetze wegen Verfassungswidrigkeit (!) wieder zu revidieren haben?