Hausverbot wegen NPD-Mitgliedschaft
Über einen sehr interessanten Fall wird der BGH am nächsten Freitag entscheiden. Im Einzelnen geht es darum, ob ein Hotelier einem NPD-Mitglied ein Hausverbot erteilen kann, da er befürchtet, dass andere Gäste sich durch die politische Überzeugung des Gastes provoziert fühlen könnten. Man darf auf die Entscheidung gespannt sein. Es bietet sich insbesondere für Prüflinge, die kurz vor der mündlichen Prüfung stehen, doch bereits jetzt schon einmal an, diese Konstellation gedanklich durchzuprüfen, da dieser Fall mit Sicherheit in dem einen oder anderen Prüfungsgespräch laufen wird.
AGG (-), weil politische Ansicht kein Diskriminierungsmerkmal i.S.v. §§ 1, 7 AGG ist
Im Ergebnis dürften daher wohl nur recht allgemeine Willkürschranken und Generalklauseln greifen. Könnte also durchaus durchgehen, der Hotelier ist ja auch nur mittelbar an Grundrechte gebunden.