Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wieder in der Diskussion
Und wieder einmal sind die gesetzlichen Grundlagen zur Sperrung von Internetseiten zur Vermeidung von Kinderpornos aktuell (s. etwa Beck aktuell).
Union und FDP vereinbarten bereits im Herbst 2009 in ihrem Koalitionsvertrag, die Sperren zunächst nicht anzuwenden und ein Jahr lang das Löschen zu testen, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Nun soll das Gesetz endgültig aufgehoben werden.
Über die rechtlichen Probleme, die ein solches Gesetz schafft, haben wir bereits öfters berichtet, so dass an dieser Stelle lediglich auf die einschlägigen Artikel verwiesen sein soll (m.w.N. s. hier).
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!