Gedächtnisprotokoll Zivilrecht II Februar 2025 NRW
Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Zivilrecht des Februar-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Laura erneut ganz herzlich für die Zusendung. Selbstverständlich kann juraexamen.info keine Gewähr dafür geben, dass die in Gedächtnisprotokollen wiedergegebene Aufgabenstellung auch der tatsächlichen entspricht. Dennoch sollen Euch die Protokolle als Anhaltspunkt dienen, was euch im Examen erwartet.
Sachverhalt:
V verkauft und vermietet Drucker und Kopierer. Der K betreibt eine Druckerei und hat schon häufiger bei V gemietet und auch gekauft. Anfang Dezember 2023 möchte der K ein hochwertiges C2-Kopiergerät (nachfolgend Kopierer) kaufen. Der Wert des Druckers beträgt 20.000 Euro. V und K einigen sich darauf, dass der K den Kopierer in 4 Raten a 5.000 Euro kaufen kann. Er soll den Kopierer auch sofort mitnehmen können, aber er soll erst nach voller Kaufpreiszahlung dem K gehören. Die Raten sind Ende Februar 24, Ende Mai 24, Ende August 24 und Ende November 24 fällig.
Mitte Dezember 2023 kommt es in der Buchhaltung durch einen Fehler eines Angestellten der V zu einer falschen Eintragung des Vertrages des K und dieser wird als Mietvertrag bis Ende Dezember 2024 vermerkt. Im Januar 2024 veräußert die V dann, auf Grund dieses Fehlers, den Kopierer ein zweites Mal an die D zum Preis von 15.000 Euro (der Wert am Ende der vermeintlichen Mietdauer). Die beiden vereinbaren, dass D sofort Eigentümerin werden soll, den Drucker aber erst am Ende der vermeintlichen Mietdauer erhalten soll. Dazu tritt V ihr alle möglichen Forderungen ab.
Im Februar 2024 ist der K knapp bei Kasse und bittet seinen Freund F um ein Darlehen in Höhe von 15.000 Euro. Zur Sicherung seiner Forderung möchte der F gerne eine Sicherheit in Form des Kopierers haben. Die beiden einigen sich auf die Eigentumsübertragung, der Kopierer soll aber beim K verbleiben. Das zinslose Darlehen soll der K bis Ende November zurückzahlen. Dabei denkt der K fälschlicherweise, dass ihm der Kopierer bereits gehört.
Im November 2024 hat der K das Darlehen nicht zurückgezahlt, weswegen der F die Herausgabe des Kopierers verlangt. Dem K ist bei der Durchsicht seiner Unterlagen jetzt aufgefallen, dass ihm der Kopierer noch gar nicht gehört. Er hat bereits 3 volle Raten an V gezahlt, und für die letzte Rate konnte er lediglich 4.000 Euro aufbringen, welche er bereits überwiesen hat.
Mitte Dezember überweist der F dann 1.000 Euro an die V und gibt als Verwendungszweck „Restschuld K“ an und schreibt zeitgleich eine Mail an V, in welcher er sie darüber informiert, dass er die restliche Zahlung veranlasst hat. Beides geht noch am selben Abend bei der V ein, so dass sie es auch spätestens am nächsten Tag auf einem Überweisungsträger einsehen kann.
Vier Tage später kommt die D zu der V und verlangt jetzt nach Ende der Mietdauer die Herausgabe. Erst jetzt fällt V die Überweisung des F auf und somit auch die doppelte Veräußerung durch den Fehler des vermeintlichen Mietvertrages. Sie überweist das Geld an F zurück und schreibt zeitgleich eine Mail jeweils an F und K, in der sie klar macht, dass sie mit der Zahlung des F nicht einverstanden sei, da der K schuldet.
Im Januar 2025 taucht nun die D bei K auf, die von dem Fehler des vermeintlichen Mietvertrages und auch den Zahlungen von K an V nichts weiß und fordert von ihm die Herausgabe der vermeintlichen Mietsache. Der K ist so überrumpelt von der bestimmenden, aber freundlichen D, dass er ihr ohne das Missverständnis zu erklären den Kopierer mitgibt.
Der F möchte jetzt die Herausgabe von der D. Beide sind der Meinung ihnen stünde das Eigentum am Kopierer zu.
Frage: kann der F die Herausgabe von D verlangen?
Bearbeiterhinweis. § 812 und § 823 sind NICHT zu prüfen!
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