• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Gedächtnisprotokoll Strafrecht August 2022 NRW
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Strafrecht August 2022 NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Rechtsgebiete, Strafrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur Strafrechtsklausur des August-Durchgangs 2022 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Jonathan ganz herzlich für die Zusendung. Selbstverständlich kann juraexamen.info keine Gewähr dafür geben, dass die in Gedächtnisprotokollen wiedergegebene Aufgabenstellung auch der tatsächlichen entspricht. Dennoch sollen Euch die Protokolle als Anhaltspunkt dienen, was euch im Examen erwartet.

Ihr habt gerade Examen geschrieben, seid mittendrin oder steht kurz davor? Dann helft uns, eine lange Tradition fortzuführen und nachfolgende Generationen von Examenskandidaten zu unterstützen, indem ihr Protokolle eurer eigenen Klausuren unter examensreport@juraexamen.info einreicht.

T arbeitet am Paketband in einem Paketverteilungszentrum der World Parcel Services GmbH (WPS GmbH). Er arbeitet dort seit Jahren und kennt die Abläufe genau. Wenn Mitarbeiter ausstempeln und den Arbeitsplatz verlassen, müssen sie eine Schleuse passieren. Per Zufall wählt an der Schleuse ein Computersystem einzelne Mitarbeiter aus, die dann vom Sicherheitsdienst der WPS GmbH in einem Nebenraum durchsucht werden.
Nach der Durchsuchung kann der Sicherheitsdienstes das Computersignal ausschalten, der Paketarbeiter kann dann nach Hause.
T hat sich überlegt, in Zukunft regelmäßig vor allem kleine, hochwertige Pakete von größeren Technologieunternehmen mitgehen zu lassen. Davon möchte er sich und seiner Freundin gelegentliche Restaurantbesuche und Skiurlaube leisten.

Zufällig kennt T die S, eine Angestellte des Sicherheitsdienstes der WPS GmbH, beide sind Mitglieder im örtlichen Kegelverein. Bei einer abendlichen Runde überredet der T die S, ihn demnächst einfach passieren zu lassen. Auch wenn das Computersignal aufleuchtet, solle S es einfach ausschalten und den T ohne Durchsuchung gehen lassen.
S hält es für möglich, dass T irgendwie plant, irgendetwas mitgehen zu lassen. Weil T ihr im Gegenzug verspricht, ihr demnächst ein paar Runden Bier auszugeben, fragt sie aber nicht weiter nach.

Wenige Tage später haben T und S gleichzeitig Dienst. Als T ein kleines Paket eines großen Telekommunikationsanbieters sieht, erkennt er darin die perfekte Beute. Die Vereinbarung mit S ist nicht der Grund für seine Entscheidung, gibt  T aber ein gutes Gefühl der Sicherheit, unentdeckt zu bleiben.
Als der Aufseher der WPS GmbH, der das Verteilungszentrum überblickt, gerade wegschaut, greift T das Paket und versteckt es notdürftig unter seiner Jacke. Er begibt sich sofort mit dem Paket in den Toilettenraum. Dort öffnet er das Paket und entnimmt ein brandneues iPhone samt Zubehör. Er steckt das verpackte iPhone in seine Jackentasche. Das Paket selbst war dafür zu groß. 
Das Paket macht er wieder zu und verbringt es zurück aufs Band.

Als seine Schicht vorbei ist, hat S überhaupt nicht mehr Dienst. T passiert die von einem anderen Mitarbeiter bediente Schleuse, wobei kein Signal ausgelöst wird und er auch nicht kontrolliert wird.
Begeistert von seiner Beute macht sich T pläne, das iPhone zu Geld zu machen. Er stellt es in einem Online-Verkaufsportal zu einem Preis von 400 € ein. Er geht davon aus, dass sich angesichts des niedrigen Preises schon keiner Gedanken über die Herkunft des iPhones machen würde und keine Zweifel an der Legitimität aufkommen würden.
Jurastudentin J sieht das iPhone und ist begeistert von dem Schnäppchen. Zutreffend erkennt sie, dass das iPhone einen Wert von 800 € hat. Sie hält es angesichts des beachtlich niedrigen Preises für möglich, dass T das iPhone gestohlen hat oder selber von einem Dieb erworben hat. Da sie sich das Schnäppchen aber keinesfalls entgehen lassen möchte, stellt sie über die Chatfunktion der Plattform Kontakt mit T her. Schnell einigt man sich auf einen Preis von 350 € und einen Übergabeort.

Am Tag der Übergabe hebt J schnell ihr letztes Geld für den Kaufpreis vom Konto ab und begibt sich zum Treffpunkt, wo T schon auf sie wartet. J übergibt ihm die 350 €. Gerade als T ihr das iPhone reichen will, bemerkt J einen Streifenwagen der Polizei. Er hält in Sichtweite des Übergabeortes. J geht nun davon aus, dass sie nach Erhalt des iPhones mit Sicherheit von der Polizei kontrolliert und befragt wird. Als Jurastudentin, meint sie, könne sie sich jedoch keinerlei Ärger mit der Polizei erlauben und nicht in Verbindung mit diesem iPhone geraten. Sie entfernt sich daher ohne das iPhone. Dem verwunderten T wirft sie noch mit der Hand einen Kuss zu.

T geht voller Freude nach Hause, schließlich hat er jetzt das iPhone und das Geld. In seiner Wohnung erwartet ihn seine Freundin R, die alles andere als begeistert davon ist, dass T mal wieder so spät nach Hause kommt. T möchte sie beschwichtigen und versucht, ihr das iPhone zu schenken. R, die sich keinesfalls erklären kann, wie T angesichts seiner dürftigen Finanzlage auf legalem Wege an das Gerät gekommen ist, lehnt das Geschenk ab.
Im Laufe des Abends nimmt R das iPhone aber dennoch an sich. Sie ist überzeugt davon, dass T irgendein krummes Ding gedreht haben muss. Damit T das iPhone nicht wieder hergeben muss, nimmt sie es mit zu sich in die Wohnung, um es T einige Wochen später zurückzugeben. Damit will sie gleichzeitig vermeiden, dass T für diese „Dummheit“ bestraft wird.

Zwei Wochen später kommt es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen T wegen des iPhones zu einer Hausdurchsuchung beim T. Nachdem dort aber nichts hilfreiches gefunden wird, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 II StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.
Erst einige Zeit später kommt es, nachdem die Ermittlungsbehörden von einer Freundin der R einen Tipp erhalten, zu einer Hausdurchsuchung bei R. Das iPhone wird gefunden, schlussendlich wird T wegen der Geschichte zu einer Haftstrafe verurteilt.
Das geschieht allerdings 2 Monate später, als wenn die erste Hausdurchsuchung erfolgreich verlaufen wäre.

Wie haben sich T, S, J und R nach StGB strafbar gemacht?

Delikte nach §§ 202, 261, 303 StGB sind nicht zu prüfen. Auf etwaig erforderliche Strafanträge ist nicht einzugehen, sie wurden gestellt.

Print Friendly, PDF & Email
15.12.2022/1 Kommentar/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, 2022, Examensreport, Gedächtnisprotokoll, NRW, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2022-12-15 07:51:032022-12-23 08:49:41Gedächtnisprotokoll Strafrecht August 2022 NRW
Das könnte Dich auch interessieren
1. Ö-Rechts-Klausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Strafrecht – Mai 2019 – NRW – 1. Staatsexamen
Öffentliches Recht I – November 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
BGH: Neues zum Sachmangel beim Pferdekauf
Zivilrecht – Z I – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein
ÖffRecht ÖII – August 2013 – 1. Staatsexamen BaWü
1 Kommentar
  1. Papperlapapp
    Papperlapapp sagte:
    19.12.2022 um 13:04

    Der Sachverhalt könnte vielleicht auch für eine Hausarbeit geeignet scheinen.

Kommentare sind deaktiviert.

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien
  • Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen
  • BVerfG zur automatisierten Datenanalyse

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Ritter

Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Strafrecht, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht

Viele Jahre bereitet man sich durch Studium und Repetitorium darauf vor und irgendwann ist es soweit: man schreibt das erste Staatsexamen. Sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung (so zumindest in […]

Weiterlesen
06.03.2023/2 Kommentare/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-03-06 09:00:002023-03-03 14:16:44Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen
Gastautor

Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien

Rechtsgebiete, Strafrecht, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Kriminologie“? […]

Weiterlesen
06.03.2023/1 Kommentar/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-03-06 09:00:002023-03-04 22:16:59Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien
Gastautor

BVerfG zur automatisierten Datenanalyse

Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. In einem Urteil des […]

Weiterlesen
23.02.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-23 10:21:212023-03-04 22:16:40BVerfG zur automatisierten Datenanalyse

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen