• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Arbeitsrecht4 > Gastbeitrag: Privatleben geht Arbeitgeber nichts an – selbst bei Porno...
Dr. Christoph Werkmeister

Gastbeitrag: Privatleben geht Arbeitgeber nichts an – selbst bei Pornodarstellern!

Arbeitsrecht, Zivilrecht

Wir freuen uns einen kurzen Gastbeitrag von Arno Schrader zu veröffentlichen.
Privatleben geht Arbeitgeber nichts an – selbst bei Pornodarstellern!
Kennen Sie Paderborn? Eine ostwestfälische Stadt mit ca. 145.000 Einwohnern, einem bekannten Comedian (Rüdiger Hoffmann), einem Dom und einem sehr rührigen Arbeitsgericht.
Der Fall
Der Geschäftsführer eines Unternehmens aus Paderborn fand im Schreibtisch eines Mitarbeiters mehrere DVDs. Das ist für sich genommen noch nicht dramatisch, allerdings handelte es sich um Pornofilme. Auch nicht schlimm, denken Sie? Es geht noch besser: In einigen Szenen war ein Arbeitnehmer selbst als Darsteller zu erkennen.
Einmal ehrlich: Auf die Idee, solche DVDs am Arbeitsplatz liegen zu lassen, muss man als Arbeitnehmer erst einmal kommen.
Der Paderborner Arbeitgeber fand das gar nicht lustig und stellte den Arbeitnehmer telefonisch zur Rede. Dieser beleidigte den Arbeitgeber mit: „Ich pisse auf Euch alle! Ihr Arschlöcher könnt mich alle mal!“
Das tat der Arbeitgeber dann auch und kündigte dem Arbeitnehmer.
Dem hat das Arbeitsgericht Paderborn jedoch mit Urteil vom 07.07.2010, Az.: 2 Ca 392/10, einen Riegel vorgeschoben: Zu Recht war es der Auffassung, dass die „Schauspielertätigkeit“ des Arbeitnehmers die Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigen. Sie habe überhaupt keinen Bezug zum Arbeitsplatz.
Dass der Arbeitnehmer die Filme am Arbeitsplatz gesehen hat, konnte der Arbeitgeber ohnehin nicht beweisen.
Auch die Beleidigung hielt das Gericht zwar grundsätzlich für einen Kündigungsgrund, hier waren jedoch die Einzelheiten des Falls zu berücksichtigen. Eine Abmahnung wäre nach Auffassung des Gerichts zuvor erforderlich gewesen. Zudem sei es eine Überreaktion des Arbeitnehmers gewesen.
Außerdem schrieb die Richterin dem Arbeitgeber Folgendes ins Urteil: „Das außerdienstliche Verhalten eines Arbeitnehmers kommt nur dann als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung in Betracht, wenn hierdurch das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird. Hierbei ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zum Sittenrichter über die in seinem Betrieb tätigen Arbeitnehmer berufen.“ Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, der Arbeitgeber wird es in der Berufungsinstanz aber schwer haben.
Fazit: Privatleben ist Privatleben – und so sollte es auch bleiben!

Print Friendly, PDF & Email
08.11.2010/1 Kommentar/von Dr. Christoph Werkmeister
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2010-11-08 14:37:162010-11-08 14:37:16Gastbeitrag: Privatleben geht Arbeitgeber nichts an – selbst bei Pornodarstellern!
1 Kommentar
  1. fernetpunker
    fernetpunker sagte:
    09.11.2010 um 7:40

    Was ist mit der Frage der Genehmigungspflicht einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung? Oder handelte es sich um eine unentgeltliche Laiendarstellung?

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
  • Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Uncategorized, Verfassungsrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Öffentlichen Recht des April-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Tim Muñoz Andres erneut ganz herzlich für die […]

Weiterlesen
04.06.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-06-04 08:43:322025-06-04 08:44:08Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
Miriam Hörnchen

Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Aktuelles, Examensvorbereitung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verwaltungsrecht

Die vom VG Berlin zu beantwortende Frage, ob die Ablehnung einer Bewerbung für den Polizeidienst wegen sichtbarer Tätowierungen rechtswidrig erfolgt, wirft eine Vielzahl examensrelevanter Fragestellungen auf: Aufgrund der Eilbedürftigkeit im […]

Weiterlesen
03.06.2025/0 Kommentare/von Miriam Hörnchen
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Miriam Hörnchen https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Miriam Hörnchen2025-06-03 08:45:032025-06-06 10:50:46Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen