Fiskalpakt – rechtmäßig oder nicht?
Gestern wurde der sogenannte Fiskalpakt geschlossen (vgl. etwa FAZ v. 3.3.2012, S. 1 „Merkel: Fiskalpakt ein Meilenstein in der Geschichte der EU“), in dem sich die unterzeichnenden Staaten dazu verpflichten, Haushaltsdisziplin zu halten und nationale Schuldenbremsen einzuführen.
Dieses Wissen sollte man für die mündliche Prüfung in jedem Fall parat haben.
Außerdem stellt sich im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt auch eine hochumstrittene Rechtsfrage: Da Großbritannien und Tschechien dem Vertrag nicht beigetreten sind, konnte der Vertrag nicht im Rahmen der EU-Verträge – als Änderung bzw. Ergänzung dieser – geschlossen werden. Die teilnehmenden Staaten haben vielmehr den Vertrag als „normalen“ völkerrechtlichen Vertrag geschlossen, der neben die EU-Verträge tritt. Die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Konstruktion ist hochproblematisch. Hierzu sei noch mal auf unseren Artikel zu der Frage hingewiesen – danach ist die Zulässigkeit im Ergebnis zu bejahen.
Da es sich um eine Frage handelt, die mit allgemeinen Kenntnissen im Völker/Europarecht gelöst werden kann, könnte sie durchaus in der mündlichen Prüfung drankommen.
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