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Samuel Ju

Emmely macht jetzt erst einmal fast 4 Monate lang Urlaub

Arbeitsrecht

Wie die Bild berichtet, macht unsere berühmte „Emmely“ jetzt erst einmal vier Monate Urlaub. Nach Aufhebung der Kündigung durch den BAG nun also der Urlaub.

Benedikt Hopmann, Rechtsanwalt von „Emmely“, sagt: „Meine Mandantin hat einen Urlaubsanspruch aus den vergangenen zweieinhalb Jahren, den sie jetzt nimmt. Wegen der ungerechtfertigten Kündigung kann sie den Urlaub nachträglich nehmen. Der Urlaub geht vom 23. August bis zum 14. Dezember.“

Für den Fall, dass ein Prüfer treuer Bild-Leser ist und sich durch den Artikel veranlasst sehen sollte, in der mündlichen Prüfung Einzelheiten zum Emmely-Fall und zur Verdachtskündigung abzufragen, hier noch einmal die examensrelevanten Artikel dazu:
BAG: „Emmely“ siegt vor dem Bundesarbeitsgericht
BAG: Der Fall Emmely – Kündigung wegen einer Bagatelle i.H.v. 1,30 Eur – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG?

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07.09.2010/0 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: Arbeitsrecht Verdachtskündigung, Bagatellkündigung Emmely, Emmely BAG, Emmely Urteil, Fall Emmely, Verdachtskündigung Pfandbon
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