• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Juli 2011 –...
Dr. Christoph Werkmeister

Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Juli 2011 – 1. Staatsexamen Hessen

Examensreport, Hessen

Hier ein Gedächnisprotokoll der zweiten Zivilrechtsklausur (Z II) für diesen Monat aus Hessen, der uns von Corinna zugesandt wurde.
Sachverhalt
Im Termin Hessen Juli 2011 kam in der ZR II Klausur ein Fall dran, der in der NJW 2011, 139 veröffentlicht wurde. Meine ganz grobe Erinnerung, die ich mithilfe der NJW Sachverhaltsangabe zusammengeschustert habe:
Der Veranstalter (V) richtete in der Zeit vom … bis … ein Reit- und Springturnier aus. Dazu ließ er in der Ausgabe der bekannten Zeitschrift „Reiter und Pferde“ eine Ausschreibung mit „Allgemeinen Bestimmungen“  veröffentlichen.
Nummer 5 und 6 dieser „Allgemeinen Bestimmungen“ lauten wie folgt:
5. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern, Pferdebesitzern und Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis; mithin ist jede Haftung für Diebstahl, Verletzungen bei Menschen und Pferden ausgeschlossen.
6. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
Die minderjährige (R) meldet sich mit der Zustimmung der Eltern bei dem Turnier an und bekommt mit nochmaliger Vorlage der „Allgemeinen Bestimmungen“ eine Bestätigung ihrer Annahme als Teilnehmerin von V. Da sie kein eigenes Pferd hat, darf R das Pferd Filou von ihrem Onkel (O) nehmen. V beauftragt zum Aufstellen der Hindernisse auf dem Parcours die Poker-?-GmbH, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der (P) ist.
Beim Turnier kollidiert Filou mit einem Fangständer beim letzten Hindernis und stürzt. Nach erfolgloser Heilbehandlung muss Filou eingeschläfert werden. Ein Sachverständigengutachten ergibt, was der Wahrheit entspricht, dass der Fangständer unsachgemäß aufgestellt wurde. Das Pferd des O war 280.000 Euro wert. O verlangt von V nun „umfassenden Schadensersatz“. Er meint, dass auch ein Schuldverhältnis entstanden sei, wie bei einem Preisausschreiben. V meint, dass R wahrscheinlich falsch geritten sei.
 Welche Ansprüche hat O gegen V und vor welchem Gericht kann er sie geltend machen?

Print Friendly, PDF & Email
20.07.2011/11 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: 1. Staatsexamen Juli 2011 Hessen, Examensklausuren Juli 2011, Examensreport, Examensreport 2011, Jura Examensklausuren Juli 2011
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2011-07-20 16:23:432011-07-20 16:23:43Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Juli 2011 – 1. Staatsexamen Hessen
Das könnte Dich auch interessieren
Examensreport – Was lief im Frühjahr 2010 im 1. Staatsexamen?
ÖffRecht ÖR II – März 2012 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg
Examensreport: Zusammenfassung Mai 2012
Strafrecht – November 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen & Hamburg
Strafrecht I – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
11 Kommentare
  1. Agnes
    Agnes sagte:
    20.07.2011 um 16:51

    Hallochen! Das Pferd war NUR 50.000 Euro wert…. Habe die Klausur gestern auch geschrieben.

    Antworten
  2. Pierre
    Pierre sagte:
    20.07.2011 um 17:52

    Welche Ansprüche hat O.?
    Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, § 311 III BGB i.V.m. § 241 II BGB, § 280 I BGB ?
    -> Welcher Vertrag bestand zw. R und V?
    Schuldrechtliche Sonderverbindung, § 241 II BGB.
    Schutzpflichten des V, für einen sicheren Parcour etc zu sorgen.
    -> Pflichtverletzung (+), Schaden (+), Vertreten müssen (+) Restliche Voraussetzungen des VmSzD (Leistungsnähe, Gläubigernähe, Erkennbarkeit für den Schuldner, Schutzbedürftigkeit des Dritten) liegen ebenfalls vor.
    Haftungsausschluss durch die „Allgemeinen Bedingungen“?
    Die „Allgemeinen Bedingungen“ unterliegen eigentlich, weil es sich bei dem Turnier um einen Unterfall der Auslobung gemäß 661 BGB handelt, nicht der Inhaltskontrolle der § 305 ff BGB für AGB. Grund: Bei der Auslobung handelt es sich um eine einseitiges Rechtsgeschäft, der Verwender nimmt ausschließlich eigene rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch.
    Anders jedoch, wenn es um einen Ausschluss der Haftung für Verletzungen von Rechtsgütern der Teilnehmer oder in den Schutzbereich einbezogener sonstiger Dritter geht, da dann auch auf Rechtspositionen Dritten eingegriffen wird und kein ausschließlich einseitiges Rechtsverhältnis mehr betroffen ist.
    -> Unterwerfung unter die § 305 ff BGB
    =>Bedingungen unwirksam.
    Anspruch aus § 311 III BGB i.V.m. § 241 II BGB, § 280 I BGB (+)

    Antworten
  3. Bienchen
    Bienchen sagte:
    20.07.2011 um 18:48

    I. §§ 280 I, III, 241 II, 657, 661 iVm Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter
    (P) Gläubigernähe, Erkennbarkeit,
    (P) VM 280 I, 276, Zurechnung 278
    (P) 1-Mann-GmbH, Rechtsfähigkeit
    (P) Haftungsausschluss, AGB-Kontrolle, (P) AGB muss Eltern oder Kind zugehen, egal wenn nach 309 Nr.7 unwirksam
    (P) Mitverschulden 254
    (P) Spezifische Tiergefahr 833
    => Anspruch +
    II. §§ 823, 831 –
    B. Behandlungskosten
    I. §§ 280, 241, 657, 661
    II. GoA
    III. §§ 823, 831
    IV. § 812
    C. Gutachterkosten
    I. §§ 280, 241, 657, 661
    II. GoA
    III. §§ 823, 831
    VI. § 812

    Antworten
  4. xx
    xx sagte:
    21.07.2011 um 7:17

    Der Fall war auch in der RÜ..

    Antworten
  5. Stephan
    Stephan sagte:
    21.07.2011 um 14:42

    Wenn man den VSD verneint gibt es immer noch Drittschadensliquidation.
    Aber wo ist denn das Problem an der ein Mann GmbH?

    Antworten
  6. Tim Hendrik
    Tim Hendrik sagte:
    21.07.2011 um 21:16

    Das gibt es doch nicht! Wieder ein Original Alpmann Fall!

    Antworten
  7. philipjohnclapp
    philipjohnclapp sagte:
    22.07.2011 um 8:48

    Schade ich (geschrieben im Mai in NRW) hatte auf den Fall gehofft 🙁 Eine dankbare Sache, denn der Fall ist/war wie gemacht für eine Examensklausur … wer sich den nicht ein bisl genauer angeschaut hat ist fast selbst schuld …

    Antworten
  8. Corinna
    Corinna sagte:
    22.07.2011 um 16:23

    @ philip… leider ist mir der Fall vollkommen entgangen, aber er war ja auch ohne Vorwissen ganz gut lösbar 🙂 Auf welche ÖR Sachverhalte hattest du denn gehofft? Vielleicht schaue ich mir die dann übers WE nochmal schnell an 😉

    Antworten
  9. Max
    Max sagte:
    22.07.2011 um 17:03

    Bist du sicher, dass O umfassend Schadensersatz wollte? Hatte irgendwie in Erinnerung, dass er nur die 50.000 Euro wollte. Hab wohl schlecht gelesen, das passiert, wenn man das Urteil kennt und den Fall dann nicht mehr ernst nimmt. Mist…

    Antworten
  10. Corinna
    Corinna sagte:
    22.07.2011 um 17:51

    Nein, bin mir absolut nicht sicher, also keine Sorge. Irgendwie hatte ich es so verstanden und auch geprüft, aber was der genaue Wortlaut war weiß ich nicht mehr. Manno! Wieso kannte ich den Fall nicht ?! 🙁

    Antworten
  11. Agnes
    Agnes sagte:
    22.07.2011 um 18:07

    Hej Leute! Corinna hat Recht….er wollte umfassend Schadensersatz 🙂

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
  • OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
  • Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen

Um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man während der Semesterferien eine praktische Studienzeit – ein Praktikum – jeweils in der Rechtspflege und in der Verwaltung ableisten. Während einer […]

Weiterlesen
18.05.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-05-18 16:18:112023-05-22 12:36:15La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
Simon Mantsch

OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, Zivilrecht

Jüngst hatte sich das OLG Oldenburg (Urt. v. 27.03.2023 – 9 U 52/22) mit dem gutgläubigen Eigentumserwerbs an einem Lamborghini zu befassen. Die Sachverhaltsumstände wirken dabei geradezu grotesk. Nicht nur […]

Weiterlesen
26.04.2023/1 Kommentar/von Simon Mantsch
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Simon Mantsch https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Simon Mantsch2023-04-26 06:00:002023-04-26 07:17:55OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
Alexandra Alumyan

Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Bereicherungsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht

In seiner Entscheidung vom 20.09.2022 – 18 U 538/22 befasste sich das OLG München mit einem immer wiederkehrenden Klassiker des Bereicherungsrechts: Die teleologische Reduktion des § 817 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB […]

Weiterlesen
17.04.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-04-17 10:16:132023-04-17 10:31:39Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen