Examensreport 1. Staatsexamen Februar 2011 NRW – Zusammenfassung
Im Folgenden findet ihr stichpunktartig zusammengefasst Infos zu den Themengebieten, Schwerpunkten und Problematiken, die in den Examensklausuren im 1. Staatsexamen Februar 2011 in NRW liefen. Manche Klausuren liefen gleichzeitig auch in Rheinland-Pfalz oder Hessen. Bei Ergänzungen, Korrekturen bitte einfach einen Kommentar hinterlassen. 🙂
Strafrecht
Sachverhalt
– keine Vermögensdelikte!
– Amtsdelikte
– Strafvereitelungsdelikte
– Körperverletzungsdelikte
– Sterbehilfe
– Patientenverfügung, § 1901a BGB
– AT Problematiken: Unterlassen und Fahrlässigkeit
– kein StPO
Zivilrecht I
Sachverhalt
– Schwerpunkte: Erbrecht / Handelsrecht / Sachenrecht
– Ansprüche aus § 1967 BGB und § 27 HGB i.V.m. § 25 HGB
– Fortführung des Unternehmens des Erblassers durch drei von vier Erben (der vierte Erbe hatte keine Kenntnis von der Erbschaft, da in den Niederlanden)
– Haftung einer Erbin für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten des Erblassers
– Verkauf eines Grundstücks durch drei der vier Erben (s.o.) an e.V., dessen Vorsitzender aber Kenntnis davon hat, dass es noch eine vierte Erbin gibt
– Möglichkeiten des Ausschlagens der Erbschaft
Zivilrecht II
– Schwerpunkt: Schuldrecht
– Finanzierungsleasingvertrag
– Eintreten des Leasinggebers in den Kaufvertrag
– Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers an den Leasingnehmer
– Kann der Leasingnehmer vom Leasinggeber zurücktreten, wenn er gegenüber dem Verkäufer den Kaufvertrag über das Auto gekündigt hat?
– Erheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
Zivilrecht III
– Sachverhalt
– Schwerpunkt: Bereicherungs- / Sachenrecht
– Ansprüche nach § 812 und § 817 S.1 BGB und Ausschluss nach § 817 S. 2 BGB
– Rechtliche Qualifizierung einer „Vermittlungsvereinbarung“ zwischen dem Einkaufsleiter einer Brauerei und einem Lieferanten für das Vergeben der Aufträge auf Kosten der Brauerei
– Übertragbarkeit des Ausschlusses nach § 817 S. 2 auf § 985 BGB
– Rückabwicklung von Darlehensvertrag
– Vorteilsanrechnung
Diesmal in keiner der drei Klausuren ZPO!
Öffentliches Recht I
– Schwerpunkt: Verwaltungsrecht AT und wieder einmal Baurecht
– Bestattungsgewerbe (Feuerbestattungsanlage + Trauerhalle + Büro und Geschäftsräume + 8 Parkplätze) in „Allgemeinem Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO
– Anfechtungsklage eines Angrenzers gegen Erteilung einer Baugenehmigung
– Prüfung der Rechtmäßigkeit einer gegenüber dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung
– Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 S. 1 BauGB
– Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 BauNVO
– Notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO
– Gebot der Rücksichtnahme nach § 15 BauNVO
– Drittschützende Normen im Baurecht
– Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 VwGO
Öffentliches Recht II
– Schwerpunkt: Staatsorganisationsrecht / Verfassungsrecht
– Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Beteiligung der Bevölkerung an der Reform der Bundeswehr („Volksbeteiligungsgesetz“)
– Zustandekommen des Gesetzes nach §§ 77 (Beschluss des Bundestages), 78 GG
– Materielle Verfassungsmäßigkeit des Volksbeteiligungsgesetzes, das vorsieht, dass nach Beschlüssen des Bundestages Gesetzesvorhaben im Rahmen der Bundeswehrreform nur dann inkrafttreten sollen, wenn bei einer Volksabstimmung mehr als die Hälfte der Abstimmenden zustimmt, mindestens aber 25 % der Bevölkerung abstimmen
– Einführung eines Gesetzes über Volksabstimmungen mit GG vereinbar?
– Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG „Abstimmungen“ (-)
– Prüfungsrecht des Bundeskanzlers, nicht des Bundespräsidenten
– Umfang des Prüfungsrechts
– Frage nach der Zulässigkeit, den Bundeskanzler zur Gegenzeichnung des Volksbeteiligungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu verpflichten
Viel Standardwissen.
Über die wirklich problematischen Aspekte wurde allerdings immerhin beinahe vollständig auf Juraexamen.info berichtet…
Die 2te Örecht lief auch genauso in Sachsen-Anhalt.