Was lief in den Ö-Recht Examensklausuren im April in NRW?
In den Ö-Recht Examensklausuren im April kamen in NRW zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom November und Dezember 2009 dran, die wir auch hier auf juraexamen.info vorgestellt hatten. Wer den Schwerpunkt beim Lernen für die Klausuren im Öffentlichen Recht auf das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht gesetzt hatte, hatte bei diesem Termin kein Glück.
Ö-Recht Klausur I:
BVerfG-Urteil vom 4.11.2009: BVerfG zu § 130 IV StGB (Volksverhetzung) -BVerfG 1 BvR 2150/08
Ö-Recht Klausur II:
BVerfG-Urteil vom 17.12.2009: EGMR vs. BVerfG: Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässig?
Gestern erst hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dieses Urteil vom 17. Dezember 2009 bestätigt, wonach die Bundesrepublik mit der nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers die Artikel 5 und 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, das Recht auf Freiheit und den Grundsatz, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf.
Die Examenssachverhalte können hier nachgelesen werden.
Ein befreundeter Examenskandidat berichtete mir, dass jene ÖR-Sachverhalte auch in Berlin im April 2010 abgeprüft wurden.
für Bayern: https://www.lifeandlaw.de/downloads/2010_I_Examensreport.pdf