Einsprüche gegen Volksabstimmung zu Stuttgart 21 zurückgewiesen
Der Staatsgerichtshof Stuttgart hat am 22.05.2012 mehrere Einsprüche gegen die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 zurückgewiesen.
Die Entscheidung bietet sich hervorragend an, um im Rahmen einer mündlichen Prüfung die Grundsätze zu plebleszitären Elementen auf kommunal- sowie verfassungsrechtlicher Ebene abzufragen. Für anstehende mündliche Prüfungen wird insofern die Lektüre der folgenden Nachweise empfohlen:
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!