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Redaktion

Die Rezensenten: Leipold, BGB I – Einführung und Allgemeiner Teil

Startseite, Verschiedenes

Von unserem Kooperationspartner „Die Rezensenten“ veröffentlichen wir heute erstmals folgende Rezension:

Leipold, BGB I – Einführung und Allgemeiner Teil, 7. Auflage, Mohr Siebeck 2013
Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens
Mit der siebten Auflage im 14. Erscheinungsjahr geht das beliebte Lehrbuch von Leipold in die nächste Runde. Die 550 Seiten teilen sich in insgesamt 40 Kapitel auf. Klingt viel, ist aber sehr ordentlich gepackt und sortiert. Die Großgliederung trennt die Bearbeitung in lediglich zwei Teile auf. Der erste Teil liefert eine Einführung in das Bürgerliche Recht (Grundlagen und Grundbegriffe), der zweite Teil widmet sich dann dem AT. Auch dieser zweite Teil erfährt eine schlichte, überschaubare Aufsplittung in Rechtsgeschäft, Rechtssubjekte und sonstige Materien des Allgemeinen Teils. Durch diesen einfachen Kniff der Reduzierung in der grundlegenden Gliederung wird ein eventuell vermeintliches mentales Zugangshemmnis gerade für Studienanfänger beseitigt. Es wird sogleich der positive Eindruck vermittelt, dass der Stoff auf jeden Fall zu kontrollieren und zu beherrschen ist. Diesen positiven Zugang vermögen bei weitem nicht alle Lehrbücher zu leisten.

Didaktisch arbeitet das Werk mit zahlreichen kleinen Beispielsfällen (farblich abgesetzt). Nach der Erörterung des jeweiligen Stoffs wird dann die Lösung (ebenfalls farblich abgesetzt) nachgeliefert – und dies sogleich mit Musterformulierung im Gutachtenstil. So wird auch dieser gleich dem Studenten bei seinen ersten BGB-Anfängen in die Wiege gelegt. Auch das bieten bei weitem nicht alle Lehrbücher. Das Buch versteht sich auch als studentisches Arbeitsbuch. Nach Abschluss der Lerneinheit warten Kontrollfragen zur Wissenskontrolle.
Die klare Struktur spiegelt sich auch im sonst sehr aufgeräumten Layout und der gut verständlichen Sprache nieder. Für Studenten ein Vorteil. Die Fußnoten bieten einen reichhaltigen Mix aus ergänzenden Ausführungen, Rechtsprechungshinweisen und Literaturfundstellen. Gerade in der Einführung arbeitet das Buch auch unterstützend mit Übersichten und Schaubildern. Ein weiterer Vorteil für den Buchanwender wird dadurch erzielt, dass wichtige Definitionen abgesetzt im Fettdruck geliefert werden. Auf gleiche Weise werden wichtige Merksätze dargeboten.
Inhaltlich umfasst der Bearbeitungstenor des Buches alles Klausurrelevante zum BGB AT. Die europarechtlichen Einflüsse und Bezüge werden besonders berücksichtigt. Der Vertragsschluss im Internet wird gesondert dargestellt (Stichwort: Button-Lösung). Das letzte Kapitel gibt allgemeine Tipps zur Lösung zivilrechtlicher Fälle, Aufbauhinweise und Klausurtipps. Besonders wichtige Definitionen werden abschließend noch einmal in einer Übersicht nachgeliefert. Das Sachregister ist sehr umfangreich und detailliert, ein Paragraphenregister ist ebenfalls vorhanden. Alles in allem eine empfehlenswerte studiumsbegleitende Lektüre.
 

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27.09.2013/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Ausbildungsliteratur, Die Rezensenten, dierezensenten.blogspot.com, Juristische Literatur, Kooperation, Leipold BGB I - Einführung und Allgemeiner Teil, Rezension, Rezension Leipold
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-09-27 14:00:212013-09-27 14:00:21Die Rezensenten: Leipold, BGB I – Einführung und Allgemeiner Teil
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