Die einvernehmliche Beendigung des Zivilprozesses – Der Prozessvergleich
Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag
“Die einvernehmliche Beendigung des Zivilprozesses – Der Prozessvergleich” von Prof. Dr. Klaus Schreiber
behandelt ein Thema an der Schnittstelle von Studium und Referendariat. Stichwort ist die sog. Doppelnatur des Prozessvergleichs. Als materiellrechtlicher Vertrag (§ 779 BGB) kann der Vergleich eine rechtsvernichtende Einwendung begründen. Zugleich ist er aber auch – als Ausfluss der Dispositionsmaxime – Prozesshandlung und kann zur Beendigung des Zivilprozesses führen. Sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen kann der Vergleich den Kandidaten in zahlreichen Fallgestaltungen begegnen. Die Kenntnis seiner dogmatischen Grundlagen ist deshalb unverzichtbar. Der vorliegende Aufsatz kann insoweit einen ersten Einstieg liefern.
Den Beitrag findet Ihr hier.
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