• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Aktuelles3 > Der Fall Edathy im Prüfungsgespräch
Dr. Christoph Werkmeister

Der Fall Edathy im Prüfungsgespräch

Aktuelles, Strafrecht BT

Für anstehende mündliche Prüfungen interessant ist der derzeit in der Presse kursierende Sachverhalt um die Ermittlungen gegen den zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, dem vorgeworfen wird, im Besitz von Kinderpornographie gewesen zu sein (siehe dazu hier). Neben strafprozessualen Klassikern wie dem Grundsatz in dubio pro reo (dazu hier), kann der aktuelle Sachverhalt hervorragend herangezogen werden, um Prüflinge mit der Auslegung einer weniger bekannten Norm sowie dem Standardtatbestand der Strafvereitelung (im Amt) zu konfrontieren.
Verletzung des Dienstgeheimnisses
Im Zusammenhang mit dem Fall Edathy ist derzeit fraglich, ob sich der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich gemäß § 353b Abs. 1 S. 1 StGB wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar gemacht haben kann (dazu hier). Der frühere Bundesinnenminister hatte durch seine Position nämlich Kenntnis von dem o.g. Ermittlungsverfahren und teilte diesbezügliche Information vorab dem SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel mit (dazu hier). Nach § 353b StGB macht sich strafbar, wer als Amtsträger ein Geheimnis unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet. Die strafrechtliche Diskussion kann man in diesem Fall an den Tatbestandsmerkmalen „Geheimnis“, „offenbaren“, „unbefugt“ sowie „Gefährdung öffentlicher Interessen“ aufhängen.
Geheimnis im Sinne des § 353b StGB ist jede Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinaus geht. Keine Geheimnisse sind hingegen Tatsachen, die offenkundig sind bzw. sich aus allgemeinen Quellen herleiten lassen. Die Tatsache, dass Ermittlungen gegen Sebastian Edathy anhängig waren, stellte zum damaligen Zeitpunkt, als das Thema noch nicht in der Presse war, insofern ein Geheimnis dar.
Offenbaren ist die Mitteilung an einen Unbefugten. Unbefugt in diesem Sinne meint die Weitergabe ohne Rechtfertigung. Bei § 353b StGB ist insofern etwa eine Weitergabe zur Wahrung berechtigter Interessen nicht unbefugt im Sinne des Tatbestandes. Argumentiert werden kann in diesem Zusammenhang unter anderem mit einem Informationsanspruch der Bundestagsabgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 GG. Sofern man ein derartiges Recht des Bundestagsabgeordneten Sigmar Gabriel anerkennt, könnte im Falle der Weitergabe des Geheimnisses durch Hans-Peter Friedrich eine Weitergabe aus berechtigtem Interesse bejaht und damit die Unbefugtheit abgelehnt werden. Andere Argumentationslinien in Richtung einer Gegenansicht sind selbstverständlich ebenfalls statthaft. Der Argumentation sind hier keine Grenzen gesetzt.
Eine Gefährdung öffentlicher Interessen liegt vor, wenn etwa das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit bzw. Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert wird. Es handelt sich um einen sehr dehnbaren Rechtsbegriff, der eine Gesamtwürdigung im Einzelfall erfordert. In diesem Zusammenhang können alle in der Presse genannten Argumente aufgegriffen und im Rahmen einer wertenden Abwägung berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann im Rahmen der Prüfung diskutiert werden, inwiefern ein derartig weit gefasster Rechtsbegriff mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) vereinbar ist, wobei eine entsprechend restriktive und damit verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandsmerkmals sicherlich zielführend sein wird.
Strafvereitelung
Beim Fall Edathy steht weiterhin eine mögliche Strafvereitelung i.S.d. § 258 StGB  im Raum (siehe dazu hier). Dieser Tatbestand, den Examenskandidaten im Gegensatz zu § 353b StGB sicher beherrschen sollten, könnte insbesondere dann erfüllt sein, wenn Hans-Peter Friedrich oder eine andere Person Sebastian Edathy im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen gewarnt hätte, so dass der Verdächtige die Möglichkeit hatte, vor anstehenden Durchsuchungen Beweise zu vernichten. Sofern eine derartige Warnung von einem Staatsanwalt, Richter oder Polizist kam, kann zudem der Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllt sein, vgl. § 258a StGB. 
Voraussetzung für eine etwaige Strafbarkeit nach § 258 bzw. § 258a StGB ist jedoch in jedem Fall das Vorliegen einer strafbaren Haupttat. Wenn Sebastian Edathy eine strafbare Haupttat, etwa der Besitz kinderpornographischer Schriften i.S.v. § 184b StGB, nicht nachgewiesen werden kann, fehlt es an einem Anknüpfungspunkt für eine mögliche Strafvereitlung. Die Warnung von Sebastian Edathy darüber, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist, wäre dann straffrei. Die Warnung eines Verdächtigen durch Beamte könnte aber zumindest beamtenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, so dass im Rahmen einer mündlichen Prüfung bei dieser Gelegenheit noch hervorragend die Grundzüge des deutschen Berufsbeamtentums abgefragt werden könnten (siehe zu einer bedeutsamen Facette dieses Themengebiets etwa hier). 
Examensrelevanz
Aktuelle Sachverhalte, die in der Presse aufgearbeitet werden, stellen oftmals den Gegenstand von mündlichen Examensprüfungen dar. Aus diesem Grunde sollten in den Monaten vor der mündlichen Prüfung und ganz besonders in den letzten Wochen davor überregionale Tageszeitungen bzw. entsprechende Quellen im Internet von den Prüflingen durchforstet werden, um ideal auf die aktuellen Sachverhalte vorbereitet zu sein. Die bloße Lektüre der Sachverhalte allein reicht natürlich noch nicht aus. Darüber hinaus sind die Prüflinge gehalten, sich zu den jeweiligen rechtlichen Implikationen der aktuellen Fälle Gedanken zu machen.

Print Friendly, PDF & Email
16.02.2014/5 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Bundestag, Edathy, Friedrich, Kinderporno, Porno, Staatsrecht, Strafvereitelung, Strafvereitlung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2014-02-16 21:15:122014-02-16 21:15:12Der Fall Edathy im Prüfungsgespräch
Das könnte Dich auch interessieren
Aufhebung des Internetsperren-Gesetzes
Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wieder in der Diskussion
Examensrelevante Rechtsprechung im Überblick: Strafrecht (Quartal 3/2018)
BVerfG: Antrag der AfD-Bundestagsfraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt
Gastbeitrag: Höfling, Fälle zu den Grundrechten und ders. Fälle zum Staatsorganisationsrecht
Wählen per Internet als Lösung für die niedrige Wahlbeteiligung?
5 Kommentare
  1. Augustin
    Augustin sagte:
    17.02.2014 um 13:37

    Sehr geehrter Herr Werkmeister,
    aus meiner Sicht wäre es ein
    gravierender Fehler bei Nichtvorliegen einer strafbaren Vortat durch
    Edathy die Strafbarkeit von Friedrich und Gabriel pauschal zu verneinen,
    da im Rahmen des 258 auch der Versuch strafbar ist. Sofern hier die vom
    258 geforderte Absicht oder Wissentlichkeit vorgelegen haben sollte,
    geht der (gemeinschaftliche) Versuch auch durch. In der Praxis dürfte es
    vermutlich an der Wissentlichkeit scheitern, da die Beteiligten leugnen
    dürften, sicher gewusst zu haben, dass die Information zu Edathy
    vordringt und die Bestrafung verhindert.
    Wg. der Gefährdung eines
    „wichtigen öffentlichen Interesses“ im Rahmen des 353b würde ich kein allzu großes Fass
    aufmachen, da der staatliche Strafanspruch unstreitig ein
    verfassungsrechtlicher Auftrag ist, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip
    und der staatlichen Schutzpflicht gegenüber den Rechtsgütern aller
    Rechtsgenossen ergibt.
    Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen
    Edathy würde ich noch das Problem thematisieren, ob die Feststellung von
    legalem Verhalten (Besitz von nicht strafbewehrten Nacktbildern von
    Kindern) für den Anfangsverdacht bzgl. einer Straftat ausreichen kann.
    Das Problem wurde auch in den Medien angesprochen. Die Frage würde ich
    mit Blick auf den von der Rechtsprechung eingeräumten weiten
    Beurteilungsspielraum der Ermittlungsbehörden und den Verweis auf deren
    kriminalistische Erfahrungswerte bejahen. Kann man aber mit guten
    Argumenten auch anders sehen, weil man im Rahmen der Alltagsdelikte dann
    gegen jeden Bürger ein Ermittlungsverfahren einleiten könnte, der
    Handwerker beschäftigt oder ein Arbeitszimmer von der Einkommensteuer
    absetzt. Denn dass dort regelmäßig Steuern hinterzogen werden, ist
    ebenfalls ein kriminalistischer Erfahrungswert.
    Viele Grüße
    Peter Augustin

    Antworten
  2. Ein Gast
    Ein Gast sagte:
    19.02.2014 um 9:57

    Der § 353b setzt in Absatz 1 einen Amtsträger oder einen für den öffentlichen Dienst besonders verpflichteten voraus. Ist ein Bundestagsabgeordneter ein Amtsträger? Diese Frage wird meines Wissens auch kontrovers diskutiert.

    Antworten
    • rawed
      rawed sagte:
      19.02.2014 um 15:31

      BundesAMT des Inneren 😉

      Antworten
    • Ein weiterer Gast
      Ein weiterer Gast sagte:
      19.02.2014 um 18:59

      Friedrich war zumindest Bundesminister. Das macht ihn in jedem Fall zu einem Amtsträger.

      Antworten
    • Augustin
      Augustin sagte:
      20.02.2014 um 19:22

      Friedrich war fraglos Amtsträger, fraglich ist es jedoch bei Gabriel. Abgeordnete sind unstreitig keine Amtsträger, vgl. Fischer, § 11 Rn. 16 u. § 353b. Rn. 5. Es kann aber sowieso dahinstehen, da Gabriel die Information wohl nicht in seiner Eigenschaft als Abgeordneter des BT sondern als Vorsitzender der SPD mitgeteilt wurde (hierbei genau auf den Sachverhalt achten).

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Strafrecht April 2025 NRW

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Monika Krizic

Sittenwidrig günstige Miete?

BGB AT, Mietrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

§§ 138, 166, 242 BGB – all dies sind Normen, welche Jurastudierende bereits in den ersten Semestern kennenlernen. Umso bedeutender sind sie, wenn sich der BGH (BGH, Urt. v. 26.03.2025 […]

Weiterlesen
29.04.2025/0 Kommentare/von Monika Krizic
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Monika Krizic https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Monika Krizic2025-04-29 13:42:562025-04-29 15:13:04Sittenwidrig günstige Miete?
Marie-Lou Merhi

Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag

Aktuelles, Baurecht, Karteikarten, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Polizei- und Ordnungsrecht, Uncategorized, Verschiedenes

Die Fortsetzungsfeststellungsklage gehört zu den Klassikern im öffentlichen Recht. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht hat sie große Relevanz, da polizeiliche Maßnahmen ihrer Natur nach auf kurze Zeit angelegt sind und […]

Weiterlesen
28.03.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-03-28 08:01:442025-05-12 13:52:59Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag
Gastautor

„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Die Frage nach dem Verwendungsersatz beim „Hausbau auf fremdem Grund“ ist ein Klassiker des EBV in der juristischen Ausbildung und bildet gemeinsam mit der diesbezüglichen Rechtsprechungsänderung des BGH (Urt. v. […]

Weiterlesen
18.03.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-03-18 09:00:002025-03-19 11:19:39„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen