Das erste Semester – Teil 1: Einführung
Rechtzeitig zum Semesterstart wollen wir von Juraexamen.info uns auch an Frischlinge, also die Erstsemester richten und ein paar kleine Tipps geben, die den Start ins Studium hoffentlich erleichtern. Die Reihe wird zeitnah fortgesetzt.
Auch wenn man sich mit dem Berufsbild des „Juristen“ auch im Alltag oft konfrontiert sieht, muss man sich als frisch gebackener Student (oftmals) eingestehen, dass man von der juristischen Arbeitstechnik wenig bis gar nichts weiß (wobei sich Arbeitstechnik im Studium und in der Praxis nochmals deutlich unterscheiden). Auf dem folgenden Merkblatt sind einige Tips für Erstsemester zusammengetragen, mit denen man sich in den ersten Wochen auseinandersetzen kann und die im Detail hoffentlich Aspekte behandeln, auf die ansonsten nicht in dem Maße hingewiesen wird.
A. Gutachten und Gutachtenstil
Der Jurastudent erstellt in allen Rechtsgebieten Gutachten und dies in einem besonderen Schreibstil, dem Gutachtenstil. Was damit gemeint ist, bleibt einem am Anfang recht nebulös. Konkret bedeutet das: Ein vorgegebener Fall (Sachverhalt) soll vom Klausurbearbeiter vollumfänglich gelöst werden. Hierfür hat sich im Bereich der Rechtswissenschaften ein bestimmter Stil entwickelt, der in Universitätsklausuren rigoros einzuhalten ist: der gefürchtete Gutachtenstil. Mit diesem Stil muss man sich vertraut machen, denn er verfolgt einen bis in die letzte Examensklausur. Und es gibt für den Korrektor wenig schlimmeres als einen Klausurbearbeiter, der verlässlich den Gutachtenstil missachtet.
-> Zum Gutachtenstil siehe Teil 2 der Serie, der in den nächsten Tagen erscheint.
B. Komplettes Wissen
Auch wenn die Rechtsgebiete am Anfang und bis zur Zwischenprüfung aufgespalten werden in verschiedene Vorlesungen, sollte man nicht den Fehler begehen und der Meinung sein, dass man ein Rechtsgebiet nach bestandener Prüfung abhaken kann. Die Rechtswissenschaften weisen hier eine Besonderheit auf: Der Stoff, der im ersten Semester, also beispielsweise in Staatsrecht I gelehrt und abgefragt wird, kann 1:1 in einer Klausur in der Anfängerübung, in der Fortgeschrittenenübung oder im Examen drankommen, sogar mit dem gleichen Schwierigkeitsgrad (dann aber in erhöhter Menge). Das Besondere ist, dass der Stoff und die Schwierigkeit der einzelnen Problem grundsätzlich mit fortschreitender Studiendauer nicht zunehmen! Was zunimmt sind die Verflechtungen, die Komplexität und die schiere Masse. Was bedeutet das nun für den Erstsemster? Sicher nicht, in jedem Fach bereits im ersten oder zweiten Semester auf Examensniveau zu sein. Auch darf Stoff vergessen werden (das geht schneller als man denkt). Aber: Man sollte sich bewusst sein, dass nahezu alles, was man schon in den Anfangssemestern hört, wichtig ist und wichtig sein wird. Gerade die Grundlagen sollten hier verstanden werden.
C. Lernmethoden
Jeder lernt anders. Das dürfte sich schon in der Schule und spätestens in den Abiturklausuren gezeigt haben. Aber im Hinblick auf das „Komplette Wissen“ ist es erforderlich, wenn auch nicht ganz zu Anfang, sich eine ganz eigene Lernmethodik anzueignen. Wichtig ist es sich große Stoffmengen
- anzulesen,
- behalten zu können,
- reproduzieren und anwenden zu können!
All das erfordert vom Studenten neben Disziplin und Ehrgeiz vor allem eins: ein System. Reines Lesen mag für diejenigen hochbegabten mit dem fotografischem Gedächtnis ausreichen. Der Großteil der Studenten braucht allerdings ein System, das schnelles Wiederholen des komprimierten Wissens ermöglicht. Ich rate dazu eigene Lernmaterialien zu erstellen, sei dies in Form von Übersichten, selbst erstellten Skripten oder oder Karteikarten. Allein schon durch das Aufschreiben, das Skizzieren und Auswählen des Stoffes wird dieser in einem ersten Schritt verstanden, zweitens strukturiert und drittens in einer persönlichen Art und Weise fixiert, die einem selbst das Wiederholen erleichtert.
Jura lebt weiterhin vom Verständnis. Legt es nicht darauf an, Sachen auswendig zu lernen. Gerade am Anfang mag man dazu neigen Meinungsstreitigkeiten auswendig zu lernen. Diese „Soforthilfe“ ist aber wenig nachhaltig. Nur das, was verstanden wurde, wird man in der Klausur (die oftmals anders ist als der 0815-Fall) verständlich und richtig aufs Papier bekommen können. Setzt euch also mit den Argumenten der Meinungen auseinander, versteht und bewertet diese, anstatt sie bloß auswendig zu lernen.
D. Noten und Langzeitmotivation
Die Notenskala reicht zwar theoretisch bis 18 Punkte. Was einem aber vorher fast niemand sagt: Die Vielzahl der Studenten bleibt ganz erheblich unter dieser erreichbaren Maximalpunktzahl. Die magische Grenze sind hier die 10 Punkte, das sog. „Vollbefriedigend“.
Gleichwohl darf man sich nicht aus der Bahn werfen, wenn es nach dem ersten Semester nicht mit dem 10-Punkte-Schnitt klappt. Auch wenn dieser Umstand bei den Eltern und nicht zuletzt einem selbst für Unbehagen sorgt, heißt es gerade bei Jura: Nicht aufgeben! Denn gerade das komplexe Systemverständnis, das so wichtig ist, entfaltet sich erst im Laufe des Studiums.
E. Literatur
Man sollte sich früh mit der Literatur vertraut machen. Was sich grundsätzlich sagen lässt: Die vorhandene Literaturflut in den einschlägigen Fachbüchereien sollte sich nicht im heimischen Bücherregal wiederfinden. Ein Lehrbuch oder Skript und eine Fallsammlung zu einem Rechtsgebiet sind für die Anfangssemester ausreichend. Gerade in den Anfangssemestern gibt es für jedes Rechtsgebiet eine umfassende Auswahl an Lehrbüchern jeglichen Umfangs. Die Auswahl erfolgt nach dem persönlichen Geschmack. Die sog. Skripte der großen Anbieter (Alpmann oder Hemmer) werden oftmals kritisch beäugt. Nicht selten beruht dieses Misstrauen auf einer Aussage des Professors zu diesem „Repetitorenquatsch“. Das kann man so nicht stehen lassen. Auch hier gibt es mittlerweile eine riesige Auswahl. Ob man nun der Skripten- oder der Lehrbuchtyp ist, muss man mit der Zeit herausfinden.
Als äußerst nützlich erweisen sich im Lernalltag Fallsammungen. Nicht nur, dass sie für Auflockerung sorgen, sie bilden auch die universitäre Praxis ab, die im Lösen von Fällen besteht. Empfehlenswert sind hier die Fallsammlungen von Hemmer.
Kommentare braucht man im Studienalltag eigentlich kaum, eher schon bei den Hausarbeiten. Von einem aktiven Lernen mit dem Kommentar ist grundsätzlich abzuraten. Dieser eignet sich bestenfalls als Nachschlagewerk oder zur Vertiefung oder zur Lösung von Spezialproblemen.
Ausbildungszeitschriften und sonstige Fachzeitschriften sollte man spätestens zum Zeitpunkt der ersten Hausarbeiten kennen.
Auch das Internet hält mittlerweile eine immense Anzahl an Informationsquellen für den (angehenden) Juristen bereit. Genannt werden müssen hier vor allem die beiden großen Dienste JURIS und Beck-online, die über den Unizugang genutzt werden können. Daneben gibt es zahlreichen Blogs, Foren und sonstige Seiten, die sich mit der Ausbildung beschäftigen.
F. Zusammenfassung:
Für die Anfangssemester gilt es also Folgendes zu beachten:
– Die Lösung eines Falles als Klausurtyp verstehen und als solchen verinnerlichen.
– Gutachten und Gutachtenstil kennenlernen und vertiefen.
– Sich mit dem Lesen und Auslegen von Gesetzen vertraut machen, also vor allem das Gesetz zur Hand nehmen und darin lesen.
– Sich eine Arbeitstechnik angewöhnen, die es erlaubt, große Stoffmengen schnell zu wiederholen.
– Sich mit der Literatur und der juristischen Sprache vertraut machen.
– Sich nicht frusten lassen wegen überharter Notengebung.
All das muss keinesfalls in den ersten Wochen passieren, sondern muss sich über die ersten Semester entwickeln. Wichtig ist nur, den Grundstein schon früh zu legen.
-> Demnächst Teil 2: Der Gutachtenstil
Kleine Korrektur: VB ab 9 Punkten! 😉
Nein vb ist zumindest in BW erst ab 10.
Das Prädikat gibt es aber ab 9.
Lieber Klaus123,
da das Bundesministerium der Justiz die Noten bundesweit auf der Grundlage von § 5d DRiG durch Rechtsverordnung („Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für
die erste und zweite juristische Prüfung“) einheitlich festlegt, gilt etwas anderes auch nicht in BW (oder – bevor der Hinweis kommt 😉 – im Freistaat Bayern).
Tatsächlich ist es so, dass die Einzelleistung (Klausur,Hausarbeit etc.) erst ab 10 Punkten als VB zählt, aber bei der Gesamtnote schon 9 Punkte reichen.
Grüße und schöne Ostertage
Gerrit
Ok danke für die Info.
Die Angabe im Artikel stimmt also.
Hatte das mit BW so geschrieben, weil diese Notenskala auch in der JAPrO steht. Und die wird ja vom jeweiligen Justizministerium erlassen. Natürlich darf nicht von der RVO abgewichen werden.
Wann gibt es den dritten Teil?