• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsprechungsübersicht2 > Öffentliches Recht3 > BVerfG: Willkürliche Annahme einer GoA bei Abschleppen von Kfz
Dr. Gerrit Forst

BVerfG: Willkürliche Annahme einer GoA bei Abschleppen von Kfz

Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite

In der aktuellen NJW findet sich eine interessante Entscheidung des BVerfG zu einem „Abschleppfall“ (Beschl. v. 30.6.2011 – 1 BvR 367/11, NJW 2011, 3217).
I. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer erlitt einen Unfall mit seinem Kfz. Die Polizei ließ das Kfz von einem privaten Abschleppunternehmer abschleppen. Dieser verweigerte die Herausgabe des Fahrzeugs, bis der Beschwerdeführer ihm die Abschlepp- und Standkosten gezahlt habe. Der Beschwerdeführer klagte auf Herausgabe. Die Zivilgerichte verurteilten den Abschleppunternehmer auf Herausgabe Zug um Zug gegen Zahlung der Kosten (der Abschleppunternehmer erhob zudem Widerklage – § 33 ZPO – Grund: Eine bloße Zug-um-Zug-Verurteilung ist kein vollstreckbarer Titel für den Beklagten). Zur Begründung nahmen die Gerichte – entgegen BGHZ 156, 394 – an, der Polizei stehe ein Kostenerstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) zu. Diesen Anspruch habe sie aber zugleich mit der Beauftragung des Abschleppunternehmers diesem konkludent abgetreten. Die Höhe des Anspruchs ergebe sich aus der  Gebührenordnung des Landes (hier: Bayern). Zur Begründung verwies das OLG München nur auf eine Kommentarstelle.
II. Entscheidung
Das BVerfG hält die Verfassungsbeschwerde für „offensichtlich begründet“. Die Zivilgerichte hätten willkürlich geurteilt und dadurch das Grundrecht des Klägers aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Die 2. Kammer des 1. Senats führt dazu aus (zitiert nach www.bundesverfassungsgericht.de):

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot nicht schon dann vorliegt, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren Fehler enthalten. Hinzukommen muss vielmehr, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 <51>; 87, 273 <278 f.>; 89, 1 <13 f.>).

Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Das Oberlandesgericht hat die Rechtslage in krasser Weise verkannt. Es hat ohne nähere Erläuterung und in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag angenommen und hierzu lediglich auf eine Kommentarstelle verwiesen, die diese Auffassung nicht stützt. Zudem ist die angegriffene Entscheidung in sich widersprüchlich, soweit das Oberlandesgericht eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen der Polizei und dem Beklagten annimmt, den hieraus resultierenden Entgeltanspruch jedoch nach der Gebührenordnung zur Fahrzeugverwahrung berechnet, der auf die Verwahrung von Fahrzeugen durch die Polizei Anwendung findet. Im Ergebnis drängt sich daher der Schluss auf, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht.
III. Examensrelevanz
Der Beschluss ist unter mehreren Gesichtspunkten ein „heißes Eisen“ für Examenskandidaten: Abschleppfälle gehören wohl in allen Bundesländern zum Standardpüfungsrepertoire. Der Beschluss beleuchtet die Thematik aus einem neuen Blickwinkel. Er bietet den Prüfungsämtern die Möglichkeit, ein Standardproblem im neuen Gewand (Verfassungsbeschwerde) zu präsentieren und die damit verbundenen Probleme (spezifische Verfassungsverletzung, Dogmatik des Art. 3 Abs.  1 GG) abzufragen. Die Entscheidung weist darüber hinaus Bezüge zum Zivilrecht auf. Dadurch eignet sie sich hervorragend für eine mündliche Prüfung, weil die Prüfer so an nur einem Sachverhalt ihre verschiedenen Spezialgebiete abhandeln können. Meine Empfehlung: Entscheidung im Volltext lesen!
 

 
 

Print Friendly, PDF & Email
26.10.2011/1 Kommentar/von Dr. Gerrit Forst
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Gerrit Forst https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Gerrit Forst2011-10-26 11:10:052011-10-26 11:10:05BVerfG: Willkürliche Annahme einer GoA bei Abschleppen von Kfz
1 Kommentar
  1. christoph
    christoph sagte:
    26.10.2011 um 15:02

    In NRW lautet die Anspruchsgrundlage, die die Kostentragung des Betroffenen im Falle der Ersatzvornahme/Sicherstellung regelt, § 77 I, IV VwVG NW iVm 20 AG VwVG NW iVm der jeweiligen Gebührenordnung.
    Eine Rückforderung der Zahlung des Bürgers im Falle des rechtswidrigen Abschleppens erfolgt nach der Anspruchsgrundlage des § 21 GebührenG NW.
    Die Rechtsfigur der öffR GoA muss demnach auch in NRW in keinem Fall herangezogen werden.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Strafrecht April 2025 NRW

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Monika Krizic

Sittenwidrig günstige Miete?

BGB AT, Mietrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

§§ 138, 166, 242 BGB – all dies sind Normen, welche Jurastudierende bereits in den ersten Semestern kennenlernen. Umso bedeutender sind sie, wenn sich der BGH (BGH, Urt. v. 26.03.2025 […]

Weiterlesen
29.04.2025/0 Kommentare/von Monika Krizic
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Monika Krizic https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Monika Krizic2025-04-29 13:42:562025-04-29 15:13:04Sittenwidrig günstige Miete?
Marie-Lou Merhi

Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag

Aktuelles, Baurecht, Karteikarten, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Polizei- und Ordnungsrecht, Uncategorized, Verschiedenes

Die Fortsetzungsfeststellungsklage gehört zu den Klassikern im öffentlichen Recht. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht hat sie große Relevanz, da polizeiliche Maßnahmen ihrer Natur nach auf kurze Zeit angelegt sind und […]

Weiterlesen
28.03.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-03-28 08:01:442025-05-12 13:52:59Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag
Gastautor

„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Die Frage nach dem Verwendungsersatz beim „Hausbau auf fremdem Grund“ ist ein Klassiker des EBV in der juristischen Ausbildung und bildet gemeinsam mit der diesbezüglichen Rechtsprechungsänderung des BGH (Urt. v. […]

Weiterlesen
18.03.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-03-18 09:00:002025-03-19 11:19:39„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen