BVerfG untersagt Zustimmung zu Maßnahmen des EFSF in Sondergremium
Das BVerfG hat gestern per einstweiliger Anordnung (§ 32 BVerfGG) auf Antrag zweier SPD-Abgeordneter untersagt, dass über Stabilisierungsmaßnahmen durch den EFSF, die das Haushaltsrecht des Bundestages berühren, nicht im Bundestag, sondern in dem speziellen Gremium nach § 3 Abs. 3 StabMechG abgestimmt wird. Einzelheiten erfahrt Ihr hier. Inzwischen ist die Entscheidung im Volltext veröffentlicht.
Deutschland hat doch aber schon Erfahrung mit Ermächtigungsgesetzen.
Demokratie wird gelegentlich völlig überbewertet.