BVerfG: Rechtsprechungsüberblick im Verfassungsrecht (4. Quartal/2013)
Zum Start ins neue Jahr präsentieren wir euch mal wieder eine Reihe von Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht in der jüngsten Zeit getroffen hat und die Anlass zum aufmerksamen Studieren geben sollten. Gerade im Hinblick auf die Vorbereitung zur Mündlichen Prüfung ist ein aktueller Kenntnisstand der Rechtsprechung unerlässlich. Daneben fließen Entscheidungen dieses hohen Gerichtes regelmäßig in Anfangssemester- oder Examensklausuren ein. Dargestellt wird in diesem Beitrag insofern – gerade anhand der betreffenden Leitsätze , Pressemitteilungen oder kurzen Ausführungen aus den Gründen – eine überblicksartige Auswahl aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, welche ihr nachschlagen solltet.
BVerfG v. 17.09.2013 (2 BvR 2436/10):
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet eine von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern sowie die Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle.
In der Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes liegt ein Eingriff in das freie Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, der im Einzelfall zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt sein kann. Dieser Eingriff unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen und bedarf einer Rechtsgrundlage, die den Grundsätzen des Gesetzesvorbehalts genügt.
Die im Jahr 1990 mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) (BGBl I S. 2954 <2970>) geschaffenen § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG stellen eine dem Vorbehalt des Gesetzes genügende Rechtsgrundlage für die Beobachtung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages dar, auch wenn darin nicht ausdrücklich auf die Rechte der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG Bezug genommen wird.
BVerfG v. 23.10.2013 (1 BvR 1842/11):
Der Gesetzgeber darf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen einzelvertraglich zu vereinbaren, durch zwingendes Gesetzesrecht begrenzen, um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken.
Eine Regelung im Urheberrecht, die einen Anspruch auf gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit vertraglich vereinbarter Vergütungen für die Werknutzung gewährt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
BVerfG v. 11.11.2013 (2 BvR 547/13):
Die zum 15. November 2013 fällige Abschlagszahlung an die NPD im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung darf mit einem Zahlungsanspruch verrechnet werden, den der Präsident des Deutschen Bundestages gegen die NPD wegen Unrichtigkeiten in deren Rechenschaftsbericht für 2007 festgesetzt hat. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat es heute abgelehnt, eine am 14. Mai 2013 erlassene einstweilige Anordnung zu wiederholen. Indem die NPD eine bereits erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin für erledigt erklärt hat, hat sie die fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ausgeschöpft (siehe Pressemitteilung).
BVerfG v. 04.12.2013 (1 BvR 1154/10):
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die bisherige Rechtsprechung zur Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater bekräftigt. Es ist mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar, den biologischen Vater von der Anfechtung auszuschließen, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen (siehe Pressemitteilung).
BVerfG v. 06.12.2013 (2 BvQ 55/13):
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag abgelehnt, der SPD im Wege einer einstweiligen Anordnung zu untersagen, eine Abstimmung ihrer Mitglieder über das Zustandekommen einer Großen Koalition durchzuführen. Der Antrag war abzulehnen, weil eine diese Abstimmung beanstandende Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre (siehe Pressemitteilung).
BVerfG v. 17.12.2013 (1 BvR 3139/08):
Nach Art. 14 Abs. 3 GG kann eine Enteignung nur durch ein hinreichend gewichtiges Gemeinwohlziel gerechtfertigt werden, dessen Bestimmung dem parlamentarischen Gesetzgeber aufgegeben ist.
Das Gesetz muss hinreichend bestimmt regeln, zu welchem Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf. Allein die Ermächtigung zur Enteignung für „ein dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Vorhaben“ genügt dem nicht.
Dient eine Enteignung einem Vorhaben, das ein Gemeinwohlziel im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG fördern soll, muss das enteignete Gut unverzichtbar für die Verwirklichung dieses Vorhabens sein.
Das Vorhaben ist erforderlich im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, wenn es zum Wohl der Allgemeinheit vernünftigerweise geboten ist, indem es einen substantiellen Beitrag zur Erreichung des Gemeinwohlziels leistet.
Eine Enteignung erfordert eine Gesamtabwägung zwischen den für das konkrete Vorhaben sprechenden Gemeinwohlbelangen einerseits und den durch seine Verwirklichung beeinträchtigten öffentlichen und privaten Belangen andererseits.
Der Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen Verletzungen der Eigentumsgarantie wird nur genügt, wenn Rechtsschutz gegen einen Eigentumsentzug so rechtzeitig eröffnet wird, dass im Hinblick auf Vorfestlegungen oder den tatsächlichen Vollzug des die Enteignung erfordernden Vorhabens eine grundsätzlich ergebnisoffene Überprüfung aller Enteignungsvoraussetzungen realistisch erwartet werden kann.
Das Grundrecht auf Freizügigkeit berechtigt nicht dazu, an Orten im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen und zu verbleiben, an denen Regelungen zur Bodenordnung oder Bodennutzung einem Daueraufenthalt entgegenstehen, sofern sie allgemein gelten und nicht gezielt die Freizügigkeit bestimmter Personen oder Personengruppen einschränken sollen.
Art. 14 GG schützt den Bestand des konkreten (Wohn-)Eigentums auch in dessen gewachsenen Bezügen in sozialer Hinsicht, soweit sie an örtlich verfestigten Eigentumspositionen anknüpfen.
Art. 14 GG vermittelt den von großflächigen Umsiedlungsmaßnahmen in ihrem Eigentum Betroffenen einen Anspruch darauf, dass bei der Gesamtabwägung das konkrete Ausmaß der Umsiedlungen und die mit ihnen für die verschiedenen Betroffenen verbundenen Belastungen berücksichtigt werden.
Über Grundgesetz, Bibel und die Täuschung durch Behörden, Gerichte und andere Entscheidungsträger sowie durch unwissende bzw. daran verdienende Mitläufer.
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hätte sich das Deutsche Volk das Grundgesetz gegeben (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland ). Es ist nicht wahr, dass über das Grundgesetz das Volk abgestimmt hätte. Auch Gott wird wie bei der angeblich „heiligen Inquisition“ nicht sein Einverständnis gegeben haben und die Verfasser des Grundgesetzes werden auch nicht die göttliche Macht gehabt haben, die z.B. von der Geschichte bekannten Interessen an Unterjochung und auch Tötung von Mitmenschen sowie die Bildung von Seilschaften dazu zu beseitigen. Tötung unter „Obhut“ herrschender Organe gibt es offenbar noch, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh .
Das Grundgesetz beginnt somit mit Irreführung. Dies ist nicht verwunderlich, denn nicht irgendwelche Gesetze oder anderer fauler Zauber wie Amtseid, sondern Macht verändert den Charakter (vgl. z.B. https://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/psychologie-was-macht-aus-uns-macht-1590134.html ). Das kann man auch beobachten, wenn ein einfacher Arbeiter oder Angestellter zum Vorgesetzten gemacht wird. Auch über Menschenrechte wird sich hinweggesetzt. Beispiel: Obama nimmt öffentlich das Recht für sich in Anspruch, amerikanische Staatsbürger ohne Anklage zu töten. Das heißt, jemand, der den Friedensnobelpreis bekam, der Professor für Verfassungsrecht war, besteht darauf, gleichzeitig Ankläger, Richter, Geschworener und Henker seiner eigenen Bürger zu sein. Ohne ihnen ein Verbrechen nachzuweisen (vgl. https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/hr/sendung_vom_13102013-106.html )… und Obama ist Christ und findet Rat in der Bibel (https://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/3705596/der-heimliche-christ.html#.UupNzj15P7U).
Die Gebote Gottes sind Appelle an das Verhalten der Menschen. Die Schutzgesetze für die Bürger wie das Grundgesetz oder die Verfassungen sind nicht als Gebote, sondern so formuliert, als wäre das Verhalten der Herrschenden damit vorausbestimmt. Man will also mehr als Gott sein. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes der BRD lautet z.B.: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Daraus geht hervor, dass alle Richter rechtliches Gehör gewähren. Richter scheren sich meist nicht darum. Die Gehörsrüge / Anhörungsrüge nach § 321a der Zivilprozessordnung sorgt auch überhaupt nicht für eine Gewährung rechtlichen Gehörs. Sie ist eine Missgeburt des Gesetzgebers. (vgl. z.B. https://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt ). Art 20 Abs. 3 GG lautet z.B.: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Auch mit diesem Text soll das Verhalten der Herrschenden vorbestimmt sein. Das Grundgesetz und andere Schutzbestimmungen sollen so verstanden werden und sie werden auch von Unerfahrenen so verstanden. Nachteiliges Verhalten (vgl. z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment ) gibt es nicht. Schon Kinder werden darauf getrimmt.
Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend…. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (weiteres unter https://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage eines ehemaligen Richters).
Der Richter und sonstige Rechtsanwender klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt… Die Ermittlung der Verschleierungstendenzen und Verschleierungsmöglichkeiten in der Rechtssprache wird zur vielleicht pointiertesten Form der Feststellung, wie eindeutig und klar – oder eben nicht – der Staat seinen Rechtsunterworfenen (auch in spezifischen Funktionen wie Regierender, Beamter, Richter, Vertragspartner) sagt, was er von ihnen erwartet und unter welchen Voraussetzungen er was wie erzwingen wird…. Die Korrektive (Hilfen) kommen von den Gegenparteien her, die analog vorgehen…..Ein Problem für sich war und ist überhaupt der einseitige Gebrauch, schlimmer: der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht. (vgl. https://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ).
Artikel 20 des Grundgesetzes behauptet u.a., dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und dass die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Art 97 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Dieser Leitsatz besteht seit 1877 (vgl. https://www.jurawelt.com/studenten/seminararbeiten/517 ). Art. 120 Abs. 1 der Verfassung der Russischen Föderation und auch Artikel 166 der Demokratischen Volksrepublik Korea lauten ähnlich. Das Volk wird im Grundgesetz der BRD als Souverän verstanden – (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland . Auch in der Verfassung von Nordkorea wird das Volk als Souverän verstanden (vgl. https://www.nordkorea-info.de/verfassung-des-volkes.html .
Den Untertanen wird damit immer weisgemacht, dass Herrschende die Menschenrechte und Gesetze einhalten und dass es keine Verhaltensgesetze gibt, die zu beachten wären. Einbildung ist auch eine Bildung.
Politiker von Parteien, die nicht in der Regierung sitzen, also kaum Macht haben, geben gelegentlich sinngemäß zu, dass Grundrechte nur Show sind ( vgl. https://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 ) und die Antworten der Bundesregierung dazu von von einer selbstgefälligen Grundhaltung getragen sind, die keine Kritik zulassen, siehe z.B. und https://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html .
Irreführende Werbung ist übrigens eine kriminelle Handlung und das Lügen widerspricht auch dem 8. Gebot Gottes. Da dürften eigentlich keine Parteien wie CDU / CSU an der Macht sein und unsere Menschenrechte nicht in Kirchen gepriesen werden, wie das leider zu beobachten ist. Baruch de Spinoza 1632 – 1677 stellte schon vor Jahrhunderten fest, dass die Machtposition entscheidet, wer Rechtsverletzungen begehen darf und dass jeder so viel Recht hat, wie er Macht hat.
Der Ex-Richter Fahsel hat z.B. unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform (vgl. https://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ). Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (vgl. auch https://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Wer die Macht hat, kann eine Begründung herzaubern, die ihm ins Konzept passt. Im Internet gibt es unter https://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf einen Aufsatz dazu. Norbert Blüm stelle auch richtig fest: Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter (vgl. https://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz). Der Staranwalt Rolf Bossi hat darüber ein Buch geschrieben.
Der Staat will Bürger arm machen, meint eine große Gruppe von Geschädigten. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen, siehe https://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm .
G20-Gipfel beschließt weltweiten Zugriff auf die Vermögen der Bürger. Der Gipfel markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Enteignung der Bürger. ( s. https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/07/g-20-gipfel-beschliesst-globalen-zugriff-auf-die-vermoegen-der-buerger/comment-page-5/ ). Übrigens liegt Deutschland beim Anlegerschutz weit hinter Ruanda und Burundi! (vgl. https://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=11032 ).
Ausbeutung durch Herrschende scheint in Ordnung zu sein und Ausgebeutete scheinen als selber Schuld zu gelten. Das verzinste Geldsystem sorgt auch für gesellschaftliche Verwerfungen (vgl. https://www.wissensmanufaktur.net/danistakratie ). Reiche einschließlich der Monarchen werden verehrt, Arbeitslose verachtet. Die Zweiklassenjustiz ist die Regel. „Keine Staatsform bietet ein Bild hässlicherer Entartung, als wenn die Wohlhabendsten für die Besten gehalten werden.“ (CICERO, RÖMISCHER STAATSMANN, 106 V.CHR. – 43 V.CHR).
Das Bundesverfassungsgericht meint: Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 )- vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit . Das ist irreführend, denn das Verfassungsgericht genügt diesen rechtsstaatlichen Erfordernis nicht. Es hat nämlich eine Fülle von (unbekannten) Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (Angaben dem Internet entnommen).
Auch hat sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig zu den Bürgerrechten geäußert “Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz”. Das wurde bei der Anhörung zur Klageeröffnung gegen den ESM vom Verfassungsrichter und den anwesenden Regierungsvertreter ausgesprochen und auch so vertreten (vgl. https://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat ).
Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden kann?(vgl. https://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ). Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend……Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… (von https://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges, wobei eine Individualbeschwerde alle Beschwerden und Rechtswege erschöpfen muss. Die Menschenrechtsopfer sind dann bis zum Europäischen Gerichtshof im Durchschnitt nach 15 Jahren finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt mit über 100 Nebenverfahren. Und wenn die Menschenrechtsverletzung in wenigen Fällen festgestellt wird, wird nicht entschädigt und rehabilitiert, sondern an das kranke System zurück verwiesen, in welchem der Horrortrip weitergeht. Der Erfolg ist gleich null, im Sinne der Regierungen, Sinn und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den Menschen eine Menschenrechtskommission vorzuspielen. Eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. (vgl. https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ ).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. s. https://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 . Wenn Richter sich alles erlauben können und man u.a. gegen Betrüger keine Rechte bekommt, dann wird die Moral der ganzen Gesellschaft immer schlechter.
An einer Petition für eine Durchsetzung der Strafbarkeit bei Rechtsbeugung kann man sich beteiligen unter
https://www.change.org/de/Petitionen/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren?share_id=zvPmDnRIhE&utm_campaign=autopublish&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition . Das wird aber nichts bringen, weil darüber Obrigkeiten entscheiden und eine Strafbarkeit der Rechtsbeugung der Oberschicht und schaden zufügen könnte und das auch den obrigkeitsstaatlichen Lehren widersprechen würde.
Zum Gesundheitsschutz: Von Ärzten konnte ich erfahren, dass sie mit Rügen und Regressen bestraft werden, wenn sie ordentlich beraten und notwendige Medikamente verschreiben. Hausbesuche bekommen Ärzte auch nicht bezahlt. Sie haben auch Angst vor dem Prüfungsausschuss ( https://www.arztwiki.de/wiki/Pr%C3%BCfungsausschuss ). Im Krankenhaus hatte meine gelähmte Mutter kein Essen bekommen, die Mutter unseres Pfarrers wurde mit künstlichem Koma eingeschläfert, alles offenbar aus Zeit- und Kostengründen. Mein Vater erhielt ein Neuroleptika, was einen Frühzeitigen Tod verursacht (vgl. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=3311).
Kinder müssen zu schwere Schulranzen tragen (vgl. https://www.welt.de/welt_print/article1137346/Tag-der-offenen-Tuer-bei-der-Bundesregierung-Zehntausende-auf-Staatsbesuch.html ). Ein Schutz wird somit auch unseren Kindern nicht gewährt. Gesundheitsschäden sind hinzunehmen.
Schon Babys werden mit Profitgier und Machtmissbrauch gesundheitlich geschädigt. Nach Medienberichten ist bereits Gentechnik in Bio-Babynahrung. Bekanntlich können Lebensmittel der Gentechnik Krebs hervorrufen (s. z.B. https://mon810.wordpress.com/2007/10/31/krebs-durch-gentechnik/ ). Die USA-Firma „Monsanto“ darf offenbar alles machen. Sie wird von der politischen Vetternwirtschaft auf höchster Regierungsebene unterstützt. Viele Bauern werden in den Bankrott getrieben und bringen sich durch den entgrenzten Raubtierkapitalismus um (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=ZpUR3EP9dTo ). Genmanipulation stellt einen schädlichen Eingriff in die Natur dar, ohne dass alle Folgen für uns vorauszusehen sind. Der US-amerikanische Präsident Barack Obama hat das Monsanto-Schutzgesetz (Monsanto Protection Act) unterzeichnet. Es sieht vor, dass Monsanto auch gegen den Willen der obersten Gerichtshöfe der einzelnen amerikanischen Bundesstaaten genmanipuliertes Saatgut anpflanzen darf. Damit ist den widerspenstigen Staaten die Möglichkeit genommen worden, Firmen wie Monsanto gerichtlich zu stoppen und zu verhindern, dass sie zu einem Experimentierfeld für genmanipulierte Experimente werden. (vgl. https://www.suedtirolnews.it/d/artikel/2013/03/31/obama-unterzeichnet-monsanto-schutzgesetz.html ). In dem arte-Video „Unser täglich Gift“ ( https://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345 ) gibt ein Insider zu, dass von Verantwortlichen Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden.
Wenn Fehler nicht zugegeben werden und sich Herrschende schlampig verhalten und die Untergeordneten als minderwertig betrachten (können), sammeln sich immer mehr Fehler an. Ein Beispiel dazu:
Zur Ursache vom Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam gibt es ein neues Brandgutachten. Dessen Fazit: der Flüchtling muss ermordet worden sein (vgl. z.B. https://www.taz.de/Neues-Brandgutachten-im-Fall-Jalloh/!127318/ ). Der Fall ist natürlich ungeklärt geblieben (vgl.https://www.taz.de/Der-Fall-Jalloh/!107405/ ).
Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=boCcnnIPZCk und https://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
Unsere Herrschenden können und wollen uns auch genauestens ausspionieren, unseren Aufenthalt und auch unseren Charakter erforschen, was auch Edward Snowden z.B. unter https://www.daserste.de/specials/ueber-uns/snowden-exklusiv-das-interview-100.html bestätigt. Die Diktatur hat sich schon hinreichend bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer Hand, jetzt auch die »unabhängige« Zentralbank und zunehmend das Bundesverfassungsgericht. (vgl. https://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/prof-dr-karl-albrecht-schachtschneider/ein-weiterer-schritt-zur-diktatur.html ).
Weitere themenbezogene Links z.B. unter https://www.rechtsverweigerung.de/Links.html .
Verhaltensgesetze müssten beachtet werden! Die Herrschenden in der DDR waren übrigens auch vom Volk abhängig und die DDR-Verfassung und DDR-Gesetze waren auch schön formuliert. Art. 19 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968 legt fest: „Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe …..“ Das Verhalten hatte etwas anderes daraus gemacht. Die Volksrepublik Nordkorea hat auch eine schön geschriebene Verfassung. Der Staat …. achtet und schützt die Menschenrechte (siehe https://www.naenara.com.kp/de/great/constitution.php?2 ).
Eine dem Grundgesetz entsprechende Ordnung hatten und haben wir nicht (vgl. https://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ). Die Ordnung des deutschen Grundgesetzes kann nicht hergestellt werden, wenn nicht den bekannten Verhaltensgesetzen mit den Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram-Experiment), dem Gruppenverhalten und anderen nachteiligen egoistischen Verhaltensweisen durch staatliche Strukturen entgegengewirkt wird. Herrschende haben es weitestgehend in der Hand, ob sie die für Herrschende nachteiligen Schutzbestimmungen den Untertanen gewähren wollen. Dem müsste mit anderen Strukturen entgegengewirkt werden.
Das wird aber nicht durchführbar sein, weil Herrschende und ihre Freunde einschließlich der Medienbosse sich im Grunde gleich verhalten, sich lieber mit Ablenkungsthemen zwecks Machterhalt beschäftigen und Machteinbußen nicht zulassen werden. Wenn Bürger nicht mehr zu den Wahlen gehen würden, könnte sich etwas ändern. Dann müsste nämlich von an Machtbesitz uninteressierten Wissenschaftlern über neue Strukturen nachgedacht werden! Die Zeit ist leider noch nicht reif.
PS: Weiterverbreitung bzw. Änderung erlaubt.