BVerfG: Rechtsprechungsüberblick im Verfassungsrecht (4. Quartal/2015)
BVerfG: Rechtsprechungsüberblick im Verfassungsrecht (13)
Das neue Jahr wurde von euch allen hoffentlich gut und angemessen eingeläutet, sodass Ihr euch heute wieder auf die ernsten Themen des Lebens konzentrieren könnt, denn mit diesem Rechtsprechungsüberblick stellen wir wieder eine Reihe von ausgesuchten Entscheidungen dar, die das Bundesverfassungsgericht in den letzten Monaten getroffen hat.
Entscheidungen des Gerichtes in Karlsruhe sollten stets Anlass zum aufmerksamen Studieren geben. Insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung zur Mündlichen Prüfung ist ein aktueller Kenntnisstand der Rechtsprechung – nicht nur der des Verfassungsgerichtes – unerlässlich. Daneben fließen Entscheidungen dieses hohen Gerichtes regelmäßig in Anfangssemester- oder Examensklausuren ein.
Dargestellt wird in diesem Beitrag insofern anhand der betreffenden Leitsätze, Pressemitteilungen oder kurzen Ausführungen aus den Gründen eine überblicksartige Auswahl aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, welche ihr nachschlagen solltet.
Beschlüsse vom 06. Oktober 2015 – 1 BvR 1571/15 u.a. (siehe auch die Pressemitteilung)
Mit diesem Beschluss hat das BVerfG drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt. Es bestünden besonders hohe Hürden, sofern ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll. Entsprechend gravierende, irreversible oder nur schwer revidierbare Nachteile, welche den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machten, seien jedoch vorliegend nicht zu erkennen. Auch sei nicht absehbar, dass den Beschwerdeführern bei Fortgeltung des Tarifeinheitsgesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich würde oder sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl oder ihre Tariffähigkeit in ihrer Existenz bedroht wären.
Beschluss vom 07. Oktober 2015 – 1 BvR 1962/11 (siehe auch die Pressemitteilung)
Das BVerfG führte in diesem Beschluss aus, dass die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs nicht mit dem pauschalen Hinweis darauf abgelehnt werden dürfe, die antragstellende Person hätte den Widerspruch selbst einlegen können. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Ablehnungsgrund des § 1 I Nr. 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz – BerHG). Im konkreten Fall sei eine Verletzung von Art. 3 I i.V.m. Art. 20 I und III GG hinsichtlich der Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten auch im außergerichtlichen Bereich gegeben.
Beschlüsse vom 07. Oktober 2015 – 2 BvR 413/15 u.a. (siehe auch die Pressemitteilung)
In mehreren Beschlüssen führte das BVerfG aus, dass gleich 11 Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz, wonach das Grundgehalt der A-Besoldung anhand der tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der erbrachten Leistung bemessen sein, jedoch eine bestehende Stufenzuordnung aufgrund des bislang maßgeblichen Besoldungsdienstalters erhalten bleiben solle, kein Erfolg beschieden sei. Während die rückwirkende Neuregelung des Besoldungsrechts sowie die in der Überleitungsvorschrift vorgesehene Besitzstandswahrung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien, würden die Grundrechte der Beschwerdeführer auch durch die Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht verletzt.
Beschluss vom 02. November 2015 – 1 BvR 1530/15 u.a.; Beschluss vom 03. November 2015 – 1 BvR 1766/15 u.a. (siehe auch die Pressemitteilung)
Den vorliegenden Beschlüssen des BVerfG zu Folge, hätten Juristische Personen des Privatrechts ihre Grundrechtsfähigkeit in einer Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann näher darzulegen, wenn es aufgrund der äußeren Umstände nahe liege, dass sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden oder öffentliche Aufgaben wahrnehmen würden.
Beschluss vom 07. November 2015 – 2 BvQ 39/15 (siehe auch die Pressemitteilung)
Der Bundesministerin für Bildung und Forschung (Prof. Dr. Johanna Wanka) wurde durch Beschluss des BVerfG nach erfolgreichem Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Antragsgegnerin das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf verletzt haben könnte.
Beschluss vom 17. November 2015 – 2 BvL 19/09 (siehe auch die Pressemitteilung)
Anknüpfend an das Urteil zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte (R-Besoldung) vom 5. Mai 2015 (siehe unsere Notiz vom 05.05.2015) führte das BVerfG mit Beschluss über vier Richtervorlagen zur Beamtenbesoldung aus, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 mit Art. 33 V GG unvereinbar und damit verfassungswidrig gewesen seien. Dagegen seien die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2003 und 2004 sowie A 12 und A 13 im Jahr 2003 mit Art. 33 V GG vereinbar gewesen, ebenso die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 in Niedersachsen im Jahr 2005.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!